LKW auf Landstraße im Sonnenuntergang am, Fotolia

16. Juli 2018, 14:30 Uhr

So geht's richtig Lkw-Füh­rer­schein ver­län­gern: Was zu beachten ist

Unfälle mit Lkw-Beteiligung gehen oft dramatisch aus.  Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss daher jeder Fahrer seinen Lkw-Führerschein verlängern lassen – regelmäßig.

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Lkw-Füh­rer­schein ver­län­gern: Alle fünf Jahre

In § 23 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist festgelegt, dass die Inhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und Alle Informationen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung von ADVOCARDDE ihre Fahrerlaubnis alle fünf Jahre verlängern lassen müssen. Dies ist unabhängig davon, ob sie ihren Führerschein privat oder gewerblich nutzen. Allerdings sind bei der gewerblichen Nutzung noch einige zusätzliche Aspekte zu beachten.

Klasse C1 und C1E bis zum 50. Lebens­jahr gültig

Lkw-Führerscheine der Klassen C1 und C1E für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von 3.500 bis 7.500 Kilogramm sind nur eingeschränkt verlängerungspflichtig: Diese Führerscheine sind grundsätzlich bis zum 50. Lebensjahr des Inhabers gültig. Danach müssen sie wie die Fahrerlaubnisse für die anderen Lkw-Klassen C und CE und die Busführerscheine D1, D1E, D und DE alle fünf Jahre verlängert werden, sonst verlieren sie ihre Gültigkeit.

Not­wen­di­ge Dokumente

Eine Verlängerung des Lkw-Führerscheins sollte rechtzeitig ca. drei Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklasse beantragt werden. So viel Zeit benötigt die zuständige Behörde, um die eingereichten Unterlagen zu prüfen und den neuen Führerschein auszustellen.

Die Verlängerung muss persönlich mit folgenden Unterlagen beantragt werden:

  • dem alten Führerschein
  • einem gültigen Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass
  • einem aktuellen bio­me­tri­schen Foto
  • einem augen­ärzt­li­chen Gutachten – nicht älter als zwei Jahre
  • einem  all­ge­mein­ärzt­li­chen Gutachten – nicht älter als ein Jahr
  • bei gewerb­li­cher Nutzung: Nachweise über erfor­der­li­che Qualifikationen

Augen­ärzt­li­ches Gutachten unverzichtbar

Das augenärztliche Gutachten ist eine der Besonderheiten bei der Verlängerung einer Lkw-Fahrerlaubnis. Mit ihr wird bescheinigt, dass der Inhaber andere Verkehrsteilnehmer, Verkehrsschilder und Gefahren scharf und deutlich erkennen kann. Ohne einen solchen Nachweis wird kein Lkw-Führerschein verlängert.

Diese Bescheinigung wird nicht nur von Augenärzten, sondern auch von sogenannten Begutachtungsstellen für Fahreignung ausgestellt. Dazu zählen:

  • das Gesund­heits­amt
  • Ärzte mit den Zusatz­be­zeich­nun­gen "Arbeits­me­di­zin" oder "Betriebs­me­di­zin"
  • andere Ärzte der öffent­li­chen Verwaltung

Getestet werden bei dieser Untersuchung vor allem vier Bereiche des Sehvermögens: die zentrale Tagesschärfe, das Farbsehen, das Gesichtsfeld und das Stereosehen.

Ärzt­li­ches Gutachten bestätigt Allgemeinzustand

Beim ebenfalls notwendigen allgemeinärztlichen Gutachten wird die psychische und körperliche Belastbarkeit des Fahrers überprüft. Das umfasst Tests der Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit, der Aufmerksamkeit, der Belastbarkeit und des Orientierungsvermögens. Außerdem werden Herz-Kreislauf-Erkrankungen und erhöhte Blutzuckerwerte ausgeschlossen.

Diese Bescheinigung kann der Hausarzt, ein Betriebsarzt oder eine Institution wie der TÜV ausstellen.

Berufs­kraft­fah­rer: Zusätz­li­che Qualifikationen

Gewerbliche Lkw-Fahrer unterliegen dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und der entsprechenden Verordnung (BKrFQV). Sie müssen demnach für ihren Lkw-Führerschein sogenannte Grundqualifikationen erwerben, die der Verbesserung der Verkehrssicherheit dienen, und die Vermittlung spezifischer Fertigkeiten des Berufskraftfahrers nachweisen.

Beim Antrag auf Verlängerung seiner Fahrerlaubnis muss der Betreffende dann regelmäßige Weiterbildungen belegen; die erste fünf Jahre nach der Grundqualifikation und dann weitere im Abstand von jeweils fünf Jahren. So soll das einmal erworbene Wissen immer wieder aufgefrischt werden.

Diese Sonderregelungen betreffen ausschließlich Berufskraftfahrer, die einen Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht oder einen Omnibus fahren, also Fernfahrer und Linien- beziehungsweise Reisebusfahrer.

Nach­träg­li­che Füh­rer­schein­ver­län­ge­rung ist möglich

Wer seinen Lkw-Führerschein nicht regelmäßig nutzt, kann schon einmal vergessen, ihn rechtzeitig zu verlängern. Das ist nicht unbedingt ein Problem, denn eine nachträgliche Verlängerung ist grundsätzlich möglich.

Aber Achtung: Jede Führerscheinstelle prüft Verlängerungsanträge individuell. Ist jemand lange Zeit nicht in der entsprechenden Führerscheinklasse gefahren, kann die Behörde gegebenenfalls sogar eine erneute Fahrprüfung verlangen. Eine Verlängerung der Fahrerlaubnis erfolgt dann erst, wenn eine positive Teilnahmebestätigung an einer praktischen und möglicherweise auch theoretischen Prüfung vorgelegt wird.

Wer mit abgelaufenem Führerschein einen Lkw führt, begeht übrigens eine Straftat. Die wird nicht mit einem Bußgeld bestraft, sondern mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Lkw-Füh­rer­schein ver­län­gern: Die Kosten

Mit folgenden Kosten musst du bei der Beantragung einer Führerscheinverlängerung rechnen:

  • 80 bis 100 Euro für das augen­ärzt­li­che Gutachten
  • 30 bis 50 Euro für das all­ge­mein­ärzt­li­che Gutachten
  • 40 Euro für die Führerscheinstelle

Die Preise vor allem für die Gutachten können variieren – ein Preisvergleich lohnt sich also.

FAZIT
  • Bei den Füh­rer­schein­klas­sen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE muss die Fahr­erlaub­nis alle fünf Jahre ver­län­gert werden.
  • Für C1 und C1E gilt das aller­dings erst ab dem 50. Lebensjahr.
  • Für die Ver­län­ge­rung sind unter anderem ein augen­ärzt­li­ches und ein all­ge­mein­ärzt­li­ches Gutachten nötig.
  • Für die Ver­län­ge­rung sind unter anderem ein augen­ärzt­li­ches und ein all­ge­mein­ärzt­li­ches Gutachten nötig.
  • Berufs­kraft­fah­rer müssen außerdem bestimmte Qua­li­fi­ka­tio­nen und Wei­ter­bil­dun­gen nachweisen.
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