
9. März 2017, 12:16 Uhr
Hohe Hürden Alleiniges Sorgerecht beantragen: Gründe und Möglichkeiten
Wer für sein Kind alleiniges Sorgerecht beantragen möchte, muss dafür im Streitfall triftige Gründe vorbringen, denn die Rechte des anderen Elternteils dürfen dadurch nicht verletzt werden. Streiten sich die Eltern um das alleinige Sorgerecht, ist vor allem das Kindeswohl ausschlaggebend.
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Alleiniges Sorgerecht beantragen: Möglichkeiten für Eltern
Sowohl Vater als auch Mutter können nach einer Trennung bei einem Familiengericht alleiniges Sorgerecht für gemeinsame Kinder beantragen. Sind sich die Eltern jedoch nicht einig, gibt es hohe rechtliche Hürden, um das alleinige Sorgerecht durchzusetzen. Denn dieses bedeutet, dass die Personen- und Vermögenssorge sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind einem Elternteil allein übertragen werden. Dem anderen Elternteil bleiben in der Regel nur ein Umgangsrecht und ein Auskunftsrecht.
Der Elternteil, der alleiniges Sorgerecht beantragen möchte, muss darlegen, dass das Kindeswohl andernfalls gefährdet wäre. Mögliche Gründe sind Gewalt oder ein gefährdendes Verhalten des Ex-Partners gegenüber dem Kind. Geringfügigere Gründe wie zum Beispiel unterschiedliche Ansichten in Erziehungsfragen oder mangelndes Interesse des getrennt lebenden Elternteils am Kind reichen üblicherweise nicht aus.
Voraussetzungen für alleiniges Sorgerecht
Die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil ist in § 1671 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Voraussetzung ist zunächst, dass die Eltern dauerhaft getrennt leben. Wenn ein Elternteil dann alleiniges Sorgerecht beantragen möchte und der andere Elternteil dem zustimmt, kann es erteilt werden. Ist das Kind bereits 14 Jahre oder älter, kann es unter Umständen widersprechen.
Der Kindeswille kann jedoch nur berücksichtigt werden, wenn er nicht dem Kindeswohl widerspricht. Entsprechend entschied das Oberlandesgericht München 2013 in einem Fall, in dem beide Eltern um das alleinige Sorgerecht stritten, den Wunsch der 14-jährigen Tochter nach einem Umzug zum Vater in die USA nicht zu berücksichtigen (AZ 2 UF 1230/13). Wichtiger sei in diesem Fall das Kriterium der Kontinuität in Bezug auf Lebensumstände und dauerhafte soziale Bindungen, das die Mutter in Deutschland eher gewährleisten könne, so das Gericht
Zerstrittene Eltern: Kindeswohl-Prinzip entscheidend
Wenn ein Elternteil alleiniges Sorgerecht beantragen möchte und der Ex-Partner damit nicht einverstanden ist, muss ein Gericht entscheiden. Dieses wird dem Antrag nur stattgeben, wenn es zu der Einschätzung kommt, dass es dem Kindeswohl am besten entspricht, wenn der beantragende Elternteil das alleinige Sorgerecht erhält. Beantragen beide Elternteile alleiniges Sorgerecht, muss das Gericht neben dem Kriterium der Kontinuität auch berücksichtigen, an welchen Elternteil das Kind stärker gebunden ist und wer besser in der Lage ist, das Kind in seiner Entwicklung zu fördern.
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