Bild einer 4-spurigen Autobahn von oben hykoe, Fotolia

21. September 2018, 14:42 Uhr

Darf ich eigentlich? Füh­rer­schein Klasse B: Was darf ich fahren?

Fast jeder erwachsene Deutsche hat ihn, den Führerschein Klasse B. "Was darf ich damit fahren?" – die Frage lässt sich gar nicht so leicht beantworten, wie man glauben könnte. Zwar lernt man das in der Fahrschule, aber Hand auf's Herz: Wer weiß das schon noch? Und wer weiß, was B96, BE, BF17 und BEF17 bedeutet? Hier erfährst du es.

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Auto­füh­rer­schein Klasse B und Erweiterungen

Derzeit gibt es in Deutschland und in der gesamten Europäischen Union ganze 16 Führerscheinklassen, die in §6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) festgelegt sind.

Die gemeinhin "Autoführerschein" genannte Fahrerlaubnis umfasst die Führerscheinklasse B und die Erweiterungen B96, BE und den sogenannten Führerschein ab 17 für begleitetes Fahren BF17 und BEF 17.

Mit dem Führerschein der Klasse B darfst du folgende Fahrzeuge führen:

  • Fahrzeuge mit einer zuläs­si­gen Gesamt­mas­se (Leer­ge­wicht plus maximale Zuladung) von höchstens 3,5 Tonnen
  • Fahrzeuge, die zur Beför­de­rung von maximal acht Personen (außer dem Fahrer) gebaut und ausgelegt sind
  • Anhänger mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von maximal 750 Kilo
  • Fahrzeuge der Klassen L (bestimmte land­wirt­schaft­li­che Maschinen) und  AM (Klein­kraft­rä­der)

Manche Ehren­amt­ler dürfen mehr

Einige ehrenamtlich tätigen Personengruppen sind von der Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen ausgenommen.  Konkret sind das:

  • Ange­hö­ri­ge der Frei­wil­li­gen Feuerwehr
  • Ange­hö­ri­ge des Tech­ni­schen Hilfswerks
  • Ange­hö­ri­ge von anderen Einheiten des Katastrophenschutzes
  • Ange­hö­ri­ge von nach Lan­des­recht aner­kann­ten Rettungsdiensten

Diese Personen dürfen mit ihrem Führerschein Klasse B Einsatzfahrzeuge auf öffentlichen Straßen im gesamten Bundesgebiet führen; bei Nutzung eines Anhängers ist ihnen eine erhöhte Gesamtmasse von 4,75 Tonnen erlaubt.

Allerdings müssen sie dafür den Autoführerschein seit mindestens zwei Jahren besitzen und neben der praktischen Prüfung auch eine Einweisung in die Technik und das Führen solcher Einsatzfahrzeuge absolvieren.

© cppzone, Fotolia

Traktor fahren inbegriffen

Eingeschlossen im Führerschein Klasse B sind auch die Klassen AM und L. Konkret heißt das, mit einem Führerschein Klasse B darfst du auch folgende Fahrzeuge führen:

  • Mopeds und Roller, auch Fahrräder mit Hilfs­mo­tor, bis zu einer Höchst­ge­schwin­dig­keit von 45 km/h und mit höchstens 50ccm Hubraum bei einem Ver­bren­nungs­mo­tor oder einem Elektromotor
  • Zwei­räd­ri­ge Klein­kraft­rä­der (Mopeds und Mokicks) bis zu einer Höchst­ge­schwin­dig­keit von 45 km/h oder maximal vier Kilowatt Nenn­leis­tung bei einem Elektromotor
  • Drei­räd­ri­ge Klein­kraft­rä­der, soge­nann­te Trikes und vier­räd­ri­ge Leicht­fahr­zeu­ge, soge­nann­te Quads. Auch bei diesen Fahr­zeu­gen gilt: Höchst­ge­schwin­dig­keit 45 km/h, maximal 50 ccm Hubraum bzw. eine Nenn­leis­tung von vier Kilowatt bei Elek­tro­mo­to­ren. Dazu kommt eine Leermasse von höchstens 350 Kilogramm.
  • Land- und forst­wirt­schaft­li­che Zug­ma­schi­nen, die höchstens 40 km/h bezie­hungs­wei­se mit Anhänger höchstens 25 km/h schnell sind
  • Selbst­fah­ren­de Arbeits­ma­schi­nen und Fut­ter­misch­wa­gen, Stapler und andere soge­nann­te Flur­för­der­ma­schi­nen, die maximal 25 km/h fahren, auch mit Anhänger

Besonderheit: Die Einschränkungen hinsichtlich Höchstgeschwindigkeit und Hubraum für Trikes wurden erst mit Inkrafttreten der EU-Reform für standardisierte Führerscheinklassen eingeführt. Wer seinen Führerschein Klasse B vor dem 19. Januar 2013 gemacht hat, darf ein derartiges Fahrzeug weiterhin ohne jede Begrenzung fahren und sogar noch einen Anhänger verwenden.

