
30. April 2025, 10:45 Uhr
Fake oder Fakt? Nachnamen ändern: Das gilt bei der Heirat für Eheleute und Kinder
Ihr heiratet – doch welchen Nachnamen wollt ihr künftig tragen? Bleibt ihr bei euren Geburtsnamen oder entscheidet ihr euch für einen gemeinsamen? Und was gilt für eure Kinder? Welche Möglichkeiten ihr bei der Eheschließung ab Mai 2025 habt und wie die Namensänderung abläuft, erfährst du hier.
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Gesetzliche Grundlage: Das gilt für den Nachnamen bei Eheschließung
Die gesetzlichen Regelungen zum Namensrecht in der Ehe finden sich in § 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Eheleute:
- bestimmen entweder einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen), der von beiden nach der Hochzeit geführt wird, oder
- keinen gemeinsamen Ehenamen und jeder führt seinen bisherigen Nachnamen weiter.
Das heißt, euch als Paar ist es freigestellt, ob einer von euch den Nachnamen des Partners annimmt oder ob ihr jeweils eure eigenen Nachnamen beibehaltet. Derjenige von euch, der den Nachnamen des Partners annimmt, kann seinen eigenen Nachnamen dann zusätzlich voran- oder nachstellen.
Wenn dein Partner oder deine Partnerin z. B. Meier mit Nachnamen heißt und du selbst Müller, kannst du dich fortan etwa Müller-Meier nennen. Dein Partner oder deine Partnerin heißt jedoch weiterhin nur Meier. Wichtig: Trägst du vor der Hochzeit einen Doppelnamen, musst du dich hierbei für einen der beiden entscheiden.
Durch Hochzeit zum eigenen Familiennamen zurück
Führst du noch den Nachnamen aus einer vorangegangenen Ehe, kannst du bei einer neuen Hochzeit zu deinem eigenen Geburtsnamen zurückkehren – oder eben den Nachnamen deines neuen Ehepartners wählen.
Namensreform: Das gilt ab Mai 2025 für die Wahl des Nachnamens
Ab Mai 2025 ist es für Paare außerdem möglich, bei der Hochzeit einen gemeinsamen Doppelnamen zu wählen. Das heißt: Ihr kombiniert eure beiden Nachnamen zu einem Doppelnamen, den ihr anschließend beide tragt.
Aber auch hierbei gilt: Trägt einer von euch beiden vor der Hochzeit einen Doppelnamen – oder ihr beide – dann könnt ihr nur jeweils einen Namenteil mit in den neuen Ehenamen bringen.
Aus Müller-Schröder und Meier-Wulf könnten so etwa Schröder-Wulf oder Meier-Müller werden. Neu hierbei: Der zuvor verpflichtende Bindestrich kann auch entfallen – Schröder Wulf als Nachname ist dann ebenso rechtens.

Was gilt bei der Hochzeit für den Familiennamen des Kindes?
Für gemeinsame Kinder gilt bei der Eheschließung:
- Kinder, die nach der Eheschließung zur Welt kommen, erhalten automatisch den von den Eltern gewählten Familiennamen.
- Sind sie vor der Ehe geboren und unter fünf Jahre alt, erhalten sie ebenfalls automatisch den neu gewählten Nachnamen.
Ist euer gemeinsames Kind zwischen fünf und vierzehn, müsst ihr eine sogenannte Ehenamensbestimmung abgeben, damit es euren neu gewählten Familiennamen erhält. Ist euer Kind bereits älter als 14 Jahre, dann kann es mit eurer Zustimmung eine eigene Erklärung abgeben.
Entscheidet ihr euch bei der Hochzeit gegen einen gemeinsamen Familiennamen, dann behält euer Kind seinen Geburtsnamen – in der Regel ist das der Nachname, den die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes getragen hat.
Ab Mai 2025 könnt ihr durch die Namensreform euren Kindern auch dann einen Doppelnamen geben, wenn ihr selbst keinen tragt – unabhängig davon, ob ihr verheiratet seid oder nicht. Heißt du Müller und dein Partner Meier, darf euer Kind also künftig auch Meier-Müller heißen.
Gut zu wissen: Alle Regelungen gelten auch für Stiefkinder. Bringt einer der beiden Partner ein Kind mit in die Ehe, kann es den gemeinsamen Ehenamen der Eheleute annehmen.
