Namensänderung: Wann kann man seinen Namen ändern lassen? Daniel Jędzura, Fotolia

14. Februar 2017, 10:48 Uhr

Wichtiger Grund nötig Namens­än­de­rung: Wann kann man seinen Namen ändern lassen?

Eine Namensänderung ist nicht aus einer bloßen Laune heraus möglich: Wer seinen Namen ändern lassen möchte, braucht einen wichtigen Grund, da die Allgemeinheit ein Interesse daran hat, dass eine Person eindeutig an ihrem Namen zu erkennen ist. Die Richtlinien zur Namensänderung finden sich im Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen, kurz Namensänderungsgesetz (NamÄndG).

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Mögliche Gründe für eine Namensänderung

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zum Namensänderungsgesetz (NamÄndVwV) können für die Änderung des Vor- oder Familiennamens verschiedene Gründe zulässig sein: wenn der Name zum Beispiel besonders lang und kompliziert ist, er anstößig oder lächerlich klingt, wenn er selten ist und leicht mit einer Straftat in Verbindung gebracht wird, oder wenn die Kombination aus dem Vor- und Nachnamen im Umfeld des Namensträgers sehr oft vorkommt und somit Verwechslungsgefahr besteht.

Namensänderungen sind auch nach einer Einbürgerung oft möglich oder sogar notwendig: Wenn etwa der Familienname bei einer verheirateten Frau – wie in vielen osteuropäischen Ländern üblich – zu einer weiblichen Form abgewandelt ist, muss er bei der Einbürgerung dem Namen des Mannes angepasst werden.

Vornamen ändern lassen: Diese Gründe sind zulässig

RechtsschutzManche Menschen sind mit ihrem Vornamen so unzufrieden, dass sie ihn ändern lassen möchten. Auch dafür ist jedoch ein wichtiger Grund nötig. Neben den bereits genannten Gründen kann die Änderung zum Beispiel zulässig sein, wenn der Name sehr exotisch ist oder das Geschlecht des Trägers durch ihn nicht eindeutig zu erkennen ist. Auch psychische Probleme, die durch den Vornamen verursacht werden, können eine Änderung rechtfertigen.

Eltern können die Vornamen ihrer Kinder im Alter zwischen einem und 16 Jahren gemäß Verwaltungsvorschrift nur "aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes" ändern. Bis zum ersten Geburtstag sind die Regeln etwas weniger streng. Wer also schon kurz nach der Geburt eines Kindes seine Namenswahl bereut, hat durchaus Chancen, den Namen ändern lassen zu können.

Namens­än­de­rung: Auf Antrag beim Standesamt

Eine Namensänderung muss im zuständigen Einwohnermeldeamt oder Standesamt beantragt werden. Das Amt entscheidet jeweils im Einzelfall. Vor allem in der Frage, ob ein Name anstößig klingt oder ob die Schreibweise kompliziert genug ist, um eine Namensänderung zu rechtfertigen, kommt es oft auf die Einschätzung der Beamten an. Wer seinen Namen ändern lassen möchte und mit diesem Vornamen bei der Behörde scheitert, sollte sich daher Unterstützung durch einen Fachanwalt für Namensrecht suchen.

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