Ältere Frau unterschreibt Papiere, während jüngere Frau ihr über die Schulter schaut ©istock.com/PIKSEL

6. August 2021, 8:00 Uhr

So geht’s richtig Erb­schlei­cher: So können Ange­hö­ri­ge sich schützen

Ein finanziell attraktiver Nachlass kann Begierden wecken. Manche Menschen nutzen deshalb unredliche Tricks, um beispielsweise in den Besitz von Geld oder Immobilien zu kommen. Die rechtmäßigen Erben werden dabei ausgebootet. Sie sind dann die Leidtragenden von Erbschleicherei. Wie du diese Täuschung erkennst und was du dagegen tun kannst, zeigt dir dieser Ratgeber.

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Was ist Erbschleicherei?

In Deutschland wird zwischen 2015 und 2024 ein Vermögen im Wert von 3,1 Billionen Euro vererbt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge Die private Rechtsschutzversicherung von ADVOCARD(DIA). Doch nicht jeder Euro dieser Summe gerät in die von den Erblassern ursprünglich vorgesehen oder der Erbfolge nach berechtigten Hände. Stattdessen geht erfahrungsgemäß ein Teil davon an sogenannte Erbschleicher, die sich daran unrechtmäßig bereichern. Wie schaffen sie das und was ist Erbschleicherei genau?

Das Ziel von Erbschleicherei ist es, in den Besitz eines Nachlasses zu kommen – obwohl dieser ursprünglich anderen Menschen, etwa Verwandten der Verstorbenen, zugedacht war beziehungsweise zusteht. Dafür werden die Erblasser so lange beeinflusst, bis diese ihr Testament zugunsten der Erbschleicher ändern. Auch möglich: Die Erblasser schenken oder überschreiben ihr Vermögen an die Erbschleicher, sodass nach dem Tod nichts mehr für andere Erben übrig ist.

Das machen die Erblasser nicht immer freiwillig oder aus freien Stücken heraus. Stattdessen sind sie oft das Opfer von Manipulationen. So wenden Erbschleicher beispielsweise folgende Methoden an:

  • Die Täter bieten sich den Erb­las­sern zunächst in ver­meint­lich harmloser Weise für Pfle­ge­tä­tig­kei­ten an oder als Hilfe im Alltag für Einkäufe und Behördengänge.
  • Die Täter biedern sich den Opfern an, reden ihnen nach dem Mund, machen ihnen Kom­pli­men­te und schüren Miss­trau­en gegen die (leib­li­chen) Erbberechtigten.
  • Die Täter gehen nötigend, erpres­se­risch bezie­hungs­wei­se. hand­greif­lich vor oder machen ihren Opfern auf andere Art Angst.
  • Die Täter fälschen Unter­schrif­ten der Erblasser.
  • Die Täter ver­schaf­fen sich Voll­mach­ten und miss­brau­chen sie.
  • Die Täter heiraten die Opfer oder lassen sich von ihnen adoptieren.
  • Die Täter schotten die Erblasser gegenüber anderen Menschen ab und lassen keinen Kontakt mehr nach außen zu.

Anhand dieser und ähnlicher Vorgehensweisen kannst du Erbschleicher erkennen. Meist stammen sie aus dem direkten Umfeld der Erblasser. Es können deren Pflegekräfte sein, Nachbarn oder Freunde. Die Täter stammen teils auch aus der eigenen Familie. Auch Erbschleicherei unter Geschwistern kommt vor.

Opfer von Erbschleicherei werden meist vermögende Menschen, die …

  • alt,
  • gebrech­lich,
  • geistig ein­ge­schränkt,
  • allein­ste­hend,
  • pfle­ge­be­dürf­tig,
  • arglos bezie­hungs­wei­se naiv
  • im Streit mit der Familie und/oder
  • sich selbst über­las­sen sind.
Verzweifelte alte Frau hinter einer Fensterscheibe im Regen

©istock.com/KatarzynaBialasiewicz

Die Betroffenen werden so lange manipuliert und beeinflusst, bis die Erbschleicher zu ihnen ein Abhängigkeitsverhältnis aufbauen und sich vermeintlich unverzichtbar machen. Am Ende wird so aus scheinbar selbstloser Unterstützung reine Ausnutzung. Die bezieht sich auch auf die rechtlichen Vorgaben.

