11. März 2019, 9:34 Uhr
Achtung, das wird teuer Fahrrad fahren ohne Licht: Die Konsequenzen bei einem Unfall
Wer beim Fahrradfahren ohne Licht erwischt wird, muss ein – relativ geringes – Bußgeld zahlen. Kommt es wegen der mangelnden Beleuchtung aber zu einem Unfall, können Schadenersatz und Schmerzensgeld hinzukommen.
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Fahrradunfall: Ohne Licht droht ein Bußgeld
Ein unbeleuchtetes Fahrrad stellt ein Risiko dar. Deshalb gilt nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) auch für Drahtesel eine Beleuchtungspflicht bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen. Wer sich nicht daran hält, erhöht das Risiko für einen Zusammenstoß mit Fußgängern, anderen Radfahrern oder Kraftfahrzeugen.
Wenn man im Dunkeln ohne Licht auf dem Fahrrad unterwegs ist, muss man daher mit einem Bußgeld rechnen. Fällig werden für die Ordnungswidrigkeit:
- 20 Euro, wenn das Licht defekt oder nicht eingeschaltet ist
- 25 Euro, wenn es deshalb zu einer Gefährdung kommt
- 35 Euro, wenn es deshalb zu einem Unfall kommt
Bei einem wegen mangelnder Beleuchtung selbst verschuldeten Fahrradunfall wird es jedoch schnell teurer. Dann ist zusätzlich zum Bußgeld mit Schadenersatz und Schmerzensgeld zu rechnen. Der Grund: Je nach Unfallhergang und -umständen liegt eventuell eine Mithaftung oder sogar eine Alleinhaftung vor. Fahrradfahren ohne Licht kann deshalb sehr teuer werden.
Haftung sogar ohne Kollision möglich
Dafür muss es noch nicht mal zu einer Berührung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer kommen, wie ein Fall vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg zeigte. Ein Radfahrer war bei Dunkelheit ohne Beleuchtung unterwegs gewesen und wurde von einem anderen Radfahrer zu spät gesehen. Dieser erschrak sich deshalb so sehr, dass er stürzte. Er trug zwar die Hauptschuld an dem Unfall, weil er nach Auffassung der Richter beim Einfahren in den fließenden Verkehr nicht aufmerksam genug gewesen war. Doch das Gericht sah beim unbeleuchteten Radfahrer immerhin einen Haftungsanteil von 30 Prozent (AZ 14 U 208/16).
In einem anderen Fall kam es zu einem Auffahrunfall mit einem Auto: Ein Mann fuhr auf einer unbeleuchteten Landstraße ohne Licht und in dunkler Kleidung mit einem schwarzen Fahrrad. Dabei fuhr ein Wagen von hinten in sein Rad. Der Radfahrer erlitt schwere Verletzungen. An dem Pkw entstand Sachschaden, den der Autofahrer vom Radfahrer erstattet haben wollte. Das Oberlandesgericht Naumburg (AZ 4 U 65/11) sah hier die Schuld zu 75 Prozent beim Radfahrer, der am Ende Schadenersatz leisten musste.
Wer ohne Licht fährt, kann sich strafbar machen
Passiert mit einem unbeleuchteten Fahrrad ein Unfall, kann sich der Verursacher darüber hinaus auch strafbar machen: Wird der Unfallgegner verletzt oder gar getötet, steht der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung beziehungsweise fahrlässigen Tötung im Raum. In dem Fall sind eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe die mögliche Folge.
- Fahrrad fahren ohne Licht ist eine Ordnungswidrigkeit.
- Bei einem Unfall besteht in einem solchen Fall das Risiko einer Teil- oder Alleinhaftung des Verursachers.
- Bei Personenschäden kann außerdem eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung folgen.
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