Queeres Paar bei der Hochzeit © iStock.com/Fly View Productions

30. April 2025, 10:45 Uhr

Fake oder Fakt? Nachnamen ändern: Das gilt bei der Heirat für Eheleute und Kinder

Ihr heiratet – doch welchen Nachnamen wollt ihr künftig tragen? Bleibt ihr bei euren Geburtsnamen oder entscheidet ihr euch für einen gemeinsamen? Und was gilt für eure Kinder? Welche Möglichkeiten ihr bei der Eheschließung ab Mai 2025 habt und wie die Namensänderung abläuft, erfährst du hier.

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Gesetz­li­che Grundlage: Das gilt für den Nachnamen bei Eheschließung

Die gesetzlichen Regelungen zum Namensrecht in der Ehe finden sich in § 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Eheleute:

  • bestimmen entweder einen gemein­sa­men Fami­li­en­na­men (Ehenamen), der von beiden nach der Hochzeit geführt wird, oder
  • keinen gemein­sa­men Ehenamen und jeder führt seinen bis­he­ri­gen Nachnamen weiter.

Das heißt, euch als Paar ist es freigestellt, ob einer von euch den Nachnamen des Partners annimmt oder ob ihr jeweils eure eigenen Nachnamen beibehaltet. Derjenige von euch, der den Nachnamen des Partners annimmt, kann seinen eigenen Nachnamen dann zusätzlich voran- oder nachstellen.

Wenn dein Partner oder deine Partnerin z. B. Meier mit Nachnamen heißt und du selbst Müller, kannst du dich fortan etwa Müller-Meier nennen. Dein Partner oder deine Partnerin heißt jedoch weiterhin nur Meier. Wichtig: Trägst du vor der Hochzeit einen Doppelnamen, musst du dich hierbei für einen der beiden entscheiden.

Info

Durch Hochzeit zum eigenen Fami­li­en­na­men zurück

Führst du noch den Nachnamen aus einer vorangegangenen Ehe, kannst du bei einer neuen Hochzeit zu deinem eigenen Geburtsnamen zurückkehren – oder eben den Nachnamen deines neuen Ehepartners wählen.

Namens­re­form: Das gilt ab Mai 2025 für die Wahl des Nachnamens

Ab Mai 2025 ist es für Paare außerdem möglich, bei der Hochzeit einen gemeinsamen Doppelnamen zu wählen. Das heißt: Ihr kombiniert eure beiden Nachnamen zu einem Doppelnamen, den ihr anschließend beide tragt.

Aber auch hierbei gilt: Trägt einer von euch beiden vor der Hochzeit einen Doppelnamen – oder ihr beide – dann könnt ihr nur jeweils einen Namenteil mit in den neuen Ehenamen bringen.

Aus Müller-Schröder und Meier-Wulf könnten so etwa Schröder-Wulf oder Meier-Müller werden. Neu hierbei: Der zuvor verpflichtende Bindestrich kann auch entfallen – Schröder Wulf als Nachname ist dann ebenso rechtens.

Junges lachendes Paar mit Baby auf dem Arm
© iStock.com/PeopleImages

Was gilt bei der Hochzeit für den Fami­li­en­na­men des Kindes?

Für gemeinsame Kinder gilt bei der Eheschließung:

  • Kinder, die nach der Ehe­schlie­ßung zur Welt kommen, erhalten auto­ma­tisch den von den Eltern gewählten Familiennamen.
  • Sind sie vor der Ehe geboren und unter fünf Jahre alt, erhalten sie ebenfalls auto­ma­tisch den neu gewählten Nachnamen.

Ist euer gemeinsames Kind zwischen fünf und vierzehn, müsst ihr eine sogenannte Ehenamensbestimmung abgeben, damit es euren neu gewählten Familiennamen erhält. Ist euer Kind bereits älter als 14 Jahre, dann kann es mit eurer Zustimmung eine eigene Erklärung abgeben.

Entscheidet ihr euch bei der Hochzeit gegen einen gemeinsamen Familiennamen, dann behält euer Kind seinen Geburtsnamen – in der Regel ist das der Nachname, den die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes getragen hat.

Ab Mai 2025 könnt ihr durch die Namensreform euren Kindern auch dann einen Doppelnamen geben, wenn ihr selbst keinen tragt – unabhängig davon, ob ihr verheiratet seid oder nicht. Heißt du Müller und dein Partner Meier, darf euer Kind also künftig auch Meier-Müller heißen.