Anhänger sind erlaubt – in Grenzen

Wer einen Führerschein Klasse B hat, darf auch einen Anhänger benutzen, muss aber Grenzen beachten. Erlaubt sind:

  • Anhänger mit einer zuläs­si­gen Gesamt­mas­se (Leer­ge­wicht plus maximale Zuladung) von höchstens 750 Kilogramm oder
  • Anhänger mit einer zuläs­si­gen Gesamt­mas­se von mehr als 750 Kilogramm, wenn Hänger und Pkw zusammen die zulässige Gesamt­mas­se von 3,5 Tonnen nicht überschreiten

Wenn's ein bisschen mehr sein soll: Anhängerführerscheine

Wer regelmäßig mehr mit einem Anhänger transportieren muss, für den kommt eine Autoführerschein-Erweiterung oder ein  Anhängerführerschein in Betracht. Hier kommt die bereits oben erwähnte Führerscheinklasse BE ins Spiel. Damit kann ein Autofahrer statt der maximal möglichen 750 Kilogramm einen Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen fahren.

Der BE-Führerschein kann entweder gleichzeitig mit dem Führerschein Klasse B oder auch im Nachhinein erworben werden; in jedem Fall setzt er den Besuch einer Fahrschule voraus und es muss eine praktische Prüfung abgelegt werden. Dabei wird das An- und Abkuppeln sowie das Rückwärtsfahren nach links getestet. Der Theorieteil ist schon mit dem "normalen" Führerschein erledigt.

Seit 2013 gibt es noch eine weitere Möglichkeit, einen Anhänger mit mehr als der üblichen Anhängergrenze von 750 Kilogramm zu führen: die Klasse B96. Dabei handelt es sich nicht um einen Führerschein, sondern um eine Schlüsselnummer, die den Autoführerschein in Bezug auf die Anhängerbestimmungen erweitert. Der Führerschein Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 erlaubt das Führen von einem Zugfahrzeug der Klasse B plus einem Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,25 Tonnen und wird insbesondere für Wohnwagen genutzt.

Auch dieser B96-Führerschein kann entweder gleichzeitig mit dem Führerschein Klasse B oder nachträglich erworben werden. Er erfordert allerdings eine Ausbildung in Theorie und Praxis. Dabei muss der theoretische Teil mindestens 2,5 Stunden umfassen, der praktische mindestens 3,5 Stunden plus einer zusätzlichen Fahrstunde in realer Umgebung. Eine Prüfung ist nicht notwendig; für die Teilnahme an der Ausbildung erstellt die Fahrschule eine Bescheinigung. Sobald du diese bei der Führerscheinstelle vorlegst, wird die Schlüsselnummer auf dem Führerschein ergänzt.

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Beglei­te­tes Fahren ab 17

Einen Autoführerschein kannst du eigentlich erst ab 18 machen. Seit dem 1. Januar 2011 gibt es aber die Möglichkeit des begleiteten Fahrens ab 17 für die Führerscheinklassen B und BE. Wie der Name schon sagt, kann der Führerschein dann mit 17 erworben werden – aber fahren darf der Führerscheinneuling immer nur mit einer Begleitperson. Begleiten darf auch nicht jeder. Die Person muss einige Bedingungen erfüllen:

  • Sie muss min­des­tens 30 Jahre alt sein.
  • Sie muss seit min­des­tens fünf Jahren unun­ter­bro­chen den Füh­rer­schein Klasse B besitzen.
  • Sie darf maximal einen Punkt in der Ver­kehrs­sün­der­kar­tei in Flensburg haben.

Wird der Führerscheinanfänger ohne Begleitperson erwischt, muss er mit einem Widerruf der Fahrerlaubnis rechnen!

Immerhin: Die im Führerschein Klasse B enthaltenen Berechtigungen für die Klassen AM (Roller, Mopeds, Kleinkrafträder etc.) und L (Traktor)  gelten auch ohne Begleitperson.

Aus­nah­me­re­ge­lung für Ausbildungsberufe

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Jugendliche in bestimmten Ausbildungsberufen dürfen schon mit 17 ihren Autoführerschein machen; allerdings gilt diese Ausnahmeerlaubnis nur für das Führen eines Pkw innerhalb der Ausbildungszeit und ausschließlich in Deutschland. Diese Regelung betrifft Auszubildende in der Berufen:

  • staatlich anerkannte/r Berufskraftfahrer/in
  • staatlich aner­kann­te Fachkraft im Fahrbetrieb
  • staatlich aner­kann­te Aus­bil­dungs­be­ru­fe mit ver­gleich­ba­ren Inhalten
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