
12. Mai 2015, 9:40 Uhr
Gut vorbereitet kein Problem Kfz-Zulassung: So gelingt der Behördengang
Herzlichen Glückwunsch zum neuen Auto! Als nächstes steht die Kfz-Zulassung an: Den Gang zur örtlichen Zulassungsstelle meistern Sie garantiert ohne Probleme, wenn Sie sich vorher ausreichend informieren und gewisse Vorbereitungen treffen. Der Streitlotse-Ratgeber gibt Ihnen dazu Hilfestellung.
Mit dem ADVOCARD 360°-Rechtschutz sind Sie in allen Lebenslagen bestens abgesichert.
Wichtige Informationen zur Zulassung
Seit dem 1. März 2007 gilt in Deutschland die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die einheitliche Regeln über die Zulassung von Fahrzeugen in Deutschland bestimmt. Haben Sie ein neues Auto gekauft und möchten dieses im öffentlichen Straßenverkehr nutzen, ist dafür die ordnungsgemäße Kfz-Zulassung notwendig. Diese nehmen Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes vor. Auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamts finden Sie ein Anschriftenverzeichnis aller Zulassungsstellen in Deutschland. Mittlerweile ist bei den meisten Zulassungsbehörden eine vorherige Online-Terminvereinbarung obligatorisch – eine vollständige Online-Zulassung ist jedoch noch nicht möglich. Sie können Ihr Auto persönlich zulassen oder jemanden durch eine Vollmacht mit der Zulassung beauftragen.
Dokumente für die Kfz-Zulassung
Haben Sie alle nötigen Unterlagen für die Kfz-Zulassung dabei, kann Ihr Anliegen von den Beamten schneller bearbeitet werden. Damit Sie auch nichts vergessen, finden Sie hier eine Übersicht für Ihren stressfreien Besuch in der Zulassungsbehörde:
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder gültiger Reisepass in Kombination mit aktueller Meldebestätigung
- Vollmacht für Beauftragte sowie deren Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II (früher Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), um Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung nachzuweisen
- TÜV- und AU-Gutachten
- Einzugsermächtigung für Abbuchung der Kfz-Steuer für das Finanzamt
Die Kosten für eine Neuzulassung eines Neufahrzeugs liegen bei rund 26 Euro.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.