Junge Frau sitzt am Steuer und zeigt Polizisten ihren Führerschein © iStock.com/kzenon

11. November 2021, 8:00 Uhr

Durchatmen In der Probezeit geblitzt: Ist der Füh­rer­schein jetzt weg?

Du bist noch in der Probezeit, warst ein wenig zu schnell unterwegs und ein Blitzer hat dich erwischt? Ist der Führerschein jetzt weg? Hier heißt es erst einmal: aufatmen! So schnell geht es nicht mit dem Verlust der Fahrerlaubnis. Je nach Schwere des Verstoßes können jedoch empfindliche Sanktionen warten. Welche das sind und worauf du achten solltest, liest du hier. Alle Informationen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung von ADVOCARD

Als Fahranfänger unterwegs? Ein Verkehrs-Rechtsschutz lohnt sich. >> 

Einmal bis 20 km/h zu schnell: Bußgeld, aber der Füh­rer­schein bleibt

Die Bußgelder für zu schnelles Fahren richten sich danach, um wie viele Stundenkilometer du zu schnell warst. Auch ist entscheidend, ob du innerorts oder außerorts unterwegs bist. Generell gilt für Fahranfänger: Warst du weniger als 21 km/h zu schnell, ist beim ersten Verstoß nicht gleich der Führerschein weg. Allerdings droht ein Bußgeld und in der Probezeit auch weitere Konsequenzen.

Das Straßenverkehrsgesetz unterscheidet zwischen sogenannten A- und B-Verstößen, wobei A-Verstöße schwerwiegender sind. Für Fahranfänger ist der Unterschied besonders relevant. Wer in der Probezeit erstmalig mit bis zu 20 km/h zu viel geblitzt wird, begeht einen B-Verstoß und hat bis auf ein Buß- beziehungsweise Verwarnungsgeld erst einmal nichts zu befürchten – auch dann nicht, wenn du innerorts geblitzt wurdest. In der Probezeit gelten dieselben Bußgeld-Tarife wie bei anderen Autofahrern auch.

Seit November 2021 ist ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft. Mehr dazu erfährst du auf unserer Themenseite. >>

Deutlich zu schnell unterwegs: Probezeit ver­län­gert sich um zwei Jahre

Fährst du über 21 km/h zu schnell, begehst du einen A-Verstoß. Hierbei drohen in der Probezeit

  • je nach Verstoß ein Bußgeld sowie gege­be­nen­falls Punkte in Flensburg und bei deutlich über­höh­ter Geschwin­dig­keit ein zeitlich begrenz­tes Fahr­ver­bot,
  • die Ver­län­ge­rung der Probezeit um zwei Jahre
  • und die Auflage, an einem Auf­bau­se­mi­nar teil­zu­neh­men, auch Nach­schu­lung genannt.

Dasselbe gilt, wenn du dir innerhalb der Probezeit zweimal einen B-Verstoß leistest.

Die Bußgelder für eine Tempo-Überschreitung ab 21 km/h aufwärts können schon recht weh tun: Überschreitest du beispielsweise innerorts das Tempolimit um 30 km/h, sind bereits 180 Euro zu zahlen. Außerdem musst du dann zusätzlich mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

Mehrmals in der Probezeit geblitzt: Entzug der Fahr­erlaub­nis droht

Wenn in der (verlängerten) Probezeit mehrere A-Verstöße zusammenkommen, rückt der Führerscheinentzug jedoch langsam näher. Sobald du zum zweiten Mal um mehr als 21 km/h zu schnell unterwegs warst, bekommst du neben Bußgeld, Punkten und gegebenenfalls dem Fahrverbot, die für den Verstoß fällig werden

  • eine schrift­li­che Ver­war­nung
  • und die Emp­feh­lung, an einer ver­kehrs­psy­cho­lo­gi­schen Beratung teil­zu­neh­men, was aller­dings nicht ver­pflich­tend ist.

Beim dritten A-Verstoß in der Probezeit wird es ernst: Jetzt musst du dich auf den Entzug deiner Fahrerlaubnis einstellen. Besonders ärgerlich hierbei ist, dass eine Führerscheinsperre zwischen sechs Monaten und fünf Jahren dauern kann. Du musst deinen Führerschein nach Ablauf der Sperre neu beantragen. Anschließend läuft die restliche Probezeit weiter.

Auch hier gilt: Aus zwei B-Verstößen wird ein A-Verstoß.

Grundsätzlich sollten du nicht nur während der Probezeit immer vorsichtig fahren, um sicher unterwegs zu sein und Ärger mit den Behörden zu vermeiden. Wann sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt und worauf du dabei achten solltest, liest du in diesem Streitlotse-Ratgeber.

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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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