Schulzeugnis anfechten: Das solltest du wissen © iStock.com/pixdeluxe

29. Januar 2025, 16:33 Uhr

Darf ich eigentlich? Schul­zeug­nis anfechten: Diese Optionen haben Schüler und Eltern

Zeugnisse spiegeln die Leistungsfähigkeit von Schülern wider und können unter gegebenen Umständen Einfluss auf ihre berufliche Zukunft haben. Aber was tun, wenn eine oder gleich mehrere der Noten oder eine Verhaltensbeurteilung ungerechtfertigt erscheinen? Je nach Sachverhalt kann das Zeugnis oder die Note angefochten werden. Was Eltern und Schüler beim Widerspruch beachten müssen, erfährst du hier.

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Ein Zeugnis oder Noten anfechten: Wann ist es möglich?

Klausuren, mündliche Noten und praktische Leistungsnachweise, all diese Bewertungen fließen in Schulzeugnisse ein und haben in ihrer Gänze unter Umständen Einfluss auf die zukünftige berufliche Laufbahn von Schülern.

Sind Schüler oder Eltern mit den Noten nicht zufrieden, weil beispielsweise Zweifel daran besteht, ob die Leistungsbewertung gerechtfertigt ist, können sie die Note oder ein Zeugnis unter bestimmten Voraussetzungen anfechten.

Doch: Nicht gegen jede Note und jedes Zeugnis lässt sich Widerspruch einlegen. Möglich ist das nur, wenn die Note oder das Zeugnis eine sogenannte Regelungswirkung nach außen haben. Das bedeutet, dass dadurch unmittelbar die weitere Schul- oder Karrierelaufbahn der Schülerin oder des Schülers beeinflusst wird.

Eltern und Schüler können daher alle Zeugnisse und Noten anfechten, die als Verwaltungsakte zählen. Das sind etwa:

  • Zeugnisse, die über die Ver­set­zung der Schüler entscheiden
  • Grund­schul­zeug­nis­se, die die Auswahl der wei­ter­füh­ren­den Schule beeinflussen
  • Zeugnisse, die eine Zulassung zu Abitur- oder Abschluss­prü­fung ermöglichen
  • Abschluss­zeug­nis­se
  • Schrift­li­che und mündliche Noten in der Abiturprüfung
  • Halb­jah­res­zeug­nis­se ab der Oberstufe
  • einzelne Noten im Zwi­schen­zeug­nis, die für Bewer­bun­gen ent­schei­dend sind
  • Bewer­tun­gen zum Sozi­al­ver­hal­ten der Schüler, falls sich diese nicht an Regeln gehalten haben
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Noten­zu­sam­men­set­zung: Schulen müssen trans­pa­rent sein

Schulen sind dazu verpflichtet, ihre Notenvergabe transparent zu gestalten und zu dokumentieren, wie sich Gesamtnoten und Einzelnoten zusammensetzen. Die Grundlage dafür bilden die jeweiligen Gesetze der Bundesländer und entsprechende Prüfungsordnungen. Konferenzen, in denen Leistungseinschätzungen diskutiert werden, müssen daher von den Schulen protokolliert werden. Darüber hinaus haben Eltern oder Schüler das Recht auf Einsicht dieser Unterlagen.

Schul­zeug­nis ändern lassen: Recht­li­che Schritte sollten wohl­über­legt sein

Der Schritt, ein Schulzeugnis anzufechten oder gegen bestimmte Noten rechtlich Widerspruch einzulegen, sollte wohlüberlegt sein. Schließlich kann das mögliche Auswirkungen auf die Beziehung zwischen Lehrer und Schüler haben und ein Spannungsverhältnis erzeugen.

Eltern sollten also zunächst das Gespräch mit dem jeweiligen Lehrer suchen, der für die Notenvergabe verantwortlich ist. So kann vielleicht vorab geklärt werden, ob die Note tatsächlich ungerechtfertigt vergeben wurde oder welche Ursachen eine schlechte Leistung haben kann.

Beispielsweise ist es nicht unüblich, dass sich Schüler in der Schule anders verhalten als im gewohnten Umfeld zu Hause. Ebenfalls kann es vorkommen, dass schulische Leistungen unter anderen Einflüssen leiden, wie etwa Mobbing. Kommt es jedoch zu Streitigkeiten zwischen Eltern und Lehrern, kann eine Mediation unter Umständen hilfreich sein.

Young teacher talking to father of boy about his behavior while they sitting in classroom after lessons
© iStock.com/mediaphotos

Wider­spruch gegen Noten oder Zeugnis einlegen: So kannst du vorgehen

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Auch ein Gespräch mit den Lehrern oder der Schule war erfolglos – oder es gibt weiterhin Zweifel, dass die Note oder Bewertung im Zeugnis verhältnismäßig oder im Einklang mit den gelten Prüfungsordnungen vergeben wurde? Dann können Eltern oder volljährige Schüler gerichtliche Schritte erwägen und die Beurteilung anfechten. Treffen die Eltern die Entscheidung, sollten die Schüler damit aber in jedem Fall einverstanden sein.

Außerdem ist eine Begründung für den Widerspruch entscheidend für die Neubewertung der Leistung. Denn Schüler, die ein Zeugnis oder eine Note anfechten, sollen durch die Änderung der Note keinen ungerechtfertigten Vorteil im Vergleich zu ihren Mitschülern erhalten.

Darüber hinaus sind auch bestimmte Fristen für das Anfechten eines Schulzeugnisses entscheidend:

  • Bei einem Zeugnis mit Rechts­be­helfs­be­leh­rung muss der Wider­spruch innerhalb eines Monats ein­ge­reicht werden, nachdem das Zeugnis wirksam wurde.
  • Enthält das Zeugnis keine solche Belehrung, gilt eine Frist von einem Jahr.

Auch die Dauer eines solchen Verfahrens sollten Betroffene nicht unterschätzen. Soll ein Zwischenzeugnis angefochten werden, damit sich der Schüler auf einen Ausbildungsplatz bewerben kann, drängt oft die Zeit. Ein Eilverfahren ist unter Umständen möglich, im Regelfall dauert die Bearbeitung allerdings mehrere Monate.

FAQ

  • Kann man ein Schul­zeug­nis anfechten?

Ja, gegen ein Schulzeugnis oder eine Note kann Widerspruch eingelegt werden. Das Anfechten ist dann möglich, wenn das Zeugnis oder die Note unmittelbaren Einfluss auf die weitere Schul- oder Karrierelaufbahn hat.

  • Wie lange kann man Zeug­nis­no­ten anfechten?

Für ein Zeugnis mit Rechtsbehelfsbelehrung kann innerhalb eines Monats ab Wirksamkeit Widerspruch eingelegt werden. Fehlt der Hinweis, gilt die Frist für ein Jahr.

  • Muss der Wider­spruch des Schul­zeug­nis­ses begründet werden?

Es ist empfehlenswert, den Widerspruch gegen eine Note oder ein Schulzeugnis zu begründen, damit eine angemessene Neubewertung erfolgt und der Widerspruch nicht einfach abgelehnt wird.

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