Mädchen mit Fahrschullehrer im Auto LIGHTFIELD STUDIOS, Fotolia

14. Februar 2019, 10:52 Uhr

So geht's richtig Pflicht­stun­den beim Füh­rer­schein: Wie viele braucht man?

Wer einen Führerschein macht, muss Pflichtstunden absolvieren – in Theorie und Praxis. Wie viele Theoriestunden und Sonderfahrten neben den unerlässlichen Übungsstunden auf dich zukommen und warum man sie nicht einfach umgehen kann, erfährst du hier.

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Pflicht­stun­den sind gesetz­lich vorgeschrieben

Ob Mofa, Auto oder Lkw: Wer den entsprechenden Führerschein machen will, muss eine bestimmte Anzahl von Pflichtstunden in Theorie und Praxis absolvieren. Das bestimmt nicht der Fahrlehrer, sondern die Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO). Nur wer nachweisen kann, dass er die entsprechende Anzahl an Pflichtstunden hinter sich hat, wird zur praktischen Fahrprüfung zugelassen.

Das bedeutet auch: Die Pflichtstunden zu umgehen, ist auf legalem Weg nicht möglich, denn die Fahrschule hat keinen Ermessensspielraum. Wer einen Fahrschüler zur Prüfung anmeldet und bei der Angabe der geleisteten Pflichtstunden schummelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Theorie-Pflicht­stun­den in den einzelnen Führerscheinklassen

Theorie-Pflichtstunden in der Fahrschule dauern gemäß FahrschAusbO jeweils 90 Minuten. Wer absoluter Fahranfänger ist, muss 12 davon absolvieren – unabhängig von der gewünschten Führerscheinklasse. Hinzu kommen je nach Führerscheinklasse 2 bis 6 Stunden Zusatzstoff.  Ist das erledigt, kann der Fahrschüler zur theoretischen Führerscheinprüfung antreten, sofern er sich sicher im Stoff fühlt.

Wer schon einen Führerschein hat und ihn um eine Klasse erweitern will, muss in vielen Fällen noch einmal zusätzliche Theorie-Pflichtstunden absolvieren – je nach gewünschter Führerscheinklasse zwischen 4 und 18. Beispiel: Du hast den Führerschein Klasse B für Pkw und willst jetzt zusätzlich den Führerschein Klasse C für Lkw machen. Dafür sind 10 zusätzliche Theorie-Pflichtstunden in der Fahrschule vorgeschrieben.

Son­der­fahr­ten: Pflicht­stun­den am Steuer

Die praktischen Pflichtstunden, die du vor der Führerscheinprüfung absolvieren musst, heißen Sonderfahrten. Sie dauern je 45 Minuten und gliedern sich in Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Nachtfahrten.

Für den Führerschein Klasse B (Pkw)  und die Zweirad-Klassen A, A1 und A2 sind jeweils 12 praktische Pflichtstunden vorgeschrieben:

  • 5 Über­land­fahr­ten: Damit übst du das Fahren auf der Land­stra­ße bei Geschwin­dig­kei­ten bis zu 100 km/h.
  • 4 Auto­bahn­fahr­ten: Hier stehen Auf- und Abfahrt, Einfädeln in den flie­ßen­den Verkehr sowie das Fahren und Überholen bei höherer Geschwin­dig­keit im Fokus.
  • 3 Nacht­fahr­ten: Die müssen nicht unbedingt nachts statt­fin­den – im Winter reicht auch 17 Uhr. Ent­schei­dend ist, dass es dunkel ist und du das Fahren mit Fern- und Abblend­licht kennenlernst.

Übungs­fahr­ten bereiten auf die Pflicht­stun­den vorMehr Informationen zum Thema Verkehrsrechtsschutz

12 praktische Pflichtstunden sind vorgeschrieben, aber tatsächlich sitzen Fahrschüler in der Regel deutlich häufiger am Steuer, bevor ihre Fahrschule sie zur Prüfung anmeldet. Warum ist das so? Bis es an die Sonderfahrten geht, sind Übungsstunden unumgänglich. So nennen sich die ersten Fahrstunden, in denen du zuerst vorrangig das Schalten und Losfahren übst, bis du irgendwann flüssig fahren kannst. Auch sie dauern je 45 Minuten.

Anders als bei den Sonderfahrten liegt es im Ermessen deines Fahrlehrers, wie viele Übungsfahrten du brauchst. Etwa 30 bis 40 Fahrstunden sind realistisch – inklusive Pflichtstunden.

Heimlich auf dem Feldweg oder Parkplatz üben, um bei den Fahrstunden zu sparen? Keine gute Idee. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Straftat und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet. Die legale Alternative ist ein Verkehrsübungsplatz. Mehr dazu erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber.

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