Denn in Deutschland darf jeder selbst bestimmen, was mit seinem Nachlass passiert. Es gilt damit laut § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die sogenannte Testierfreiheit. Die missbrauchen Erbschleicher, indem sie sich von den Erblassern ins Testament aufnehmen lassen und damit automatisch zu rechtmäßigen Erben werden. Jedenfalls, wenn sie damit durchkommen.

Erb­schlei­cher überführen

An welchen Indizien du Erbschleicher erkennen kannst, ist weiter oben beschrieben. Doch wie lassen sich Erbschleicher überführen? Unter Umständen nur mit viel, geradezu detektivischer Arbeit, denn du musst Verdächtigen die Erbschleicherei nachweisen. Und das ist nicht immer einfach. So müssen je nach Fall unterschiedliche Vorgänge geprüft werden. Das betrifft zum Beispiel:

  • Unter­schrif­ten
  • Kon­to­be­we­gun­gen
  • Schen­kun­gen
  • Gebrauch von Vollmachten

Meist geht es darum, Geldströme zu verfolgen. Allerdings ist nicht jede Überweisung auf das Konto eines Verdächtigen automatisch Erbschleicherei. Schließlich kann sie auch einfach nur ein Zeichen von Dankbarkeit des Erblassers sein. Das wäre natürlich völlig legitim.

INFOBOX

Erbschleicherei ist nach deutschem Recht kein eigenständiger Straftatbestand. Doch ist sie in der Regel mit anderen Delikten verbunden, die verfolgt werden können. In Betracht kommen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unter anderem

  • Betrug (§ 263 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Ver­un­treu­ung (§ 266 StGB)
  • Urkun­den­fäl­schung (§ 267 StGB).

Weil die Grenzen im Zusammenhang mit Erbschleicherei oft fließend sind, können Laien sie nur schwer ziehen. Deshalb ist es im Zweifel sinnvoll, rechtlichen Beistand zu konsultieren.

So kannst du dich vor Erb­schlei­che­rei schützen

Nicht nur, weil sich Erbschleicherei teils schwer beweisen lässt, sind Vorkehrungen dagegen sinnvoll. Das erspart im Falle eines Falles Ärger und Streit – womöglich noch in der eigenen Familie. Um dich (und andere) gegen Erbschleicherei zu schützen, hast du folgende Möglichkeiten zu Lebzeiten des Erblassers.

