
21. Mai 2025, 12:49 Uhr
So geht's richtig Sorgerecht abgeben: Antrag, Kosten und Konsequenzen
Die Gründe, das Sorgerecht für die eigenen Kinder abzugeben, sind vielfältig. Vielleicht lebst du in Scheidung und willst ins Ausland ziehen, weshalb du dich nicht mehr ausreichend um deine Kinder kümmern kannst. So oder so: Einfach ist eine solche Entscheidung nicht. Hier erfährst du, wie du das Sorgerecht abgeben kannst, welche Regeln für Unterhalt und Umgangsrecht gelten und welche Konsequenzen die Abgabe hat.
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Kurz erklärt: Was bedeutet es, das Sorgerecht abzugeben?
Um zu verstehen, welche rechtlichen Konsequenzen eine Sorgerechtabgabe hat, hilft ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Hier sind die drei Bestandteile der elterlichen Sorge geregelt, kurz Sorgerecht genannt:
- die Personensorge (geregelt in § 1631 Abs. 1 BGB): Sie umfasst das Recht, das Kind zu beaufsichtigen und zu erziehen und über seinen Aufenthaltsort zu bestimmen. Sie soll sicherstellen, dass ein Kind behütet und ohne Gewalt aufwächst.
- die Vermögenssorge (geregelt in §§ 1638 ff. BGB): Sie umfasst alle finanziellen Interessen, die das Kind betreffen. So dürfen Eltern etwa das Vermögen des Kindes verwalten.
- und die gesetzliche Vertretung (geregelt in § 1629 BGB): Sie ist für alles Rechtliche rund um das Kind zuständig. Das beinhaltet auch Entscheidungen, die zum Beispiel die medizinische Versorgung betreffen.
Ein gemeinsames Sorgerecht besteht grundsätzlich dann, wenn beide Partner bei der Geburt des Kindes verheiratet sind. Ohne Trauschein hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht; der Kindsvater kann es aber mithilfe einer Sorgerechtserklärung gemeinsam mit der Mutter ausüben.
Gibt ein Elternteil das Sorgerecht ab, verliert er oder sie damit das Recht, über Aufenthaltsort, Vermögen oder medizinische Versorgung des Kindes zu entscheiden.
Sorgerecht abgeben: Welche Gründe kann es dafür geben?
Es gibt viele Gründe, weshalb ein Elternteil das Sorgerecht für die eigenen Kinder abgeben möchte – oder zum Wohle der Kinder abgeben sollte. Der Abgabe des Sorgerechts durch einen Elternteil geht meist die Trennung bzw. die Scheidung der leiblichen Eltern voraus.
Das allein begründet zwar nicht immer, das Sorgerecht abzugeben, allerdings kommen meist andere Umstände mit hinzu:
- Örtliche Entfernung: Zieht ein Elternteil nach einer Trennung weit weg, erschwert das beim gemeinsamen Sorgerecht die Abstimmung zwischen den Ex-Partnern.
- Veränderte Lebensumstände: Starke Änderungen in der Lebenssituation, z. B. beruflich, können dazu führen, dass ein Elternteil sich nicht mehr ausreichend um das Kind kümmern kann.
- Psychische oder physische Einschränkungen: Ist der Vater oder die Mutter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, sich um das Kind oder die Kinder zu kümmern, kann eine Sorgerechtsaufgabe erforderlich sein.
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes oder der Kinder noch sehr jung, kann Überforderung ein Grund sein, das Sorgerecht abzugeben. Diese Entscheidung fällt oft nach einer belastenden Phase voller Zweifel. Aber letztlich steht immer das Kindeswohl im Vordergrund.

Das gilt bei Abgabe des Sorgerechts für Unterhalt und Umgangsrecht
Sorgerecht abgeben und keinen Unterhalt zahlen? So einfach ist das nicht. Denn die Abgabe des Sorgerechts bedeutet nicht, dass der abgebende Elternteil dann gar keine Verpflichtungen mehr hat.
- Die Abgabe des Sorgerechts entbindet nicht von der Unterhaltspflicht. Wer leibliche Kinder hat, die nicht bei ihm leben, muss – im Rahmen der gesetzlichen Regelungen – Unterhalt für sie zahlen.
- Das Umgangsrecht bleibt von der Sorgerechtsabgabe ebenfalls grundsätzlich unberührt. Das heißt, dass du trotz Abgabe des Sorgerechts deine Kinder weiterhin sehen darfst.
Wichtig zu wissen: Sollte dir dein Ex-Partner das Umgangsrecht entziehen wollen, ist dazu eine gesonderte familienrichterliche Entscheidung notwendig.