Namensänderung beim Kind nach der Hochzeit: Fristen und Kosten
Die Namensänderung eures Kindes muss innerhalb von drei Monaten nach eurer Hochzeit erfolgen. Das kostet rund 20 Euro. Wird zusätzlich die Geburtsurkunde eures Kindes geändert, kommen weitere Kosten zwischen zehn und zwölf Euro auf euch zu. Ihr braucht:
- Ausweisdokumente, etwa Personalausweise
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- ggf. die Geburtsurkunde des Kindes
Nachnamen ändern: Auch ohne Hochzeit oder Scheidung?
Ähnlich wie bei der Änderung des Vornamens ist es für Volljährige ab Mai 2025 möglich, auch ohne Hochzeit den eigenen Nachnamen einmalig ändern zu lassen.
- Kürzung des Doppelnamens: Wenn du einen Doppelnamen trägst, kannst du dich für einen der beiden entscheiden.
- Nachnamen ersetzen: Du trägst bisher den Familiennamen deiner Mutter, willst aber lieber den Nachnamen deines Vaters tragen? Das kannst du einmalig anpassen lassen.
- Annahme eines Doppelnamens: Deine Eltern haben keinen gemeinsamen Ehenamen gewählt? Du kannst deinen Nachnamen in einen Doppelnamen aus den jeweiligen Familiennamen deiner beiden Elternteile ändern lassen.

Antrag auf Namensänderung: Kosten und Unterlagen
Behältst du bei deiner Eheschließung deinen eigenen Nachnamen, gibst du das bei der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt an. Weitere Schritte musst du nicht veranlassen.
Wollt ihr euren Nachnamen jedoch ändern, müsst ihr beim Standesamt folgende Unterlagen vorzeigen:
- Personalausweise oder Reisepässe
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten- oder Eheregister
- eine Meldebescheinigung über euren Wohnsitz
Die Kosten für die Namensänderung liegen bei etwa 15-20 Euro.
Übrigens: Auch wenn ihr euch erst lange nach der Hochzeit für einen gemeinsamen Namen entscheidet, ist das möglich – ohne Frist. Ihr könnt beim Standesamt jederzeit einen Ehenamen oder einen Doppelnamen bestimmen. Und wer ursprünglich den Namen des Partners angenommen hat, kann diesen nachträglich in einen Doppelnamen ändern.
Hast du beim Standesamt eine Änderung deines Nachnamens beantragt, musst du alle wichtigen Stellen darüber informieren und wichtige Dokumente ändern lassen, wie etwa:
- Personalausweis und Reisepass
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- EC-Karte oder andere Zahlungskarten
- Krankenkassenkarte und andere Versicherungsdokumente
- laufende Verträge, z. B. Kreditvertrag
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
Gut zu wissen: Ob du deinen Nachnamen im Führerschein ändern lässt, ist dir freigestellt. Wenn du die Änderung nicht vornimmst, musst du bei einer Polizeikontrolle zusätzlich deinen aktualisierten Personalausweis mit deinem neuen Nachnamen vorzeigen.
Du lässt dich scheiden und fragst dich, was für deinen und den Nachnamen deines Kindes gilt? Mehr Infos dazu findest du in unserem Ratgeber „Namensänderung nach Scheidung: Das gilt für dich und Kind“.
FAQ
- Wie kann ich meinen Nachnamen ändern?
Deinen Nachnamen kannst du bei einer Eheschließung oder nach einer Scheidung ändern. Ab Mai 2025 ist die einmalige Änderung des Nachnamens auch unabhängig von Heirat oder Scheidung beim zuständigen Standesamt möglich.
- Wie viele Nachnamen darf man haben?
Grundsätzlich gilt, dass man nur zwei Nachnamen tragen darf. Ab Mai 2025 kann der Bindestrich bei einem neu gewählten Doppelnamen übrigens entfallen.
- Was kostet es, den Nachnamen zu ändern?
Die (nachträgliche) Änderung des Nachnamens beim Standesamt kostet in der Regel zwischen 15 und 20 Euro. Hinzu kommen die Kosten, um wichtige Dokumente wie etwa den Personalausweis ändern zu lassen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.