
16. Dezember 2020, 10:00 Uhr
So geht’s richtig Krankenkasse: Sonderkündigungsrecht bei höherem Zusatzbeitrag?
Zum Jahreswechsel passen viele Krankenkassen ihren sogenannten Zusatzbeitrag an. Steigt er, bedeutet das für Versicherte eine Beitragserhöhung. Dagegen vorgehen kannst du nicht. Wenn dir deine Krankenversicherung zu teuer wird, bleibt dir nur, den Anbieter zu wechseln. Hier erfährst du, wie schnell du aus dem Vertrag kommen kannst.
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Alle Jahre wieder: Das hat es mit dem Zusatzbeitrag auf sich
Für viele gesetzlich Versicherte gehört der Brief von der Krankenkasse schon fast zur Vorweihnachtszeit dazu: Die Krankenkassen informieren über die Höhe des Zusatzbeitrags im kommenden Jahr. Aber was genau hat es damit eigentlich auf sich?
Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
- Allgemeiner Beitragssatz: Der allgemeine Krankenkassenbeitrag ist gesetzlich vorgegeben und deshalb bei allen Krankenkassen gleich. Derzeit liegt er bei 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen des Versicherten. Die Hälfte davon übernimmt der Arbeitgeber, die andere zahlst du als Arbeitnehmer selbst. Ausnahme: Bist du als Selbstständiger freiwillig in der GKV, musst du den Beitrag vollständig selbst zahlen.
- Zusatzbeitrag: Weil der allgemeine Beitragssatz nicht immer ausreicht, um die Kosten zu decken, dürfen die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Dessen Höhe dürfen sie selbst festlegen. Auch dieser Beitrag wird seit 2019 zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt. Bei Arbeitslosengeld-, Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfängern übernimmt der jeweilige Träger den Zusatzbeitrag ebenso wie den allgemeinen Beitrag komplett.
Da der Zusatzbeitrag sich immer auf die konkrete wirtschaftliche Lage und die tatsächlichen Ausgaben der jeweiligen Krankenkasse bezieht, wird er jährlich neu festgelegt. Und es gibt teilweise deutliche Unterschiede bei der Höhe. Deshalb fallen die Gesamtbeitragssätze bei den Krankenkassen in Deutschland unterschiedlich hoch aus.
Muss ich die Beitragserhöhung akzeptieren?
Grundsätzlich ja. Die Krankenkassen dürfen den Zusatzbeitrag nach eigenem Ermessen anpassen. Sie sind allerdings gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten vorab darüber zu informieren.
Spätestens im Monat bevor der höhere Zusatzbeitrag erstmals fällig wird, muss die Krankenkasse dich schriftlich davon in Kenntnis setzen. Dabei muss sie dich auch informieren, dass du aufgrund der Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht hast. Zudem muss das Schreiben einen Hinweis auf die Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes enthalten. In dieser Übersicht sind die Zusatzbeiträge aller gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt.
Wenn ihr Zusatzbeitrag überdurchschnittlich hoch ausfällt, sind Anbieter zusätzlich verpflichtet, ihren Versicherten zu erklären, dass ein Wechsel in eine günstigere Krankenkasse möglich ist. Maßgeblich dafür ist der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, der jährlich im Herbst vom Bundesgesundheitsministerium für das Folgejahr bekannt gegeben wird. Für 2021 liegt er bei 1,3 Prozent.
Welche Fristen gelten für die Kündigung?
Das Sonderkündigungsrecht gilt vom Erhalt der Ankündigung bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung des Zusatzbeitrags in Kraft tritt. Bei den meisten Krankenkassen geschieht dies im Januar. Wenn du zu Ende Januar kündigst, endet die Versicherung entsprechend der Kündigungsfrist von zwei Monaten zum 31. März. Bis dahin musst du den höheren Zusatzbeitrag allerdings zahlen. Wenn die Krankenkasse dich nicht vorschriftsmäßig über dein Sonderkündigungsrecht informiert hat, muss sie deine Kündigung auch bei verspätetem Eingang behandeln, als wäre sie rechtzeitig eingegangen.
Solltest du die Frist für das Sonderkündigungsrecht schlichtweg verpasst haben, kannst du deine Krankenversicherung immer noch ordentlich kündigen. In Sachen Kündigungsfrist macht das keinen Unterschied, sie beträgt auch hier zwei Monate. Eine reguläre Kündigung ist allerdings erst nach mindestens 18-monatiger Mitgliedschaft möglich. Bist du erst kurz bei einem Anbieter, ist das Sonderkündigungsrecht daher die einzige Möglichkeit, zeitnah die Krankenkasse zu wechseln.
Eine Ausnahme gilt für freiwillig gesetzlich Versicherte im Krankengeld-Wahltarif: Sie erhalten bei Erhöhung des Zusatzbeitrags kein Sonderkündigungsrecht und können erst kündigen, wenn die Bindungsfrist endet.
- Steigt der Zusatzbeitrag, haben Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ein Sonderkündigungsrecht bis Ende des ersten Monats der Beitragserhöhung.
- Vom Sonderkündigungsrecht profitieren primär Versicherte, die erst kurz bei ihrer Krankenkassen sind. Langjährige Mitglieder können mit gleicher Frist auch ordentlich kündigen.
- Krankenkassen müssen bei Erhöhung des Zusatzbeitrags bestimmte Informationspflichten einhalten.
- Der höhere Beitrag muss bei Kündigung trotzdem bis Vertragsende gezahlt werden.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.