
2. Juni 2019, 11:58 Uhr
So geht’s richtig Verkehrssicheres Fahrrad: So vermeidest du Bußgelder
Ein verkehrssicheres Fahrrad ist wichtig, damit du beim Radeln keine unnötigen Risiken eingehst. Eine bestimmte Grundausstattung ist sogar Pflicht, damit du dein Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr nutzen darfst. Ansonsten drohen Bußgelder. Aber wann ist ein Fahrrad verkehrssicher? Hier erfährst du, was in Sachen Beleuchtung, Bremsen und Co. vorgeschrieben ist.
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Bremsen, Klingel, Beleuchtung: Was gehört zum verkehrssicheren Fahrrad?
Ein verkehrssicheres Fahrrad zeichnet sich vor allem durch funktionierende Bremsen, eine helltönende, laute Klingel und ausreichende Beleuchtung aus – denn du musst bei Bedarf schnell anhalten können, für andere gut zu sehen sein und in gefährlichen Situationen im Straßenverkehr auf dich aufmerksam machen können.
Welche Bremsen braucht ein verkehrssicheres Fahrrad?
Vorgeschrieben sind gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zwei wirksame, voneinander unabhängige Bremsen, damit du auch dann sicher zum Stehen kommst, wenn eine davon ausfallen sollte. Welche Bremsen das sind, definiert die StVZO nicht näher. Mit jeweils funktionierender Hand- und Rücktrittbremse bist du aber gut ausgestattet.
Wie muss das Fahrrad beleuchtet sein?
Vorn muss das Fahrrad einen weiß leuchtenden Scheinwerfer haben, hinten ein rot leuchtendes Rücklicht.
- Seit 2017 erlaubt die StVZO hier auch abnehmbare Lichter. Bei Dunkelheit, Dämmerung oder wenn es die Lichtverhältnisse sonst erfordern, muss die Beleuchtung jedoch zwingend benutzt werden.
- Erlaubt sind Zusatzfunktionen wie Tagfahrlicht, Fernlicht oder Bremslicht.
- Die Lampen dürfen mit Dynamo, Akku oder Batterien betrieben werden. Die Antriebsarten dürfen auch kombiniert werden. Bis 2013 war nur der Dynamo zulässig.
- Lampen und Scheinwerfer dürfen während der Fahrt nicht blinken und sie müssen so eingestellt sein, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Außerdem sind zusätzlich zur aktiven Beleuchtung vorn und hinten Rückstrahler vorgeschrieben.
- Vorne braucht das Fahrrad mindestens einen weißen Reflektor.
- Hinten benötigt es einen roten, nicht dreieckigen Reflektor der Kategorie Z. Dieser darf auch mit dem Rücklicht zusammen verbaut sein. Ein zweiter kleinerer roter Reflektor, der bis 2017 Pflicht war, wird nicht mehr benötigt.
Ein verkehrssicheres Fahrrad hat zudem gelbe Reflektoren an den Pedalen, die jeweils nach vorn und hinten strahlen, sowie seitliche Rückstrahler an den Speichen beziehungsweise Reifen. Hierbei kannst du wählen:
- entweder gelbe Speichenreflektoren, die sogenannten Katzenaugen – jeweils zwei Stück müssen sich gegenüberliegend an Vorder- und Hinterrad befinden,
- oder durchgängige reflektierende weiße Streifen an Reifen, Felge oder in den Speichen
- oder weiß reflektierende Hülsen an jeder Speiche.
Weitere ausführliche Bestimmungen zu Größe, Position und Benutzung der einzelnen Beleuchtungsbestandteile enthält § 67 StVZO.
Nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll: Gepäckträger, Schutzbleche und Co.
Was viele nicht wissen: Laut StVZO muss ein verkehrssicheres Fahrrad nicht unbedingt einen Gepäckträger, Schutzbleche und einen Fahrradständer haben. Sinnvoll sind diese Zubehörteile aber allemal: Selbst, wenn du damit nicht zwingend sicherer unterwegs bist, dann zumindest komfortabler.
Auch wenn es dazu keine gesetzliche Vorgabe gibt, solltest du immer auf ausreichend Luftdruck in den Reifen achten und regelmäßig überprüfen, ob die Reifen noch intakt und nicht rissig geworden sind. Und natürlich kommt es nicht nur auf die Ausstattung deines Fahrrades an: Sicher unterwegs ist, wer sich an die Straßenverkehrsordnung hält, vorausschauend und vorsichtig fährt.
Fahrrad nicht verkehrssicher: Diese Bußgelder drohen
Du solltest alle Zubehörteile deines Fahrrads regelmäßig kontrollieren – vor allem die Beleuchtung, die besonders störanfällig ist.
- Bist du ohne Licht beziehungsweise mit defektem Licht unterwegs, beträgt das Bußgeld 20 bis 35 Euro.
- Fehlen die vorgeschriebenen Reflektoren, kostet das bei einer Kontrolle 10 Euro.
- Kaputte Bremsen? Das Bußgeld beträgt in diesem Fall 20 bis 25 Euro.
- Ist die Klingel nicht vorhanden oder defekt, werden 15 Euro Bußgeld erhoben.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.