
14. Februar 2019, 18:09 Uhr
Testament: Alles, was du wissen musst
Mit einem Testament sorgst du dafür, dass mit deinem Besitz nach deinem Tod alles so geschieht, wie du es dir wünschst. Gibt es kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge ein – das heißt, bestimmte Angehörige erben automatisch. Wie man ein Testament schreibt, wie es sicher aufbewahrt wird und worauf du sonst noch achten musst, erfährst du hier.
Inhalt
>> Testament, Nachlass, Vermächtnis: Diese Begriffe solltest du kennen
>> Vererben zu Lebzeiten: Alternativen zum Testament
>> Welche Testamentsarten gibt es?
>> Testament selber schreiben: Voraussetzungen, Formulierung und Aufbewahrung
>> Welchen Einfluss hat das Testament auf die Erbfolge?
>> Erben mit Testament: Der Ablauf nach dem Tod des Erblassers
>> Anfechten, ausschlagen, verzichten: Konflikte um Erbe und Testament
Testament, Nachlass und Vermächtnis: Diese Begriffe solltest du kennen
Mit einem Testament kann eine Person gemäß § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bestimmen, wer nach ihrem Tod ihren Besitz erbt.Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten kann sie damit die gesetzliche Erbfolge aufheben und stattdessen bestimmte Personen besonders begünstigen.
Ähnliches kann gemäß § 1941 BGB auch ein Erbvertrag leisten, den Erblasser und Erbe zu Lebzeiten miteinander abschließen.
Testament und Erbvertrag sind Formen der letztwilligen Verfügung. Sie regelt alle erbrechtlichen Abläufe nach dem Tod des Erblassers.
Testament und Erbvertrag können den Nachlass regeln. Dieser Begriff bezeichnet im Erbrecht den gesamten Besitz, den eine Person nach ihrem Tod hinterlässt: Geld, Immobilien, Privatbesitz, Hausrat – aber auch Schulden und Verpflichtungen.
Ein Vermächtnis kann gemäß § 1940 BGB jemand erhalten, der ansonsten nicht als Erbe eingesetzt wird.
Beispiel: Eine wohlhabende Rentnerin vermacht einer Freundin ein einzelnes wertvolles Schmuckstück. Den Rest des Vermögens erben die Kinder der Verstorbenen.
Vererben zu Lebzeiten: Alternativen zum Testament
Neben dem Erbvertrag gibt es noch weitere Möglichkeiten, seinen Nachlass außerhalb eines Testaments zu regeln, zum Beispiel durch eine Schenkung zu Lebzeiten. Mehr zum Thema liest du in unseren Ratgebern:
Schenkung zu Lebzeiten bringt viele Vorteile
Die Schenkung zu Lebzeiten unterliegt weniger strikten Regelungen als eine Erbschaft.
Vorweggenommene Erbfolge: Vererben schon zu Lebzeiten
Bereits vor dem Tod das Vermögen an die Nachkommen vererben: Diese Möglichkeiten gibt es.
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Welche Testamentsarten gibt es?
Einzelpersonen können entweder
- ein eigenhändiges Testament aufsetzen (auch privatschriftliches Testament genannt)
- oder gemäß § 2232 BGB ihren letzten Willen direkt von einem Notar beurkunden und beglaubigen lassen (notarielles Testament beziehungsweise öffentliches Testament).
Mehr dazu erfährst du im nächsten Absatz unter „Testament schreiben: Voraussetzungen, Formulierung und Aufbewahrung“.
Und wenn keine Zeit mehr bleibt, ein wirksames Testament zu verfassen? Schwebt jemand zum Beispiel nach einem Unfall plötzlich in Lebensgefahr, kann er ein Nottestament errichten lassen. Wie das geht, liest du in unserem Ratgeber.
