Steuererklärung für Rentner: älteres Paar lächelnd am Computer ©istock.com/svetikd

5. Mai 2021, 12:00 Uhr

So geht’s richtig Steu­er­erklä­rung für Rentner: Die Regeln im Ruhestand

“Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare!” Diese alte Weisheit gilt leider auch in Bezug auf die jährliche Steuererklärung: Sogar im wohlverdienten Ruhestand kommen viele Rentner nicht umhin, sich mit dem leidigen Thema auseinandersetzen. Hier erfährst du, wann Rentner eine Steuererklärung machen müssen und woran sie dabei denken sollten.

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Grundsätzlich gilt auch die Rente als Einkommen. Und dementsprechend muss sie auch versteuert werden. Allerdings nicht komplett, denn nur ein bestimmter Anteil der Rente ist steuerpflichtig. Wie hoch dieser sogenannte Besteuerungsanteil ausfällt, hängt von dem Jahr deines Renteneintritts ab. Für Rentner, die zum Beispiel 2020 in den Ruhestand gegangen sind, liegt er bei 80 Prozent. Damit bleibt ihnen Rentenfreibetrag von 20 Prozent.

Die Höhe des Rentenfreibetrags orientiert sich in jedem Fall an der ersten vollen Jahresbruttorente. Für Neurentner 2020 wird also in der Regel das Jahr 2021 zugrunde gelegt. Es sei denn, sie sind direkt am 1. Januar 2020 in Rente gegangen. Der einmal errechnete Rentenfreibetrag bleibt dann für das gesamte Rentnerleben unverändert bestehen. Auch bei Rentenanpassungen steigt er nicht. Das heißt, eine Rentenerhöhung kann dafür sorgen, dass du als Rentner plötzlich wieder steuerpflichtig wirst.

Anteil der steu­er­frei­en Rente sinkt jährlich

Der Besteuerungsanteil der gesetzlichen Rente steigt jährlich bis 2040 um einen Prozentpunkt. Das heißt, der individuelle Rentenfreibetrag fällt für zukünftige Rentner immer geringer aus. Wer ab 2040 in den Ruhestand geht, muss seine Rente komplett versteuern.

Zusätz­li­cher Grund­frei­be­trag für Rentner

Auf den steuerpflichtigen Teil fallen allerdings nicht immer Steuern an. Neben dem individuell berechneten Rentenfreibetrag gibt es nämlich noch einen allgemeinen Grundfreibetrag für Rentner. Dieser liegt bei ...

  • 408 Euro (bzw. 18.816 Euro bei gemein­sa­mer Ver­an­la­gung) für das Steu­er­jahr 2020.
  • 744 Euro (bzw. 19.488 Euro bei gemein­sa­mer Ver­an­la­gung) für das Steu­er­jahr 2021.

Eine grundsätzliche Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht erst, wenn der steuerpflichtige Teil deiner Rente höher ausfällt als dieser Grundfreibetrag. Ist absehbar, dass die Einkünfte langfristig unter dem Grundfreibetrag bleiben, können Rentner beim Finanzamt eine Befreiung von der Abgabepflicht der Steuererklärung beantragen. Wenn dir die Behörde eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellt, hast du bis zu drei Jahre lang deine Ruhe. Eine längere Geltungsdauer ist nicht möglich.

Älteres Paar studiert gemeinsam Unterlagen

©istock.com/shapcharge

Wann müssen Rentner eine Steu­er­erklä­rung machen?

Auch wenn deine Einkünfte als Rentner in der Gesamtsumme den Freibetrag übersteigen, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Zum Einkommen zählen nämlich nicht nur die monatlichen Überweisungen der gesetzlichen Rentenkasse, sondern auch private Rentenzahlungen (beispielsweise Betriebsrenten), noch nicht versteuerte Kapitalerträge sowie Mieteinnahmen. Immerhin: Die Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro pro Steuerpflichtigem (Stand: Mai 2021) darfst du vom Einkommen abziehen, das erhöht den Freibetrag für 2020 faktisch auf 9.510 beziehungsweise 19.020 Euro.

