Erklärt: Wann ist ein Fahrrad verkehrssicher? © iStock.com/Canetti

11. September 2024, 11:14 Uhr

Achtung; das wird teuer Ver­kehrs­si­che­res Fahrrad: Das gilt für Licht, Bremse und Co.

Ein verkehrssicheres Fahrrad ist wichtig, damit du beim Radeln keine unnötigen Risiken eingehst – vor allem in der dunklen Jahreszeit ist besonders die Beleuchtung für deine Sicherheit entscheidend. Eine bestimmte Grundausstattung ist sogar Pflicht, um dein Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen. Aber wann ist ein Fahrrad verkehrssicher? Hier erfährst du, was in Sachen Beleuchtung, Bremsen und Co. vorgeschrieben ist und welche Strafen greifen, wenn du beispielsweise im Dunkeln ohne Licht unterwegs bist.

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Bremsen, Klingel, Licht und mehr: Was braucht ein Fahrrad, um ver­kehrs­si­cher zu sein?

Nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad kannst du bei Bedarf im Straßenverkehr schnell anhalten, bist für andere Verkehrsteilnehmer gut zu sehen und kannst in gefährlichen Situationen auf dich aufmerksam machen. Was ein Fahrrad verkehrssicher macht, schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor.

Anhand der folgenden Checkliste siehst du, über welche Ausstattung dein verkehrssicheres Fahrrad verfügen muss:

  • Eine hell­tö­nen­de und laute Klingel
  • Zwei von­ein­an­der unab­hän­gi­ge Bremsen, die auch bei Ausfall einer Bremse funk­ti­ons­tüch­tig sind; etwa eine funk­tio­nie­ren­de Hand- und Rücktrittbremse
  • Zwei fest­ver­schraub­te, rutsch­fes­te Pedale mit jeweils nach vorne und hinten wirkenden gelben Rückstrahlern
  • Eine aktive Beleuch­tung durch einen weiß leuch­ten­den Schein­wer­fer vorne und ein rot leuch­ten­des Rücklicht, die auch abnehmbar sein müssen. Zusätz­lich sollten sie mit Dynamo, Akku und/oder Batterien betrieben werden können, aller­dings während der Fahrt nicht blinken oder so ein­ge­stellt sein, dass sie andere Ver­kehrs­teil­neh­mer blenden.
  • min­des­tens einen weißen Reflektor vorne, sowie einen roten, nicht drei­ecki­gen Reflektor hinten, oft bereits mit den Lichtern verbaut
  • seitliche Rück­strah­ler, wahlweise: zwei gegen­über­lie­gen­de gelbe Spei­chen­re­flek­to­ren, die soge­nann­ten Kat­zen­au­gen, an Vorder- und Hinterrad, weiß reflek­tie­ren­de Hülsen an jeder Speiche oder durch­gän­gi­ge reflek­tie­ren­de weiße Streifen an Reifen, Felge oder in den Speichen

Weitere ausführliche Bestimmungen zu Größe, Position und Benutzung der einzelnen Beleuchtungsbestandteile enthält § 67 StVZO.

Info

Nicht vor­ge­schrie­ben, aber sinnvoll: Gepäck­trä­ger, Schutz­ble­che und Co.

Was viele nicht wissen: Laut StVZO muss ein verkehrssicheres Fahrrad nicht unbedingt einen Gepäckträger, Schutzbleche und einen Fahrradständer haben. Sinnvoll sind diese Zubehörteile aber allemal.

Zudem solltest du idealerweise auf ausreichend Luftdruck in den Reifen achten und regelmäßig überprüfen, ob die Reifen noch intakt und nicht rissig geworden sind. Und natürlich kommt es nicht nur auf die Ausstattung deines Fahrrades an: Sicher unterwegs ist, wer sich an die Straßenverkehrsordnung hält, vorausschauend und vorsichtig fährt.

Fahrrad fahren ohne Licht: Strafe oder Bußgeld?

Ein unbeleuchtetes Fahrrad stellt ein Risiko dar: nicht nur für dich, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer. Oder auch, wenn du auf dem Fahrrad mit deinem Kind unterwegs bist. Demnach ist das Einschalten der Lichter am Fahrrad bei Dunkelheit, Dämmerung oder wenn es die Lichtverhältnisse sonst erfordern gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) Pflicht. Wer sich nicht daran hält, erhöht das Risiko für einen Zusammenstoß mit Fußgängern, anderen Radfahrern oder Kraftfahrzeugen.

Die Zubehörteile deines Fahrrads solltest du regelmäßig kontrollieren – vor allem die Beleuchtung, die besonders störanfällig ist. Denn bist du mit deinem Fahrrad ohne Licht oder mit defektem Licht unterwegs und wirst von der Polizei angehalten, musst du mit einer Geldbuße rechnen. Für die Ordnungswidrigkeit werden dann fällig:

  • 20 Euro, wenn das Licht defekt oder nicht ein­ge­schal­tet ist
  • 25 Euro, wenn es deshalb zu einer Gefähr­dung kommt
  • 35 Euro, wenn es deshalb zu einem Unfall kommt
Man riding bicycle for home delivery of food in city at night
© iStock.com/mixetto

Fahren ohne Licht führt zu Fahr­rad­un­fall: Mög­li­cher­wei­se strafbar

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Bei einem wegen mangelnder Beleuchtung selbst verschuldeten Fahrradunfall wird es schnell teurer. Dann ist zusätzlich zur Geldbuße mit Schadenersatz und Schmerzensgeld zu rechnen. Der Grund: Je nach Unfallhergang und -umständen liegt eventuell eine Mithaftung oder sogar eine Alleinhaftung vor. Fahrradfahren ohne Licht kann deshalb sehr teuer werden.

Passiert mit einem unbeleuchteten Fahrrad ein Unfall, kann sich der Verursacher darüber hinaus auch strafbar machen: Wird der Unfallgegner verletzt oder gar getötet, steht der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung beziehungsweise fahrlässigen Tötung im Raum. In dem Fall ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe die mögliche Folge. Mit einer rechtlichen Beratung unterstützen wir dich im Ernstfall.

Gerichts­ur­teil: Haftung bei Unfall sogar ohne Kollision möglich

Für eine Strafe wegen Fahrradfahren ohne Licht muss es nicht einmal zur Berührung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer kommen. Das zeigte ein Fall vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Ein Radfahrer war bei Dunkelheit ohne Beleuchtung unterwegs und wurde von einem anderen Radfahrer zu spät gesehen.

Dieser erschrak sich deshalb so sehr, dass er stürzte. Er trug zwar die Hauptschuld an dem Unfall, weil er nach Auffassung der Richter beim Einfahren in den fließenden Verkehr nicht aufmerksam genug gewesen war. Doch das Gericht sah beim unbeleuchteten Radfahrer immerhin einen Haftungsanteil von 30 Prozent (AZ 14 U 208/16).

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