Gut zu wissen: Alle Regelungen gelten auch für Stiefkinder. Bringt einer der beiden Partner ein Kind mit in die Ehe, kann es den gemeinsamen Ehenamen der Eheleute annehmen.

Info

Namens­än­de­rung beim Kind nach der Hochzeit: Fristen und Kosten

Die Namensänderung eures Kindes muss innerhalb von drei Monaten nach eurer Hochzeit erfolgen. Das kostet rund 20 Euro. Wird zusätzlich die Geburtsurkunde eures Kindes geändert, kommen weitere Kosten zwischen zehn und zwölf Euro auf euch zu. Ihr braucht:

  • Aus­weis­do­ku­men­te, etwa Per­so­nal­aus­wei­se
  • Eheur­kun­de oder beglau­big­te Abschrift aus dem Familienbuch
  • ggf. die Geburts­ur­kun­de des Kindes

Nachnamen ändern: Auch ohne Hochzeit oder Scheidung?

Ähnlich wie bei der Änderung des Vornamens ist es für Volljährige ab Mai 2025 möglich, auch ohne Hochzeit den eigenen Nachnamen einmalig ändern zu lassen.

  • Kürzung des Dop­pel­na­mens: Wenn du einen Dop­pel­na­men trägst, kannst du dich für einen der beiden entscheiden.
  • Nachnamen ersetzen: Du trägst bisher den Fami­li­en­na­men deiner Mutter, willst aber lieber den Nachnamen deines Vaters tragen? Das kannst du einmalig anpassen lassen.
  • Annahme eines Dop­pel­na­mens: Deine Eltern haben keinen gemein­sa­men Ehenamen gewählt? Du kannst deinen Nachnamen in einen Dop­pel­na­men aus den jewei­li­gen Fami­li­en­na­men deiner beiden Eltern­tei­le ändern lassen.
Hände mit Kugelschreibern über einem Vertrag
© iStock.com/PrathanChorruangsak

Antrag auf Namens­än­de­rung: Kosten und Unterlagen

Behältst du bei deiner Eheschließung deinen eigenen Nachnamen, gibst du das bei der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt an. Weitere Schritte musst du nicht veranlassen.

Wollt ihr euren Nachnamen jedoch ändern, müsst ihr beim Standesamt folgende Unterlagen vorzeigen:

  • Per­so­nal­aus­wei­se oder Reisepässe
  • eine beglau­big­te Abschrift aus dem Geburten- oder Eheregister
  • eine Mel­de­be­schei­ni­gung über euren Wohnsitz

Die Kosten für die Namensänderung liegen bei etwa 15-20 Euro.

Übrigens: Auch wenn ihr euch erst lange nach der Hochzeit für einen gemeinsamen Namen entscheidet, ist das möglich – ohne Frist. Ihr könnt beim Standesamt jederzeit einen Ehenamen oder einen Doppelnamen bestimmen. Und wer ursprünglich den Namen des Partners angenommen hat, kann diesen nachträglich in einen Doppelnamen ändern.

Hast du beim Standesamt eine Änderung deines Nachnamens beantragt, musst du alle wichtigen Stellen darüber informieren und wichtige Dokumente ändern lassen, wie etwa:

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Gut zu wissen: Ob du deinen Nachnamen im Führerschein ändern lässt, ist dir freigestellt. Wenn du die Änderung nicht vornimmst, musst du bei einer Polizeikontrolle zusätzlich deinen aktualisierten Personalausweis mit deinem neuen Nachnamen vorzeigen.

Du lässt dich scheiden und fragst dich, was für deinen und den Nachnamen deines Kindes gilt? Mehr Infos dazu findest du in unserem Ratgeber „Namensänderung nach Scheidung: Das gilt für dich und Kind“.

FAQ

  • Wie kann ich meinen Nachnamen ändern?

Deinen Nachnamen kannst du bei einer Eheschließung oder nach einer Scheidung ändern. Ab Mai 2025 ist die einmalige Änderung des Nachnamens auch unabhängig von Heirat oder Scheidung beim zuständigen Standesamt möglich.

  • Wie viele Nachnamen darf man haben?

Grundsätzlich gilt, dass man nur zwei Nachnamen tragen darf. Ab Mai 2025 kann der Bindestrich bei einem neu gewählten Doppelnamen übrigens entfallen.

  • Was kostet es, den Nachnamen zu ändern?

Die (nachträgliche) Änderung des Nachnamens beim Standesamt kostet in der Regel zwischen 15 und 20 Euro. Hinzu kommen die Kosten, um wichtige Dokumente wie etwa den Personalausweis ändern zu lassen.

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