Eheleute haben die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament (Ehegattentestament) zu verfassen. Oft geschieht das als sogenanntes Berliner Testament, mit dem sich die Partner gegenseitig zum Alleinerben einsetzen. Welche Vorteile das hat und wie sich ein gemeinschaftliches beziehungsweise Berliner Testament auf den Pflichtteil der Kinder auswirkt, erfährst du in den folgenden Ratgebern:
Gemeinschaftliches Testament: Tipps zum Ehegattentestament
Welche Vorteile hat ein gemeinschaftliches Testament?
Berliner Testament: Mein letzter Wille geschehe
Wie schreibe ich ein Berliner Testament richtig und was bewirkt es?
Testament selber schreiben: Voraussetzungen, Formulierung und Aufbewahrung
Wie schreibe ich ein Testament?
Du hast dich entschieden, ein eigenhändiges Testament zu schreiben? Dann kommt es auf die richtige Formulierung an – und auch auf die Form. Gemäß § 2247 BGB muss es ein solches Testament handschriftlich verfasst sein. Zeit, Ort und Unterschrift dürfen nie fehlen. Weitere Tipps liefert dir unser Ratgeber „Testament schreiben“. Ein gemeinschaftliches Testament darf gemäß § 2267 BGB von einem der beiden Partner geschrieben werden. Der andere braucht nur noch unter Angabe von Zeit und Ort mit zu unterschreiben. Neben dem Testament kann eine Vollmacht für ein Mitglied der Erbengemeinschaft sinnvoll sein. Warum? Das erfährst du in unserem Ratgeber.
Was bedeutet „testierfähig“?
Damit ein Testament Gültigkeit hat, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Testament aufsetzen: Welche Auflagen für Erben sind möglich?
So sorgst du dafür, dass dein Nachlass in deinem Sinne verwendet wird.
Mehr erfahren
Für ein handschriftliches Testament gilt zum Beispiel gemäß § 2247 Absatz 4 BGB: Der Verfasser muss volljährig und in der Lage sein, selbst zu schreiben.
In jedem Fall muss der Verfasser testierfähig sein, damit das Testament gültig ist. Was das bedeutet, verrät dir unser Ratgeber „Testierfähigkeit und Testierwille“.
Wie wichtig ein eindeutig formuliertes Testament ist, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (AZ 10 W 153/159): Es erklärte ein Testament, das nur aus einigen auf einen Zettel geschriebenen Worten bestand, für ungültig. Der Testierwille sei nicht zu erkennen, so die Begründung des Gerichts.
Testament hinterlegen oder zu Hause aufbewahren?
Bei einem notariellen Testament gibt es zur Aufbewahrung nicht viel zu überlegen: Der Notar sorgt nach der Niederschrift gemäß § 34 Beurkundungsgesetz (BeurkG) dafür, dass das Dokument in amtliche Verwahrung kommt. Das Testament ist dann in der Regel nicht beim Notar selbst hinterlegt, sondern beim zuständigen Amtsgericht. Außerdem wird es im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer eingetragen.
Du kannst auch dein eigenhändiges Testament beim Amtsgericht hinterlegen – ohne Hilfe eines Notars. Der Vorteil: Es ist dort sicher aufbewahrt und kann nicht ohne dein Wissen vernichtet oder verändert werden. Für die Hinterlegung des Testaments musst du mit Gerichtsgebühren in Höhe von 75 Euro rechnen. Dazu kommt eine Gebühr in Höhe von 18 Euro für die Eintragung im Zentralen Testamentsregister.
Wenn du willst, kannst du dein selbst geschriebenes Testament auch zu Hause aufbewahren. Dabei solltest du beachten:
- Das Testament muss an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, den nur du und ein oder zwei Vertrauenspersonen kennen.
- Dass du andere ins Vertrauen ziehst, ist wichtig – damit das Testament im Fall deines Todes auch gefunden werden kann.
