Testament anfechten: So läuft es ab. Zwischen einer jungen Frau und einem jungen Mann sitzt ein älterer Mann im Anzug, der ein Dikument durchgeht und sich dabei mit dem jüngeren Mann spricht. Minerva Studio, Fotolia

10. März 2016, 9:00 Uhr

Letzter Wille unwirksam Testament anfechten: So läuft es ab

Sie können ein Testament anfechten, wenn mögliche Gründe dafür vorliegen, dass der letzte Wille des Erblassers unwirksam ist. Lesen Sie, aus welchen Gründen eine Anfechtung möglich ist, welche Frist für die Anfechtungserklärung gilt und wie Sie dabei vorgehen können.

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Testament anfechten: Diese Gründe können berechtigen

Mit der Anfechtung soll der wirkliche Wille des Erblassers durchgesetzt werden. Dementsprechend ist sie gemäß § 2078 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) möglich, wenn der Verdacht besteht, dass ein Fehler oder Irrtum im Testament vorliegt. Zum Beispiel kann der letzte Wille durch einen Formfehler ungültig werden, oder die Erben zweifeln an, dass tatsächlich eine Testierfähigkeit vorlag, also der Erblasser in der Lage war, eigenverantwortlich über seinen Nachlass zu entscheiden. Erben können auch dann eine Anfechtungserklärung abgeben, wenn sie vermuten, dass das Testament gefälscht wurde oder dass der Erblasser durch eine Drohung oder Täuschung zu einer bestimmten Verfügung gezwungen wurde.

Ein Testament kann auch angefochten werden, wenn ein nachweisbarer Irrtum vorliegt, also sich der Erblasser zum Beispiel verschrieben hat. Ein sogenannter Motivirrtum liegt dagegen vor, wenn der Erblasser zum Beispiel seine Lebensgefährtin bedacht hat, diese ihn aber kurz darauf verlassen hat. Die gesetzlichen Erben können in einem solchen Fall das Testament anfechten. Da es vielfältige Gründe für die Anfechtung eines Testaments geben kann, sollten Sie sich im Zweifelsfall von einem Anwalt beraten lassen, der Experte auf diesem Gebiet ist.

Frist und Ablauf der Anfechtungserklärung

Anfechtungsberechtigt sind gemäß § 2080 BGB Personen, denen eine erfolgreiche Anfechtung unmittelbar zugute kommen würde. Das sind häufig die gesetzlichen Erben, es können aber auch Personen sein, die in einem früheren Testament bedacht wurden. Sie müssen sich innerhalb der geltenden Frist an das zuständige Nachlassgericht wenden, wenn Sie ein Testament anfechten wollen. Die Anfechtung kann schriftlich oder zur Niederschrift vor Ort erfolgen. Dabei gilt eine Frist von einem Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen der Anfechtungsgrund bekannt wird. Der Grund muss bei der Anfechtungserklärung angegeben werden.

PrivatrechtsschutzUnwirk­sa­mes Testament: Was passiert?

Wenn das Testament tatsächlich für unwirksam erklärt wird, kommt an seiner Stelle die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung, sofern keine andere rechtskräftige Verfügung vorliegt. Falls ein früheres, rechtskräftiges Testament besteht, gilt dieses. Allerdings kann auch der Fall eintreten, dass nicht das gesamte Testament für ungültig erklärt wird, sondern nur bestimmte Teile – wenn sich zum Beispiel der Irrtum nur auf einen Punkt bezieht und andere Verfügungen davon nicht betroffen sind.

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