Kopfhörer auf dem Fahrrad: Junge Frau hört beim Fahrradfahren Musik © iStock.com/Maksym Belchenko

14. Juli 2023, 11:48 Uhr

Darf ich eigentlich? Musik­hö­ren im Stra­ßen­ver­kehr: Darf man mit Kopf­hö­rern Fahrrad fahren?

Morgens aufs Rad schwingen, Musik an und los geht’s – doch passen Kopfhörer und Fahrrad im Straßenverkehr wirklich zusammen? Hörst du beim Radfahren gerne Musik, kannst du erstmal aufatmen: Grundsätzlich darfst du mit Kopfhörern Fahrrad fahren. Unter welchen Bedingungen das erlaubt ist und wann ein Bußgeld droht, erfährst du in diesem Artikel.

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Die Laut­stär­ke ist entscheidend

Für viele Menschen gehört das Musikhören im Alltag einfach dazu und sie möchten auch beim Fahrradfahren nicht darauf verzichten. Grundsätzlich ist das Tragen von Kopfhörern oder In-Ear-Ohrstöpseln beim Radeln nicht verboten. Erlaubt ist es allerdings nur dann, wenn die Lautstärke nicht zu laut eingestellt ist.

Achte daher beim Radfahren stets darauf, dass du im Straßenverkehr sicher unterwegs bist und du die folgenden Geräusche uneingeschränkt wahrnehmen kannst:

  • Klingeln und Hupen anderer Verkehrsteilnehmer
  • Nahende Fahrzeuge
  • Warn­si­gna­le wie Martinshörner
  • Laut­spre­cher­durch­sa­gen

Diese Regelung gilt gleichermaßen für alle fahrzeugführenden Verkehrsteilnehmer – egal, ob du im Auto, auf dem Fahrrad oder auf dem E-Scooter Kopfhörer trägst. Nimmst du Kinder auf dem Fahrrad mit, solltest du zur Sicherheit besser ganz auf die Kopfhörer verzichten.

Tragen von Kopf­hö­rern auf dem Fahrrad als Ordnungswidrigkeit

Welche Lautstärke als zu laut eingestuft wird, ist zwar im Gesetz allgemein nicht festgelegt und hängt vom Einzelfall ab. Gemäß § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) darf das Gehör beim Führen eines Fahrzeugs aber nicht durch Geräte beeinträchtigt werden – dazu zählt etwa auch laute Musik über Kopfhörer.

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So kann das Tragen von Kopfhörern auf dem Fahrrad schnell zur Ordnungswidrigkeit werden, wenn du deinen Pflichten wegen der zu laut eingestellten Musik nicht ausreichend nachkommen kannst – darunter fällt beispielsweise auch die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Gerätst du dann beim Fahrradfahren in eine Verkehrskontrolle, kann bei zu hoher Musiklautstärke über die Kopfhörer ein Verwarngeld fällig werden.

Als Orientierung dient in der Rechtsprechung das grundsätzliche „Walkman-Urteil“ des Oberlandesgerichts Köln (AZ Ss 12/87) aus dem Jahr 1987, das bis heute gültig ist.

INFO

Das ist beim Radfahren verboten

Während das Hören von zu lauter Musik über Kopfhörer beim Radfahren noch als Ordnungswidrigkeit gilt, ist es beim Fahrradfahren strikt verboten, das Handy zu bedienen – ähnlich wie beim Verbot, das Handy am Steuer eines Pkw zu benutzen. Das kann bei einer Kontrolle höhere Bußgelder nach sich ziehen. Möchtest du also während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefonieren oder online eine bestimmte Route suchen, solltest du dafür kurz anhalten.

Unfall­ge­fahr: Unacht­sa­mes Radfahren mit Kopfhörern

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, weil du durch das Tragen von Kopfhörern beim Radfahren unaufmerksam warst, kann das gravierende Konsequenzen haben. Denn dann fallen unter Umständen nicht nur Bußgelder an: Es kann dazu führen, dass du deine versicherungstechnischen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verlierst. Das gilt übrigens auch dann, wenn beim Unfallgegner eine Mitschuld festgestellt wird.

Um eine solche Situation zu vermeiden, solltest du im Straßenverkehr zu deiner eigenen Sicherheit also immer aufmerksam unterwegs sein. Kommt es doch einmal zu einem Streitfall zwischen Verkehrsteilnehmern, kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hilfreich sein.

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