Eine Person auf dem Fahrrad mit Kind im Kindersitz auf dem Gepäckträger Christian Müller, Fotolia

7. April 2021, 13:40 Uhr

Darf ich eigentlich? Kind auf dem Fahrrad mitnehmen: Die Regeln laut StVO

Wer ein Kind auf dem Fahrrad mitnehmen möchte, sollte einige Dinge bedenken. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) macht nämlich konkrete Vorgaben zum Radfahren mit Kind. Was erlaubt ist und was du lieber lassen solltest, liest du hier.

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Kinder auf dem Fahrrad trans­por­tie­ren: Die Grundregeln

Kinder auf dem Fahrrad mitzunehmen, ist eine praktische und umweltfreundliche Alternative zum Transport im Auto. Ganz ungefährlich ist sie aber nicht, denn Drahtesel haben weder eine schützende Karosserie noch eine Knautschzone. Außerdem geraten sie leicht aus der Balance, wenn das Gewicht von Fahrern und Passagieren ungünstig verteilt ist.

Beim Radfahren mit Kind sollte daher besondere Vorsicht gelten. § 21 Absatz 3 StVO legt die Regeln für den Personentransport auf dem Fahrrad fest.

Grundsätzlich gilt immer: Wer ein Kind auf einem Fahrrad, einem Lastenrad oder in einem Fahrradanhänger transportiert, muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Darüber hinaus gilt für ein “normales” Fahrrad bzw. Pedelec ohne spezielle Lasteneinrichtung:Mehr Informationen zum Thema Verkehrrechtsschutz

  • Laut StVO dürfen Kinder bis sieben Jahre auf dem Rad trans­por­tiert werden. Diese Alters­gren­ze gilt nicht für Kinder mit Behinderung.
  • Das Kind muss dabei in einem Kin­der­sitz sitzen.
  • Damit das Kind nicht mit den Füßen in die Speichen gerät, müssen geeignete Schutz­vor­rich­tun­gen (z. B. Rad­ver­klei­dung) montiert sein.
  • Achte außerdem auf die maximale Belastung des Sitzes, die der Her­stel­ler vorgibt. Sie muss zu Größe und Gewicht des Kindes passen. Front­sit­ze sind in der Regel nur bis 15 kg ausgelegt, für den Gepäck­trä­ger gibt es auch Modelle bis etwa 35 kg. Ein Helm ist keine Pflicht, macht die Fahrt aber deutlich sicherer.

Kinder im Fahr­rad­an­hän­ger oder auf dem Las­ten­fahr­rad mitnehmen

Du möchtest dein Kind im Fahrradanhänger transportieren? Dann gelten diese Regeln:

  • Bis zu zwei Kinder, die jeweils nicht älter als sieben Jahre sind, dürfen in einem dafür aus­ge­leg­ten Fahr­rad­an­hän­ger mitfahren – idea­ler­wei­se ange­schnallt und mit Helm. Die Alters­gren­ze gilt nicht für Kinder mit Behinderung.
  • Auch hier müssen die Vorgaben des Anhänger-Her­stel­lers zur maximalen Belastung beachtet werden.
  • Fahr­rad­an­hän­ger dürfen auch an Pedelecs angehängt werden, die den Fahrer mit ihrem Elek­tro­mo­tor beim Treten unter­stüt­zen – nicht aber an E-Bikes, die auch ohne Tritt­leis­tung fahren. Mehr zum Unter­schied zwischen E-Bikes und Pedelecs liest du hier.

Seit 2020 erlaubt die StVO es zudem, Personen auf einem Lastenrad oder Cargobike mitzunehmen, wenn das Modell für den Personentransport zugelassen ist. Hier gibt es keine Altersbegrenzung für die Passagiere, das heißt: Auf einem dafür ausgelegten Lastenrad darfst du auch Kinder transportieren, die älter sind als sieben Jahre. Achte aber auch hier auf die Belastungsgrenze in Kilogramm, die der Hersteller angibt.

Gepäck­trä­ger: Nicht zur Per­so­nen­be­för­de­rung geeignet

Es ist verboten, ein Kind oder auch eine erwachsene Person einfach auf dem Gepäckträger mitzunehmen. Dieser ist nicht für den Transport von Menschen ausgelegt. Das zusätzliche Gewicht hat Einfluss auf den Bremsweg und die Lenkung des Fahrrads. Das kann zu unsicherem Fahrverhalten führen und so auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Für Kinder bis sieben Jahre musst du wie oben beschrieben einen Kindersitz verwenden.

Dafür wird Bußgeld fällig

Wer sich auf dem Fahrrad mit Kind nicht an die StVO hält und dabei von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zum Beispiel wenn

  • … das Kind nicht den Vor­schrif­ten ent­spre­chend in einem Kin­der­sitz oder einem Anhänger mitfährt.
  • … das Fahrrad bzw. seine Aus­stat­tung nicht für die Per­so­nen­be­för­de­rung zuge­las­sen ist.
  • … ein Kind, das älter als sieben Jahre ist, in einem Kin­der­sitz mitfährt.
  • … mehr als zwei Kinder in einem Anhänger sitzen.
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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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