Führerschein umtauschen – das musst du jetzt wissen © iStock.com/VeryUlissa

10. August 2022, 10:58 Uhr

Achtung, das wird teuer Füh­rer­schein umtau­schen: Alles zu Fristen, Kosten und Bußgeldern

Bis spätestens Januar 2033 müssen viele Menschen ihren alten Führerschein umtauschen: Der EU-Führerschein ist EU-weit einheitlich und fälschungssicher. Zudem passt die robuste, kleine Plastikkarte gut ins Portemonnaie. Welche Fristen gelten, was es kostet und welche Bußgelder angewendet werden: Das musst du wissen.

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Wer muss seinen Füh­rer­schein umtauschen?

Grundsätzlich müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, je nach Ausstellungsjahr bis spätestens 2033 umgetauscht werden. Das betrifft nicht nur Fahrerinnen und Fahrer, die noch den alten rosa oder grauen “Lappen” aus Papier besitzen, sondern auch viele, die bereits einen Führerschein in Form einer Plastikkarte haben.

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Der Grund: Seit 19. Januar 2013 wird von den deutschen Behörden nur noch der EU-Führerschein im Scheckkartenformat ausgestellt. Wenn du also einen neuen Führerschein beantragst, zum Beispiel, weil sich dein Name geändert hat oder du den Führerschein verloren hast, bekommst du automatisch einen EU-Führerschein. Die neuen Führerscheine gelten als besonders fälschungssicher und haben ein einheitliches Muster. Wer zum Beispiel nun den rosa Führerschein umtauschen muss, hat dadurch theoretisch keine Nachteile, sondern eher Vorteile – denn den Führerschein aus Papier kann man viel leichter fälschen und manipulieren.

Wann muss ich meinen Füh­rer­schein umtauschen?

Wurde dein Führerschein 1998 oder früher ausgestellt, ist dein Geburtsjahr für die Frist zum Führerschein austauschen ausschlaggebend:

  • 1953 bis 1958: bis 2022
  • 1959 bis 1964: bis 2023
  • 1965 bis 1970: bis 2024
  • 1971 oder später: bis 2025

Bei Führerscheinausstellung ab 1999 wird das konkrete Ausstellungsjahr herangezogen:

  • 1999 bis 2001: bis 2026
  • 2002 bis 2004: bis 2027
  • 2005 bis 2007: bis 2028
  • 2008: bis 2029
  • 2009: bis 2030
  • 2010: bis 2031
  • 2011: bis 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: bis 2033

Unabhängig vom Ausstellungsdatum haben vor 1953 Geborene die längste Frist: Sie können sich bis 2033 mit dem Führerscheinumtausch Zeit lassen. Das bedeutet aber nicht, dass du die Frist bis zum letzten Moment ausreizen musst – grundsätzlich kannst du dir jederzeit einen neuen EU-Führerschein ausstellen lassen. Dieser gilt ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre.

Die Führerscheine müssen jeweils bis zum 19. Januar des Jahres umgetauscht werden. Eine verlängerte Frist – bis 19. Juli – galt ausnahmsweise 2022 wegen coronabedingt eingeschränkter Öffnungszeiten der Ämter.

Detailansicht eines Führerscheins
© iStock.com/Stadtratte

Gelten Bedin­gun­gen für den Umtausch?

Führerscheine für die Klassen Motorrad und Pkw werden ohne erneute Fahrprüfung oder Gesundheitsuntersuchung umgetauscht. Bei Lkw- und Busführerscheinen ist es jedoch anders, hier gilt für den Umtausch dasselbe wie für eine alle fünf Jahre notwendige Verlängerung der Fahrerlaubnis. Nötig sind also für den Umtausch:

  • für die Klassen C1, C1E, C oder CE sowie bei einem Alter unter 50 Jahren für die Klassen D1, D1E, D und DE eine ärztliche Beschei­ni­gung,
  • ab einem Alter von 50 Jahren für die Klassen D1, D1E, D und DE ein betriebs-, arbeits­me­di­zi­ni­sches oder medi­zi­nisch-psy­cho­lo­gi­sches Gutachten,
  • zusätz­lich eine augen­ärzt­li­che Begut­ach­tung zum Nachweis aus­rei­chen­den Sehvermögens. 

Beim Umtausch von alten Führerscheinen der Klasse 3 werden in den neuen Führerschein nicht nur die Fahrerlaubnis für Klasse B oder BE, sondern auch die Klassen C1 und C1E für Lkw eingetragen. Die Fahrerlaubnis für die Klasse CE 79 ist allerdings nach aktueller Regelung befristet bis zum 50. Lebensjahr. Ältere Klasse-3-Inhaber müssen sich also darauf einstellen, beim Umtausch ärztliche Bescheinigungen vorlegen zu müssen, wenn sie die Fahrerlaubnis für die Klasse CE 79 weiter behalten möchten.

ABLAUF UND KOSTEN

Deinen Führerschein tauschst du bei der für deinen aktuellen Wohnsitz zuständigen Führerscheinbehörde um. Beim Termin zum Führerscheinumtausch brauchst du folgende Dokumente:

  • gültigen Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass
  • bio­me­tri­sches Passfoto
  • deinen aktuellen Führerschein
  • gege­be­nen­falls eine Kar­tei­kar­ten­ab­schrift der ursprüng­lich aus­stel­len­den Führerscheinstelle
  • gege­be­nen­falls erfor­der­li­che ärztliche Bescheinigungen

Beim Führerschein umtauschen werden Kosten in Höhe von aktuell rund 25 Euro fällig. Diese Gebühr ist direkt vor Ort zu bezahlen.

Füh­r­er­scheinum­tausch: Frist ver­stri­chen – und jetzt?

Wer seinen Pkw- oder Motorradführerschein nicht rechtzeitig umgetauscht hat, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen. Da der Führerschein in diesem Fall zwar ungültig, aber nicht die Fahrerlaubnis erloschen ist, handelt es sich nicht um eine Straftat.

Anders verhält es sich bei Lkw- und Busführerscheinen: Wer hier den Führerschein nicht im Rahmen der Frist umgetauscht hat, hat ihn gleichzeitig nicht verlängert und die nötigen Gutachten nicht vorgelegt. Dadurch handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis – und entsprechend um einen Straftatbestand.

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