Fragen & Antworten
Warum ein Wohnungs-Rechtsschutz? Reicht nicht eine Wohngebäude oder Hausratsversicherung?
Nein. Ein Wohnungs-Rechtsschutz deckt andere Bereiche ab, als eine Wohngebäude- oder Hausratsversicherung. Wohngebäude- und Hausratsversicherungen versichern Gegenstände und Werte, die sich in der Wohnung oder im Haus befinden. Auch Objekte, die mit der Wohnung oder dem Haus fest verbunden sind, sind hierbei versichert. Ein Wohnungs-Rechtsschutz hingegen hilft bei allen Streitigkeiten, die rechtliche Interessen rund um Mietverhältnisse, Pacht und Wohneigentum betreffen. Sie haben zum Beispiel Streit mit dem Nachbarn oder Schimmel in Ihrem Badezimmer? Mit dem Wohnungs- Rechtsschutz sind Sie auf der sicheren Seite.
Ist der Wohnungs-Rechtsschutz nur auf Wohnungen beschränkt?
Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz umfasst auch den Versicherungsschutz für Eigentümer von Immobilien. Egal ob Eigenheim, Doppelhaushälfte oder gemietetes Einfamilienhaus: Damit es im Streitfall in den eigenen vier Wänden nicht ungemütlich wird, unterstützt ein Wohnungs-Rechtsschutz Mieter und Eigentümer von Wohnungen und Häusern. Der Rechtsschutz bezieht sich dabei auf alle privat selbst bewohnten Wohneinheiten im Inland.
Ist auch meine Zweitwohnung mitversichert?
Ja. Solange Sie eine weitere Wohnung ebenfalls selbst bewohnen, ist auch der Zweitwohnsitz durch einen Wohnungs-Rechtsschutz abgesichert. Zum Beispiel wenn es dort Ärger mit Ihrem Vermieter gibt. Das Leistungsspektrum beinhaltet außerdem einen Steuer-Rechtsschutz. Dieser tritt schon ab Einspruch in Kraft, beispielsweise wenn das Finanzamt die Werbungskosten für Ihre Zweitwohnung nicht anerkennt.