Erwachsenenhände umfassen die Hände eines Kindes © iStock.com/fizkes

21. Mai 2025, 12:49 Uhr

So geht's richtig Sor­ge­recht abgeben: Antrag, Kosten und Konsequenzen

Die Gründe, das Sorgerecht für die eigenen Kinder abzugeben, sind vielfältig. Vielleicht lebst du in Scheidung und willst ins Ausland ziehen, weshalb du dich nicht mehr ausreichend um deine Kinder kümmern kannst. So oder so: Einfach ist eine solche Entscheidung nicht. Hier erfährst du, wie du das Sorgerecht abgeben kannst, welche Regeln für Unterhalt und Umgangsrecht gelten und welche Konsequenzen die Abgabe hat.

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Kurz erklärt: Was bedeutet es, das Sor­ge­recht abzugeben?

Um zu verstehen, welche rechtlichen Konsequenzen eine Sorgerechtabgabe hat, hilft ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Hier sind die drei Bestandteile der elterlichen Sorge geregelt, kurz Sorgerecht genannt:

  • die Per­so­nen­sor­ge (geregelt in § 1631 Abs. 1 BGB): Sie umfasst das Recht, das Kind zu beauf­sich­ti­gen und zu erziehen und über seinen Auf­ent­halts­ort zu bestimmen. Sie soll sicher­stel­len, dass ein Kind behütet und ohne Gewalt aufwächst.
  • die Ver­mö­gens­sor­ge (geregelt in §§ 1638 ff. BGB): Sie umfasst alle finan­zi­el­len Inter­es­sen, die das Kind betreffen. So dürfen Eltern etwa das Vermögen des Kindes verwalten.
  • und die gesetz­li­che Ver­tre­tung (geregelt in § 1629 BGB): Sie ist für alles Recht­li­che rund um das Kind zuständig. Das beinhal­tet auch Ent­schei­dun­gen, die zum Beispiel die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung betreffen.

Ein gemeinsames Sorgerecht besteht grundsätzlich dann, wenn beide Partner bei der Geburt des Kindes verheiratet sind. Ohne Trauschein hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht; der Kindsvater kann es aber mithilfe einer Sorgerechtserklärung gemeinsam mit der Mutter ausüben.

Gibt ein Elternteil das Sorgerecht ab, verliert er oder sie damit das Recht, über Aufenthaltsort, Vermögen oder medizinische Versorgung des Kindes zu entscheiden.

Sor­ge­recht abgeben: Welche Gründe kann es dafür geben?

Es gibt viele Gründe, weshalb ein Elternteil das Sorgerecht für die eigenen Kinder abgeben möchte – oder zum Wohle der Kinder abgeben sollte. Der Abgabe des Sorgerechts durch einen Elternteil geht meist die Trennung bzw. die Scheidung der leiblichen Eltern voraus.

Das allein begründet zwar nicht immer, das Sorgerecht abzugeben, allerdings kommen meist andere Umstände mit hinzu:

  • Örtliche Ent­fer­nung: Zieht ein Eltern­teil nach einer Trennung weit weg, erschwert das beim gemein­sa­men Sor­ge­recht die Abstim­mung zwischen den Ex-Partnern.
  • Ver­än­der­te Lebens­um­stän­de: Starke Ände­run­gen in der Lebens­si­tua­ti­on, z. B. beruflich, können dazu führen, dass ein Eltern­teil sich nicht mehr aus­rei­chend um das Kind kümmern kann.
  • Psy­chi­sche oder physische Ein­schrän­kun­gen: Ist der Vater oder die Mutter aus gesund­heit­li­chen Gründen nicht mehr in der Lage, sich um das Kind oder die Kinder zu kümmern, kann eine Sor­ge­rechts­auf­ga­be erfor­der­lich sein.

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes oder der Kinder noch sehr jung, kann Überforderung ein Grund sein, das Sorgerecht abzugeben. Diese Entscheidung fällt oft nach einer belastenden Phase voller Zweifel. Aber letztlich steht immer das Kindeswohl im Vordergrund.

© iStock.com/michaeljung

Das gilt bei Abgabe des Sor­ge­rechts für Unterhalt und Umgangsrecht

Sorgerecht abgeben und keinen Unterhalt zahlen? So einfach ist das nicht. Denn die Abgabe des Sorgerechts bedeutet nicht, dass der abgebende Elternteil dann gar keine Verpflichtungen mehr hat.

  • Die Abgabe des Sor­ge­rechts entbindet nicht von der Unter­halts­pflicht. Wer leibliche Kinder hat, die nicht bei ihm leben, muss – im Rahmen der gesetz­li­chen Rege­lun­gen – Unterhalt für sie zahlen.
  • Das Umgangs­recht bleibt von der Sor­ge­rechts­ab­ga­be ebenfalls grund­sätz­lich unberührt. Das heißt, dass du trotz Abgabe des Sor­ge­rechts deine Kinder weiterhin sehen darfst.

