Frau hält eine Hand abwehrend vor sich. © istock.com/Alla Aramyan

23. September 2021, 9:30 Uhr

So geht’s richtig Einspruch gegen Buß­geld­be­scheid einlegen: Das ist zu beachten

Zu schnell gefahren, zu wenig Abstand gehalten, Handy im Auto genutzt – wer bei solchen Verkehrsdelikten erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Allerdings sind nicht alle ausgestellten Bescheide legitim. Etwa, weil der Tatvorwurf so nicht stimmt, oder aber, weil der zuständigen Behörde Fehler unterlaufen sind. Wann du Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen kannst, was du dabei beachten musst und wie die Erfolgsaussichten sind, verraten wir dir in diesem Streitlotse-Artikel.Alle Informationen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung von ADVOCARD

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Wann kann ich Einspruch gegen einen Buß­geld­be­scheid einlegen?

Grundsätzlich hast du immer das Recht, Widerspruch gegen ein verhängtes Bußgeld einzulegen. Sinnvoll ist das Anfechten eines Bußgeldbescheids allerdings nur, wenn du dafür auch Gründe benennen kannst. Ansonsten sind die Erfolgsaussichten für einen Einspruch gering, dafür kommen ziemlich sicher Kosten auf dich zu. Lass dich deshalb im Zweifelsfall lieber vorab von einem Rechtsexperten beraten.

Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung eines Bußgeldbescheids können zum Beispiel in folgenden Fällen bestehen:

  • Formal feh­ler­haf­ter Buß­geld­be­scheid: Für Buß­geld­be­schei­de gelten bestimmte Form­vor­ga­ben nach § 66 OWiG. Sind die vor­ge­schrie­be­nen Daten nicht voll­stän­dig und korrekt, ist der Buß­geld­be­scheid mög­li­cher­wei­se unwirksam. Etwa wenn Orts- und Zeit­an­ga­ben oder Daten zur nicht stimmen, das Akten­zei­chen fehlt oder das Bußgeld unge­recht­fer­tigt hoch ausfällt, weil du nicht vor­sätz­lich gehandelt hast.
  • Ver­jäh­rung der Tat: Viele Ord­nungs­wid­rig­kei­ten verjähren schon nach drei Monaten. Wenn du den Bescheid erst danach erhältst, kommst du womöglich um das Bußgeld herum.
  • Fehlende oder feh­ler­haf­te Beweis­mit­tel: Darunter fallen bei­spiels­wei­se tech­ni­sche Fehler bei Messungen, unzu­läs­si­ger Aufbau der Geschwin­dig­keits­mes­sung und auch unscharfe Blit­zer­fo­tos.

Welche Fristen muss ich bei der Anfech­tung beachten?

Die Einspruchsfrist beträgt gemäß § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

  • Bei einer förm­li­chen Zustel­lung – dem gefürch­te­ten gelben Umschlag – ist das auf dem Kuvert vermerkte Datum ausschlaggebend.
  • Wenn der Bescheid als normaler Brief kommt, gilt der Tag, an dem die Sendung in deinem Brief­kas­ten gelandet ist, als Start­ter­min der Zwei-Wochen-Frist. Im Regelfall wird dabei davon aus­ge­gan­gen, dass die Wider­spruchs­frist drei Tage nach dem Aus­stel­lungs­da­tum auf dem Dokument beginnt.

Wenn du nachweisbar keine Möglichkeit hattest, das Schreiben zur Kenntnis zu nehmen, beispielsweise weil du im Krankenhaus lagst oder auf einer längeren Reise warst, kannst du eine sogenannte Wiedereinsetzung der Frist beantragen. Dafür will die zuständige Behörde dann aber Belege sehen.

Bußgeldbescheid

©Fotolia/Peter Maszien

Wie lege ich Einspruch gegen einen Buß­geld­be­scheid ein?

Das ist ein bis zwei Sätzen in einem formlosen Schreiben erledigt. Wichtig ist nur, dass der Einspruch schriftlich erfolgt und dass daraus deutlich hervorgeht, wer du bist, um welchen Vorfall es geht und dass du mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden bist. Eine nähere Begründung ist zunächst nicht erforderlich. Diese Informationen sollten enthalten sein:

  • Absen­der­infor­ma­tio­nen, also dein Name und deine Adresse
  • Akten­zei­chen des Buß­geld­be­scheids und Ausstellungsdatum
  • Ein­spruchs­er­klä­rung
  • deine Unter­schrift.