  • Kontakt halten: Erkundige dich regel­mä­ßig nach dem Befinden älterer Ver­wand­ter. Kläre sie bei Bedarf über die Gefahr von Erb­schlei­che­rei auf und sen­si­bi­li­sie­re dafür. Biete dich bei Fragen oder Unsi­cher­heit als Unter­stüt­zung an.
  • Tes­tier­fä­hig­keit über­prü­fen: Zweifelst du an der Selbst­be­stim­mung des Erb­las­sers, solltest du seine Tes­tier­fä­hig­keit prüfen und gege­be­nen­falls aberken­nen lassen. Das ist bei­spiels­wei­se möglich, wenn sie oder er nicht mehr selbst schreiben oder Ent­schei­dun­gen treffen kann oder Anzeichen von Demenz zeigt. Zum Nachweis brauchst du ein ärzt­li­ches Attest. Die Ent­schei­dung trifft dann das Nachlassgericht.
  • Ehe­gat­ten­tes­ta­ment aufsetzen: Ist der Erblasser ver­hei­ra­tet oder in einer ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­ner­schaft, kann er gemeinsam mit dem Partner oder der Partnerin ein soge­nann­tes Berliner Testament Dabei setzen sich beide jeweils als Allein­er­ben des anderen ein. Außerdem verfügen sie, dass der Nachlass nach dem Tod beider zum Beispiel komplett an ihre Kinder geht. Der Vorteil dieser Regelung: Der länger lebende Partner kann ein Berliner Testament nicht mehr ändern. Erb­schlei­cher haben deshalb bei ihm oder ihr keine Chance.
  • Betreuer bestellen: Du kannst anregen, dass sich ein ver­trau­ens­wür­di­ger Betreuer um die finan­zi­el­len Ange­le­gen­hei­ten des Erb­las­sers kümmert. Die betref­fen­de Person unter­steht dabei der Ver­mö­gens­be­treu­ungs­pflicht, gegen die sie nicht verstoßen darf.
  • Vor­sor­ge­voll­macht prä­zi­sie­ren: Die Befug­nis­se einer Vor­sor­ge­voll­macht sollten im Zweifel auf bestimmte Bank­ge­schäf­te, Konten und Ver­mö­gens­wer­te beschränkt werden. Außerdem lässt sich verfügen, dass die Urkunde zur Vollmacht erst dann (zum Beispiel vom Notar) frei­ge­ge­ben wird, wenn die damit ver­bun­de­ne Ursache ein­ge­tre­ten ist. Das kann etwa der Verlust der Geschäfts­fä­hig­keit des Erb­las­sers sein. Zusätz­lich ist die Ver­pflich­tung einer kon­troll­be­voll­mäch­tig­ten Person möglich, die den recht­mä­ßi­gen Umgang mit der Vor­sor­ge­voll­macht überwacht.
Junge Frau zeigt glücklichem älteren Paar etwas auf dem IPad

©istock.com/vgajic

Du kannst dich auch nach dem Tod des Erblassers vor den Folgen von Erbschleicherei schützen. Diese Mittel stehen dir dafür zur Verfügung.

  • Testament anfechten: Bestehen Zweifel an der Legalität des letzten Willens, lässt er sich anzwei­feln. Möglich ist das unter anderem, wenn erwie­se­ner­ma­ßen (!) ein Fall von Erb­schlei­che­rei vorliegt. Dazu muss bei­spiels­wei­se bewiesen werden, dass der Erblasser nicht mehr tes­tier­fä­hig war, beim Schreiben des Tes­ta­ments unter Druck gesetzt worden ist, einen Pflicht­teils­be­rech­tig­ten nicht berück­sich­tigt hat oder eine Ver­let­zung von 14 Heim­ge­setz (HeimG) vorliegt. Demnach dürfen Pfle­ge­kräf­te nichts erben, sofern sie von dem Nachlass wussten.
  • Erb­un­wür­dig­keit belegen: Ver­däch­tigst du jemanden der Erb­schlei­che­rei, dann kannst du ihn nach 2339 Bür­ger­li­ches Gesetz­buch (BGB) vom Nach­lass­ge­richt für erb­un­wür­dig erklären lassen. Gründe für eine Erb­un­wür­dig­keit sind bei­spiels­wei­se gegeben, wenn der Erblasser “durch arg­lis­ti­ge Täuschung oder wider­recht­lich durch Drohung” ein Testament nicht bezie­hungs­wei­se nicht nach seinem freien Willen aufsetzen konnte. Dafür liegt die Beweis­last bei dir.
Fazit
  • Erb­schlei­cher wollen sich illegal und auf Kosten der recht­mä­ßi­gen Erben an Nach­läs­sen bereichern.
  • Erb­schlei­che­rei selbst ist kein eigen­stän­di­ger Straf­tat­be­stand, führt aller­dings meist zu straf­recht­lich rele­van­ten Delikten.
  • Erb­schlei­che­rei ist oft schwer nachzuweisen.
  • Maßnahmen zum Schutz vor Erb­schlei­chern lassen sich am besten zu Lebzeiten des Erb­las­sers ergreifen.
  • Nach dem Tod ist die Anfech­tung des Tes­ta­ments möglich oder die Fest­stel­lung der Erb­un­wür­dig­keit der Täter.
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