- Nutzt du für die Aufbewahrung ein Bankschließfach, dann muss deine Vertrauensperson darauf nach deinem Tod Zugriff haben. Möglich ist das zum Beispiel durch eine Vollmacht, die du ausstellst.
Welchen Einfluss hat das Testament auf die Erbfolge?
Wie die gesetzliche Erbfolge ohne Testament aussieht, regeln §§ 1924 ff. BGB. Entscheidend ist der Verwandtschaftsgrad: Kinder und Enkel des Verstorbenen werden stärker begünstigt als Eltern und Geschwister.
Gesetzliche Erbfolge: Alles Wissenswerte
Wer erbt, wenn es kein Testament gibt? Die wichtigsten Fakten zur gesetzlichen Erbfolge liefert dir unser Ratgeber.
Ein gültiges Testament kann im Erbfall die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen: Der Wunsch des Verstorbenen ist dann maßgeblich. Allerdings gibt es dabei Grenzen. Zum Beispiel haben manche Angehörige einen sogenannten Pflichtteilsanspruch, der ihnen nicht ohne Weiteres aberkannt werden darf. Die eigenen Kinder zu enterben, ist zum Beispiel nicht so einfach, wie es mancher gern hätte.
Mehr zum Pflichtteilsanspruch erfährst du in unseren Ratgebern:
Eine weitere Möglichkeit, die ein Testament bietet, ist der Einsatz von Vorerben und Nacherben. Die betreffenden Angehörigen erben dann zeitversetzt. Zulässig ist auch Verpflichtung, dass Erben sich um ein geliebtes Haustier des Verstorbenen kümmern müssen. Tiere dürfen aber nicht selbst erben.
Erben mit Testament: Der Ablauf nach dem Tod des Erblassers
Nach dem Tod des Erblassers folgt die Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht. Was dort alles passiert und welche Rechte und Pflichten für Erben damit verbunden sind, verrät dir unser Ratgeber.
Der Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der letzte Wille des Verstorbenen umgesetzt wird. Wann braucht man ihn und welche Befugnisse hat er? Hier erfährst du es.
Was Erben und Angehörige außerdem beachten sollten:
- In der Regel muss man einen Erbschein beantragen. Wann das notwendig ist und wie es geht, liest du hier.
- Mit dem Tod eines Angehörigen kommen bestimmte Nachlassverbindlichkeiten auf dich zu. Welche das sind und wer eigentlich die Beerdigung zahlt, erfährst du in unseren Ratgebern.
Anfechten, ausschlagen, verzichten: Konflikte um Erbe und Testament
Streit ums Erbe kommt gar nicht mal so selten vor: Vor allem, wenn die Testamentseröffnung unerwartete Entscheidungen des Verstorbenen offenbart, fühlt sich so mancher Angehörige übergangen und beharrt auf seinem Anspruch.
Oder es wird gar die Rechtmäßigkeit des Testaments angezweifelt. War der Verstorbene vielleicht gar nicht testierfähig, oder hat er sich schlicht verschrieben? In einem solchen Fall kann man unter bestimmten Umständen das Testament anfechten. Manchmal ist so ein Erbe auch gar nicht besonders verlockend, zum Beispiel, wenn der Verstorbene verschuldet war. Du bist nicht verpflichtet, Schulden zu erben – aber du solltest wissen, wie du dann vorgehen musst.
Diese Ratgeber helfen dir dabei:
- Erbe ausschlagen: Wann könnte es sinnvoll sein?
- Erbe anfechten: Keine Schulden erben aus Unkenntnis
Gut zu wissen: Es ist auch möglich, sich bereits zu Lebzeiten des Erblassers auf einen Erbverzicht zu einigen. Wichtige Infos dazu liefern dir diese Ratgeber:
- Erbverzicht und seine Folgen
- Erbverzicht-Vertrag: Dies sollten Erben und Erblasser wissen
- Pflichtteilsverzicht: Was Erblasser und Erben wissen sollten
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