Sorgerecht freiwillig an Jugendamt abgeben – ist das möglich?
Eher selten wollen sowohl der Vater als auch die Mutter freiwillig das gemeinsame Sorgerecht abgeben – zum Beispiel, weil beide mit dem Kind nicht zurechtkommen. Auch wer das alleinige Sorgerecht hat, kann sich dem manchmal nicht mehr gewachsen fühlen. Eine Abgabe des Sorgerechts ist dann zwar möglich, aber rechtlich anspruchsvoll, da das Sorgerecht ein Schutzverhältnis für das Kind darstellt.
Sehen sich beide Eltern außerstande, für das Kind zu sorgen, kann das Sorgerecht in bestimmten Fällen auf das Jugendamt, Pflegeeltern oder etwa die Großeltern übertragen werden – aber nur nach Prüfung durch das Familiengericht. Das Jugendamt kann allerdings eine Empfehlung dafür aussprechen, dass das Sorgerecht für dein Kind z. B. an deine Mutter oder deinen Vater übertragen wird.
Gut zu wissen: Es ist möglich, das Kind nur vorübergehend bei einer Pflegefamilie unterzubringen, ohne das Sorgerecht dauerhaft abgeben zu müssen.

Antrag: So wird das Sorgerecht abgetreten
Du willst das Sorgerecht für dein Kind oder deine Kinder abgeben? Dann ist das zuständige Jugendamt dein erster Ansprechpartner für Beratung und Klärung offener Fragen. Einen eigenen Antrag auf Abgabe kannst du aber nicht stellen – das geht nur über das Familiengericht: Der andere Elternteil muss das alleinige Sorgerecht beantragen. Stimmst du zu, ist die Übergabe meist schnell erledigt.
Lehnt dein Ex-Partner die Abgabe ab, muss das Familiengericht eine Entscheidung zum Wohl des Kindes treffen. Dann muss nachgewiesen werden, dass das Kindeswohl beim anderen Elternteil gefährdet ist – z. B. aufgrund von Kindesmisshandlung oder Alkohol- oder Drogenabhängigkeit. In solchen Fällen ist eine Beratung durch einen Anwalt sinnvoll.
Kosten für die Abgabe des Sorgerechts
Das Sorgerecht abzugeben bzw. dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht deines Ex-Partners zuzustimmen, kostet dich übrigens nichts. Wenn du dich bei diesem Schritt anwaltlich beraten lässt, musst du jedoch mit Anwaltskosten rechnen. Wie hoch mögliche Prozesskosten ausfallen, wenn du und dein Ex-Partner euch nicht einig seid, ermittelst du ganz einfach mit dem ADVOCARD-Prozesskostenrechner.
Die Folgen einer Abgabe des Sorgerechts: Diese Nachteile gibt es
Das Sorgerecht abzugeben hat Konsequenzen, über die du dir als Erziehungsberechtigter bewusst sein solltest:
- Du kannst bei wichtigen Entscheidungen – etwa bei einer Operation, einem Umzug oder Auslandsaufenthalt deines Kindes – nicht mehr mitbestimmen.
- Deine Personen- und Vermögenssorge für dein Kind entfällt komplett.
- Stirbt der sorgeberechtigte Elternteil, bekommst du das Sorgerecht nicht automatisch zurück – auch dann nicht, wenn er es ausdrücklich möchte. Stattdessen prüft das zuständige Familiengericht erst einmal sorgfältig, ob alle Voraussetzungen dafür gegeben sind.
FAQ
- Kann man das Sorgerecht abgeben?
Ja, kann man, wenn wichtige Gründe dafürsprechen. Allerdings sollte dieser Schritt reiflich überlegt sein, denn mit der Abgabe des Sorgerechts entfallen auch die elterlichen Rechte wie Personensorge, Vermögenssorge und rechtliche Vertretung für das Kind.
- Kann ich das Sorgerecht an meine Mutter abgeben?
Ja, prinzipiell ist es möglich, das Sorgerecht für dein Kind auf deine Mutter oder deinen Vater zu übertragen. Allerdings prüft das Familiengericht in diesem Fall dennoch, ob dies dem Kindeswohl entspricht. Das Jugendamt kann eine Empfehlung hierfür abgeben.
- Wie kann ich das Sorgerecht abgeben?
Wenn du das Sorgerecht für dein Kind oder deine Kinder abgeben willst, kannst du das nicht beantragen. Der Elternteil, bei dem das Kind verbleiben soll, stellt einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht beim Familiengericht.
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