Gut zu wissen: Die sogenannte nachgelagerte Besteuerung gilt nicht nur für die Altersrente, sondern auch für Erwerbsminderungs-, Waisen- und Witwenrenten.

Was passiert, wenn ich als Rentner keine Steuererklärung abgebe?

Fordert dich das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auf, solltest du auf jeden Fall handeln. Das gilt auch, wenn dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Melde dich beim zuständigen Finanzamt und hake im Zweifelsfall nach, warum eine Steuererklärung von dir verlangt wird. Wenn du nicht auf die Aufforderung reagierst, schätzt die Finanzbehörde deine steuerliche Situation anhand der vorliegenden Informationen selbst ein. Das kann unter Umständen zu einer Steuernachforderung führen.

Worauf müssen Rentner bei der Steu­er­erklä­rung achten?

Wenn du als Rentner nicht um die Steuererklärung herum kommst, musst du neben dem Mantelbogen seit dem Steuerjahr 2020 folgende Formulare ausfüllen:

  • Anlage R (zwingend erfor­der­lich für alle Rentner)
  • Anlage R-AV/bAV (bei Leis­tun­gen aus privater und betrieb­li­cher Altersvorsorge)
  • Anlage R-AUS (bei Leis­tun­gen aus gesetz­li­chen und betrieb­li­chen Renten im Ausland)
  • Anlage KAP (bei steu­er­pflich­ti­gen Kapitalerträgen)
  • Anlage V (bei Miet- oder Pachteinnahmen)

Auch wenn es wenig Spaß macht, sich mit diesem Papierkram auseinanderzusetzen: Denk daran, dass du als Rentner bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen kannst, um deine Steuerlast zu senken. Dazu gehören:

  • Son­der­aus­ga­ben wie Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge oder die Kosten für die Privathaftpflichtversicherung
  • Haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen, bei­spiels­wei­se Ausgaben für eine Putzhilfe
  • Hand­wer­ker­kos­ten, etwa Arbeits­kos­ten für die Abfluss- oder Dachrinnenreinigung
  • außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen wie Kosten für eine Pfle­ge­heim­un­ter­brin­gung oder Krankheit
Älterer Herr denkt nach

©istock.com/Ridofranz

Ver­ein­fach­te Steu­er­erklä­rung für Rentner

Etwas unkomplizierter ist es mit der vereinfachten Steuerklärung, die aber bislang nur in vier Bundesländern möglich ist. (Stand: Mai 2021) In Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen können Rentner in bestimmten Fällen einen vergleichsweise kurzen Vordruck ausfüllen, anstatt eine vollständige Steuererklärung abzugeben. Das geht allerdings nur, wenn dem Finanzamt ein Großteil der benötigten Daten bereits vorliegt, etwa aufgrund elektronischer Datenübermittlung von Renten- und Krankenkasse.

Auf dem Formular zur vereinfachten Steuererklärung können dann noch bestimmte Posten, die die Steuerlast senken, zum Beispiel Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen, bestimmte Versicherungen, Spenden etc. ergänzt werden.

Wenn du allerdings als Rentner weitere Ausgaben geltend machen willst, die auf dem vereinfachten Formular nicht vorgesehen sind oder du Einnahmen aus Vermietung oder einem Nebenjob hast, musst du doch eine vollständige Steuererklärung abgeben.

Fazit
  • Rentner müssen eine Steu­er­erklä­rung machen, sobald ihre Rente einen bestimm­ten Frei­be­trag übersteigt.
  • Ein kleiner Teil der Rente bleibt grund­sätz­lich steu­er­frei. Dieser Ren­ten­frei­be­trag wird nach dem ersten vollen Ren­ten­jahr berechnet und bleibt immer gleich.
  • Eine ver­ein­fach­te Steu­er­erklä­rung für Rentner ist bislang nur in wenigen Bun­des­län­dern möglich.
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