Wichtig zu wissen: Sollte dir dein Ex-Partner das Umgangsrecht entziehen wollen, ist dazu eine gesonderte familienrichterliche Entscheidung notwendig.

Sor­ge­recht frei­wil­lig an Jugendamt abgeben – ist das möglich?

Eher selten wollen sowohl der Vater als auch die Mutter freiwillig das gemeinsame Sorgerecht abgeben – zum Beispiel, weil beide mit dem Kind nicht zurechtkommen. Auch wer das alleinige Sorgerecht hat, kann sich dem manchmal nicht mehr gewachsen fühlen. Eine Abgabe des Sorgerechts ist dann zwar möglich, aber rechtlich anspruchsvoll, da das Sorgerecht ein Schutzverhältnis für das Kind darstellt.

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Sehen sich beide Eltern außerstande, für das Kind zu sorgen, kann das Sorgerecht in bestimmten Fällen auf das Jugendamt, Pflegeeltern oder etwa die Großeltern übertragen werden – aber nur nach Prüfung durch das Familiengericht. Das Jugendamt kann allerdings eine Empfehlung dafür aussprechen, dass das Sorgerecht für dein Kind z. B. an deine Mutter oder deinen Vater übertragen wird.

Gut zu wissen: Es ist möglich, das Kind nur vorübergehend bei einer Pflegefamilie unterzubringen, ohne das Sorgerecht dauerhaft abgeben zu müssen.

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Antrag: So wird das Sor­ge­recht abgetreten

Du willst das Sorgerecht für dein Kind oder deine Kinder abgeben? Dann ist das zuständige Jugendamt dein erster Ansprechpartner für Beratung und Klärung offener Fragen. Einen eigenen Antrag auf Abgabe kannst du aber nicht stellen – das geht nur über das Familiengericht: Der andere Elternteil muss das alleinige Sorgerecht beantragen. Stimmst du zu, ist die Übergabe meist schnell erledigt.

Lehnt dein Ex-Partner die Abgabe ab, muss das Familiengericht eine Entscheidung zum Wohl des Kindes treffen. Dann muss nachgewiesen werden, dass das Kindeswohl beim anderen Elternteil gefährdet ist – z. B. aufgrund von Kindesmisshandlung oder Alkohol- oder Drogenabhängigkeit. In solchen Fällen ist eine Beratung durch einen Anwalt sinnvoll.

Info

Kosten für die Abgabe des Sorgerechts

Das Sorgerecht abzugeben bzw. dem Antrag auf alleiniges Sorgerecht deines Ex-Partners zuzustimmen, kostet dich übrigens nichts. Wenn du dich bei diesem Schritt anwaltlich beraten lässt, musst du jedoch mit Anwaltskosten rechnen. Wie hoch mögliche Prozesskosten ausfallen, wenn du und dein Ex-Partner euch nicht einig seid, ermittelst du ganz einfach mit dem ADVOCARD-Prozesskostenrechner.

Die Folgen einer Abgabe des Sor­ge­rechts: Diese Nachteile gibt es

Das Sorgerecht abzugeben hat Konsequenzen, über die du dir als Erziehungsberechtigter bewusst sein solltest:

  • Du kannst bei wichtigen Ent­schei­dun­gen – etwa bei einer Operation, einem Umzug oder Aus­lands­auf­ent­halt deines Kindes – nicht mehr mitbestimmen.
  • Deine Personen- und Ver­mö­gens­sor­ge für dein Kind entfällt komplett.
  • Stirbt der sor­ge­be­rech­tig­te Eltern­teil, bekommst du das Sor­ge­recht nicht auto­ma­tisch zurück – auch dann nicht, wenn er es aus­drück­lich möchte. Statt­des­sen prüft das zustän­di­ge Fami­li­en­ge­richt erst einmal sorg­fäl­tig, ob alle Vor­aus­set­zun­gen dafür gegeben sind.

FAQ

  • Kann man das Sor­ge­recht abgeben?

Ja, kann man, wenn wichtige Gründe dafürsprechen. Allerdings sollte dieser Schritt reiflich überlegt sein, denn mit der Abgabe des Sorgerechts entfallen auch die elterlichen Rechte wie Personensorge, Vermögenssorge und rechtliche Vertretung für das Kind.

  • Kann ich das Sor­ge­recht an meine Mutter abgeben?

Ja, prinzipiell ist es möglich, das Sorgerecht für dein Kind auf deine Mutter oder deinen Vater zu übertragen. Allerdings prüft das Familiengericht in diesem Fall dennoch, ob dies dem Kindeswohl entspricht. Das Jugendamt kann eine Empfehlung hierfür abgeben.

  • Wie kann ich das Sor­ge­recht abgeben?

Wenn du das Sorgerecht für dein Kind oder deine Kinder abgeben willst, kannst du das nicht beantragen. Der Elternteil, bei dem das Kind verbleiben soll, stellt einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht beim Familiengericht.

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