Auto abmelden: Online und in der Zulassungsstelle © istock/Rocky89

29. Mai 2024, 11:43 Uhr

So geht's richtig Auto abmelden: Kosten, Unter­la­gen und Vorgehen

Wenn du deinen Wagen verkaufen willst, solltest du das Auto abmelden. Passiert das nicht, bleibst du weiterhin für Schäden haftbar, die damit verursacht werden. Wo du die Abmeldung erledigen kannst, welche Unterlagen du dafür brauchst und ob das auch online geht, liest du in diesem Artikel.

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Wann ist das Abmelden des Autos erforderlich?

Ist ein Fahrzeug auf deinen Namen zugelassen, bist du dafür haftbar. Das bedeutet: Wird mit dem Auto ein Unfall verursacht, musst du für die Folgen geradestehen – auch wenn dir der Wagen nicht mehr gehört, etwa nach einem Verkauf. Um das zu verhindern, sollte die Abmeldung des Autos baldmöglichst erfolgen.

In diesen Fällen solltest oder musst du dein Auto abmelden:

  • Du willst das Auto verkaufen. Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer können das Auto abmelden. Wer von euch das übernimmt und wann, sollte im Kauf­ver­trag ver­ein­bart und in der Ver­äu­ße­rungs­an­zei­ge gemäß § 13 Abs. 4 der Fahrzeug-Zulas­sungs­ver­ord­nung (FZV) für die Zulas­sungs­stel­le vermerkt werden. Verkaufst du dein Auto an einen Händler, wird dieser in der Regel die For­ma­li­tä­ten über­neh­men. Dennoch solltest du auch dann den Zeitpunkt des Verkaufs deiner Ver­si­che­rung melden. Das Fahrzeug kannst du auch bereits vor der Übergabe abmelden.
  • Du willst das Auto vor­über­ge­hend still­le­gen und aus dem Verkehr ziehen. Eine zwi­schen­zeit­li­che Außer­be­trieb­set­zung eines Autos ist für maximal sieben Jahre möglich. Während dieser Frist kannst du das Fahrzeug jederzeit neu anmelden. Achtung: Nach den sieben Jahren erlischt die Betriebserlaubnis.
  • Du willst das Fahrzeug ver­schrot­ten lassen. Ist das Auto ein Fall für den Schrott­platz, muss es ebenfalls ent­spre­chend abge­mel­det werden.
  • Dein Auto wurde gestohlen. Bei der Abmeldung musst du eine Dieb­stahl­an­zei­ge vorlegen, die du zuvor bei der Polizei gemacht hast.
  • Der Fahr­zeug­hal­ter des Autos ist ver­stor­ben. Hier müssen die Erben das Auto abmelden und den Todesfall der Ver­si­che­rung melden.
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Wo kann ich mein Auto abmelden?

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Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsstelle erfolgen. Du musst dich dafür also nicht an das Straßenverkehrsamt an deinem Wohnsitz wenden. Am besten vereinbarst du einen Termin bei der Zulassungsstelle, um das Auto abzumelden.

Wie geht es dann weiter? Die Zulassungsstelle informiert den Zoll, der dir die zu viel bezahlte Kfz-Steuer erstattet. Auch die Versicherung wird von der Zulassungsstelle über die Abmeldung unterrichtet – im Anschluss erhältst du anteilig Beiträge zurück. Eine schriftliche Kündigung der Versicherung deinerseits ist nicht erforderlich.

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Was kostet die Abmeldung?

Die Kosten für die Abmeldung eines Autos können je nach Zulassungsstelle variieren. Üblich sind Gebühren von weniger als elf Euro. Das ist günstiger als ein Auto anzumelden.

Welche Unter­la­gen brauche ich?

Um dein Auto abzumelden, musst du gewisse Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorlegen. Welche das im Einzelnen sind, hängt vom Grund der Abmeldung ab. Beispielsweise benötigst du die folgenden Dokumente für die Abmeldung:

  • Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I (früher Fahr­zeug­schein) und Teil II (früher Fahrzeugbrief)
  • zuge­hö­ri­ges Auto­kenn­zei­chen (für die Ent­stem­pe­lung) – ohne Kenn­zei­chen kann die Abmeldung nicht erfolgen
  • Ver­wer­tungs­nach­weis des zustän­di­gen Ver­wer­tungs­be­trie­bes, wenn das Auto ver­schrot­tet wurde
  • Prüf­be­richt der jüngsten Haupt­un­ter­su­chung (HU) sowie der Abgas­un­ter­su­chung (AU), falls das Auto später wieder ange­mel­det werden soll
  • einen gültigen Per­so­nal­aus­weis
  • Bargeld oder Girocard

Kannst du die Abmeldung nicht selbst vornehmen, kann das auch eine Person deines Vertrauens für dich erledigen. Neben den genannten Unterlagen ist dafür noch eine schriftliche Vollmacht von dir sowie eine Kopie deines Personalausweises erforderlich.

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Auto abmelden und Kenn­zei­chen behalten?

Meldest du dein altes Auto bei der Zulassungsstelle ab und gleichzeitig ein neues an, so kannst du die bisherigen Nummernschilder weiter nutzen. Üblicherweise darfst du dann auf Wunsch die Nummernschilder wieder mitnehmen. Wechselst du erst später das Auto, ist eine Reservierung (gegen eine Gebühr) der alten Kennzeichenkombination möglich. Je nach Zulassungsstelle geht das für drei bis sechs Monate. Während dieser Zeit ist dein Wunschkennzeichen für andere Fahrzeughalter gesperrt.

Auto online abmelden: Geht das?

Ja, du kannst dein Auto auch online abmelden. Das ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Das Auto wurde nach dem 31. Dezember 2014 angemeldet.
  • Die Num­mern­schil­der haben Stem­pel­pla­ket­ten mit ver­deck­ten Sicherheitscodes.
  • Du besitzt einen neuen Per­so­nal­aus­weis mit akti­vier­ter Online-Aus­weis­funk­ti­on (eID).
  • Du hast Zugriff auf ein Kar­ten­le­se­ge­rät oder nutzt ein Smart­phone mit der kos­ten­lo­sen „AusweisApp2“.

Und so gehst du bei der Online-Abmeldung des Autos vor:

  • Du regis­trierst dich mit dem neuen Per­so­nal­aus­weis beim Online­por­tal des Kfz-Zulassungsbezirks.
  • Du legi­ti­mierst dich per Kar­ten­le­se­ge­rät oder per Ausweis-App.
  • Du gibst das Auto­kenn­zei­chen ein.
  • Du gibst den drei­stel­li­gen Sicher­heits­code des Kenn­zei­chens ein. Diesen findest du unter dem Sie­gel­wap­pen auf der Stem­pel­pla­ket­te. Dafür musst du das Sie­gel­wap­pen abkratzen.
  • Du gibst den sie­ben­stel­li­gen Sicher­heits­code ein, der in der Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I unter dem Punkt „Zur Außer­be­trieb­set­zung entfernen“ verborgen ist. Um ihn zu sehen, musst du die Schutz­schicht darauf abrubbeln.
  • Du bezahlst den Vorgang bar­geld­los per Online-Bezahl­funk­ti­on deiner Kre­dit­kar­te oder per Giropay.
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