Arbeitgeber-Rechtsschutz von Advocard

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ADVOCARD Rechtsschutz­versicherung AG
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Arbeitgeber-Rechtsschutz von ADVOCARD

Der Arbeitgeber-Rechtsschutz von ADVOCARD. Umfassend abgesichert – auf schwierige Fälle vorbereitet.

Als Unternehmer, Freiberufler oder Gewerbetreibender befinden Sie sich in einem rechtlich sensiblen Umfeld. Schnell kommt es da zu einem Streit, der ohne Rechtsschutz teuer werden kann – selbst wenn Sie am Ende gewinnen. Mit dem Arbeitgeber-Rechtsschutz von ADVOCARD sind Sie auf der sicheren Seite.


Arbeitgeber-Rechtsschutz
  • Familienangehörige sind als Mitarbeiter beitragsfrei mitversichert
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz
  • Erstklassige Beratung durch erfahrene Rechtsschutz-Spezialisten:
    • Am Telefon rund um die Uhr zu jedem Fall
    • Über die Online-Rechtsberatung: Topanwalt antwortet innerhalb von 48 Stunden
    • In Echtzeit per Chat: werktags von 08:00 bis 24:00 Uhr

Betriebsbedingte Kündigung, Arbeitsunfälle, Ärger mit den Behörden – mit dem Arbeitgeber-Rechtsschutz von ADVOCARD, enthalten im ADVOCARD-360°-GEWERBE, sehen Sie rechtlichen Auseinandersetzungen gelassen entgegen.


Individuelles Angebot

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Einer Ihrer besten Mitarbeiter: der ADVOCARD Arbeitgeber-Rechtsschutz.

Wer ist versichert?

  • Versicherungsnehmer als Inhaber/Geschäftsführer
  • Mitarbeiter, die eine Tätigkeit für den Versicherungsnehmer ausführen

Kombinieren Sie Leistungen, die zu Ihrem Unternehmen passen!

Mit dem Arbeitgeber-Rechtsschutz von ADVOCARD sind Sie umfassend abgesichert. Wenn Sie sich für den Rundumschutz ADVOCARD-360°-GEWERBE entscheiden, genießen Sie weitere Leistungen – der Arbeitgeber-Rechtsschutz ist natürlich enthalten.

ADVOCARD-360°-GEWERBE

Ihr perfekter Rundumschutz in allen Rechtsangelegenheiten.

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Welche Leistungen sind enthalten?

Im folgenden finden Sie eine Auflistung der jeweiligen Leistungen mit einem zusätzlichen Fallbeispiel

Leistungen anzeigen
Leistung Fallbeispiel
Schadenersatz-Rechtsschutz Sie wollen Schadenersatzansprüche wegen Verdienstausfall geltend machen
Arbeits-Rechtsschutz * Ein gekündigter Mitarbeiter von Ihnen reichteine Kündigungsschutzklage ein
Steuer-Rechtsschutz Sie haben Auseinandersetzungen wegen der Gewerbesteuer (schon ab Einspruch*)
Sozial-Rechtsschutz Sie streiten mit der Berufsgenossenschaft (schon ab Widerspruch*)
Disziplinar- und Standes-
Rechtsschutz
Sie verteidigen sich im Disziplinarverfahren gegen den Vorwurf der Schweigepflichtsverletzung
Straf-Rechtsschutz Verteidigung in Strafverfahren wegendes Vorwurfes einer Gewässer- oderBodenverunreinigung
Ordnungswidrigkeiten-
Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen angeblicher Missachtung derArbeitsschutzvorschriften

* 3 Monate Wartezeit

Was beinhaltet der Rechtsschutz als Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber-Rechtsschutz schützt Sie bei arbeitsrechtlichen Konflikten mit Ihren Mitarbeitern. Sie müssen z.B. eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, die vom Arbeitnehmer angefochten wird. Ein Mitarbeiter fordert Weihnachtsgeld, weil die Formulierung nicht eindeutig formuliert war. Oder ein Mitarbeiter reagiert auf Ihre Abmahnung mit einer Klage. Ihnen wird als Unternehmer vorgeworfen, die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt zu haben oder das Finanzamt erkennt die Spesenabrechnungen nicht an. Auch, wenn die Ordnungsbehörde Ihnen vorwirft, gegen die Arbeitsschutzbestimmungen verstoßen zu haben, sind Sie mit dem Arbeitgeber-Rechtsschutz gut abgesichert.

Wer ist versichert?
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer in der Funktion als Inhaber beziehungsweise Geschäftsführer und Ihre Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit für Sie als Versicherungsnehmer. Familienangehörige als Mitarbeiter sind beitragsfrei mitversichert.

Fallbeispiele: So hilft der Arbeitgeber-Rechtsschutz

Fallbeispiele Arbeitgeberrechtschutz

Arbeitgeberprozess nach Kündigung eines Mitarbeiters

Eine Firma trennt sich von einem Arbeitnehmer, der seit einiger Zeit sowohl in seinem persönlichen Verhalten als auch in seinen fachlichen Leistungen den Anforderungen des Unternehmens nicht mehr entspricht. Vor dem Arbeitsgericht wehrt sich der Angestellte gegen die Kündigung und klagt gegen seinen Arbeitgeber. Das Verfahren endet mit einem Vergleich, die Anwaltskosten in Höhe von 2.160 Euro übernimmt ADVOCARD durch den Arbeitgeber-Rechtsschutz.

Einkommensteuer-Streit mit dem Finanzamt

Das Finanzamt bezweifelt die geschäftliche Nutzung von Betriebsmitteln und unterstellt einem Firmeninhaber Eigenverbrauch. Strittig ist, in welchem Umfang Firmen-Pkw, Telefonanlage und Co. auch privat genutzt werden. Nach Meinung des Unternehmers wird die Einkommensteuer um 8.000 Euro zu hoch festgesetzt. Nach erfolglosem Einspruch gegen den Steuerbescheid reicht er beim Finanzgericht Klage ein. Diese wird abgewiesen. Über den Arbeitgeber-Rechtsschutz trägt ADVOCARD die Anwaltskosten in Höhe von 1.543,19 Euro und die Gerichtskosten von 609,00 Euro.

Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall

Ein Arbeitnehmer wird als Fahrer eines Firmenwagens auf einer beruflichen Fahrt bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Da die von der Berufsgenossenschaft festgesetzte Verletztenrente zu niedrig ist, erfolgt eine Klage vor dem Sozialgericht. Allein die Rechtsanwaltskosten betragen in der ersten Instanz 1.000 Euro. Hinzu kommen Kosten von 2.455 Euro für ärztliche Gutachten, die das Gericht anfordert. Der Arbeitgeber-Rechtsschutz von ADVOCARD bezahlt sämtliche Aufwendungen.