Eine Formulierung wie “hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen [...] vom tt.mm.jjjj ein.” reicht also vollkommen aus. Die zuständige Behörde, an die du das Schreiben richtest, ist auf dem Bußgeldbescheid genannt.

INFO

Gut zu wissen: Juristisch gesehen handelt es sich bei diesem Vorgehen um einen Einspruch, nicht um einen Widerspruch. In der Praxis ist es aber nebensächlich, ob du in deinem Schreiben den juristisch korrekten Begriff verwendest oder ein anderes Wort benutzet. Solange deutlich wird, dass du den Bescheid so nicht hinnimmst, wird dir aus der Formulierung kein Strick gedreht.

Was passiert nach dem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Nach dem Eingang des Einspruchs prüft die Behörde, ob die erforderlichen Formalitäten eingehalten wurden, und sammelt gegebenenfalls zusätzliche Beweise. Im Zuge dieses sogenannten Zwischenverfahrens kannst du aufgefordert werden, Begründungen vorzubringen, die dich entlasten, beziehungsweise zu erklären, warum der Bußgeldbescheid deines Erachtens nicht legitim ist. Bezahlen musst du das Bußgeld währenddessen erst einmal nicht.

Weitere wichtige Infos zum Thema Bußgeld findest du auf unserer Übersichtsseite. >>

Wird deinem Einspruch stattgegeben, löst sich die ganze Sache in Wohlgefallen auf und der Bußgeldbescheid wird aufgehoben. Lehnt die Behörde den Einspruch ab, kommt es zum Hauptverfahren: Die Angelegenheit geht vor Gericht.

Mann ist verzweifelt wegen eines Bußgeldbescheids.

©istock.com/Media Raw Stock

Welche Kosten fallen bei einem Einspruch an?

Zunächst einmal nur das Porto für das Schreiben an die Behörde. Geht das Bußgeldverfahren vor Gericht, kann es allerdings teuer werden. Es sei denn, das Gericht entscheidet zu deinen Gunsten.

Ansonsten solltest du mit folgenden Ausgaben rechnen:

  • Gerichts­kos­ten (abhängig von der Höhe des Bußgeldes)
  • Gebühren für die Akteneinsicht
  • Ver­wal­tungs- und Auslagegebühren

Hinzu kommen im Normalfall noch Kosten für einen Anwalt und gegebenenfalls für Gutachten. Sollte das Gericht dich für schuldig befinden, kann es eine höhere Strafe verhängen als das ursprüngliche Bußgeld. Aber selbst wenn es beim ursprünglichen Bußgeld bleibt, hat sich bis dahin einiges an Kosten angesammelt.

Das Bußgeldverfahren kann teuer werden – ein Verkehrs-Rechtsschutz sichert dich ab. >>

Wird das Verfahren eingestellt, musst du das Bußgeld nicht zahlen, sondern nur die Kosten für den Anwalt, Gutachten, Auslagen etc. tragen.

Überlegst du es dir zwischenzeitlich anders und möchtest deinen Einspruch zurückziehen, kannst du das bis zum Gerichtstermin tun. Zusätzlich zum Bußgeld musst du dann allerdings Verfahrensgebühren von mindestens 25 Euro zahlen.

FAZIT
  • Der Einspruch gegen einen Buß­geld­be­scheid ist grund­sätz­lich immer möglich. Aussicht auf Erfolg hat er aller­dings nur, wenn triftige Gründe vorliegen.
  • Ein Einspruch ist relativ einfach und formlos möglich und kostet zunächst nur Porto. Wird er abgelehnt, geht das Verfahren jedoch vor Gericht und es entstehen weitere Kosten.
  • Bis zum Gerichts­ter­min kann ein Einspruch zurück­ge­zo­gen werden. Dann werden jedoch Ver­fah­rens­ge­büh­ren fällig.
  • Verlierst du das Haupt­ver­fah­ren, kann das Gericht höhere Sank­tio­nen als das ursprüng­li­che Bußgeld verhängen.
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