Eine Stiefkindadoption entbindet den leiblichen Vater von allen Rechten und Pflichten ©Fotolia.com/luckybusiness

17. Mai 2021, 9:28 Uhr

So geht’s richtig Stief­kind­ad­op­ti­on: Ablauf und Voraussetzungen

Eine Stiefkindadoption kann sinnvoll sein, wenn nach einer Trennung der neue Ehepartner die Mutter- oder Vaterrolle für ein Kind aus einer vorherigen Beziehung übernimmt. So gehören neuer Lebenspartner und Stiefkind auch vor dem Gesetz zueinander. Bei der Adoption eines Stiefkindes müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein.

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Die recht­li­chen Folgen einer Stiefkindadoption

Bei regulären Adoptionen werden ausnahmslos alle rechtlichen Verbindungen zwischen dem Kind und beiden leiblichen Eltern aufgehoben und vollständig auf die Adoptiveltern übertragen. Bei der Stiefkindadoption sieht das ein wenig anders aus: Lebt zum Beispiel die Mutter in einer neuen Partnerschaft und möchte ihr Ehemann nicht nur im alltäglichen Leben, sondern auch rechtlich die Vaterrolle übernehmen, wird der leibliche Vater bei einer Stiefkindadoption von allen Rechten und Pflichten in Bezug auf sein Kind entbunden.Rundum abgesichert mit dem Rechtsschutz von ADVOCARD

Das schließt auch Erbrechte und Unterhaltspflichten ein. Sie gehen vollständig auf den neuen Partner der Mutter über. Der Status der leiblichen Mutter bleibt hingegen gänzlich unberührt.

Stief­kind­ad­op­ti­on: Das sind die Voraussetzungen

Wenn du ein Stiefkind adoptieren willst, dann übernimmst du damit eine große Verantwortung. Deshalb schaut der Staat hier im Sinne des Kindeswohls ganz genau hin und knüpft den Akt an folgende Voraussetzungen:

  • Du bist min­des­tens 21 Jahre alt.
  • Der Alters­un­ter­schied zwischen dir und dem Kind ist nicht zu groß. Als Richtwert gelten maximal etwa 40 Jahre, es besteht aber je nach fami­liä­rer Situation ein Ermessensspielraum.
  • Du lebst mit dem Kind seit geraumer Zeit zusammen – als Richtwert gilt in der Regel min­des­tens ein Jahr.

Neu seit 2020: Die Stiefkindadoption ist auch unverheirateten Paaren möglich. In diesen Fällen muss aber nach § 1766a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine sogenannte “verfestigte Lebensgemeinschaft” vorliegen. Das gilt als gegeben, wenn du

  • entweder seit min­des­tens vier Jahren ehe­ähn­lich mit deinem Partner bzw. deiner Partnerin zusammenlebst
  • oder mit deinem Partner bzw. deiner Partnerin ein gemein­sa­mes Kind hast und ihr als Familie zusammenlebt.

Auch in gleichgeschlechtlichen Ehen oder Partnerschaften kann unter diesen Voraussetzungen ein leibliches Kind des jeweils anderen Partners adoptiert werden.

Sollte einer der Partner jedoch noch anderweitig verheiratet sein, liegt laut Gesetz in der Regel keine “verfestigte Lebensgemeinschaft” vor. In diesem Fall werden die Voraussetzungen individuell geprüft.

So läuft eine Stief­kind­ad­op­ti­on ab

Möchtest du Stiefmutter oder -vater werden, solltest du zunächst das Jugendamt aufsuchen und dich dort über das Verfahren informieren. Vor dem Antrag auf Adoption eines Stiefkindes ist seit 2020 eine Beratung verpflichtend.

Entscheidest du dich für die Adoption, dann musst du für den Antrag mehrere Unterlagen und Nachweise vorweisen, darunter

  • die Geburts­ur­kun­de des Kindes
  • gege­be­nen­falls: deine Eheur­kun­de bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • einen gericht­li­chen Sor­ge­rechts­be­schluss
  • deine Ein­kom­men­steu­er­be­schei­ni­gung
  • ein poli­zei­li­ches Führungszeugnis
  • ein ärzt­li­ches Attest für dich sowie das Kind
  • die Zustim­mung des Kindes, sofern es älter als 14 Jahre ist
  • eine notariell beglau­big­te Ein­wil­li­gung der leib­li­chen Eltern

Je nach Situation können noch weitere Nachweise erforderlich werden. Hast du alles zusammen, muss ein Notar den Antrag beurkunden und beim Familiengericht einreichen.

Für das Jugendamt ist die zentrale Frage, ob die Adoption dem Kindeswohl dient. Deshalb befragt die Adoptionsstelle der Behörde alle Beteiligten und prüft, ob die Umstände für die Kindesannahme gegeben sind. Dabei geht es auch darum, was die leibliche Mutter oder der leibliche Vater des Kindes von der Adoption halten und ob sie ihr zustimmen.

Befürwortet das Jugendamt die Stiefkindadoption, dann reicht es den Vorgang ans Familiengericht, das letztlich darüber entscheidet. Fällt sein Urteil positiv aus, wird die Adoption offiziell.

Notarielle Unterschrift

©istock.com/U. J. Alexander

Stief­kind­ad­op­ti­on ohne Zustim­mung eines leib­li­chen Elternteils?

Grundsätzlich ist es am besten, wenn alle Beteiligten mit der neuen Regelung einverstanden sind. Das ist allerdings nicht immer der Fall. So kann es sein, dass ein Einverständnis fehlt, weil ein leiblicher Elternteil …

  • gestorben ist.
  • nicht gefunden werden kann.
  • unbekannt ist.

Unter diesen Umständen übernimmt das Betreuungsgericht die Rolle des Elternteils und gibt das Einverständnis oder verweigert es.

Kannst du aber beispielsweise als neuer Partner der Mutter auch ein Stiefkind adoptieren ohne Zustimmung des leiblichen Vaters? Das kommt darauf an. Und zwar in erster Linie, ob die Adoption dem Wohl des Kindes dient. Wird sie aber offensichtlich nur angestrebt, um das Umgangsrecht des betreffenden Elternteils auszuhebeln, dürfte das Ansinnen vor Gericht wahrscheinlich scheitern.

Bevor du in einem solchen Fall gegen die Entscheidung vorgehst, solltest du dich rechtlich beraten und deine Chancen abwägen lassen. Denn juristisch gegen die fehlende Zustimmung zur Stiefkindadoption vorzugehen, kann langwierig, anstrengend und teuer werden.

Bei der Adoption eines Stiefkindes über 18 Jahre ist die Zustimmung beider leiblicher Eltern nicht mehr erforderlich.

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