Schenkung zu Lebzeiten bringt viele Vorteile Syda-Productions, Fotolia

24. Dezember 2014, 11:54 Uhr

Streitfälle vermeiden Schenkung zu Lebzeiten bringt viele Vorteile

Eine Schenkung zu Lebzeiten kann eine gute Alternative zum klassischen Testament oder Erbvertrag sein, um den Vermögensübergang auf die Erben zu regeln. Größtenteils entspricht der Vorgang dem einer Erbschaft: Es werden Teile des Vermögens einer Person an eine andere übertragen. Ein entscheidender Unterschied – neben der Tatsache, dass die Schenkung zu Lebzeiten geschieht – ist, dass sie weitaus weniger strikten rechtlichen Regelungen unterliegt als eine Erbschaft.

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Schenkung zu Lebzeiten schmälert Erbe für Pflichtteilsberechtigte

Eine Schenkung zu Lebzeiten vermindert das Vermögen des späteren Erblassers, sodass der Pflichtteil der Kinder, Eltern oder Ehe- bzw. Lebenspartner ebenfalls geschmälert wird. Der Erbteil pflichtteilsberechtigter Erben bemisst sich stets nach dem Wert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt des Erblassers. Mit § 2325 BGB schützt der Gesetzgeber jedoch Pflichtteilsberechtigte mit dem sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch. Dieser greift, wenn der Erblasser sein Vermögen in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall durch eine Schenkung an andere Personen verkleinert hat.

Schen­kungs­ver­spre­chen schrift­lich fest­hal­ten und Streit vermeiden

Entscheidet sich ein Erblasser zu Lebzeiten, Teile seines Vermögens auf Familienmitglieder oder Verwandte zu übertragen, muss das Schenkungsversprechen lediglich schriftlich abgefasst und nach § 518 BGB von einem Notar beglaubigt werden. Dem Schenkenden werden bei dieser Art der lebzeitigen Transaktion im Grunde mehr Möglichkeiten geboten, frei über die Verteilung seines Vermögen zu bestimmen, als es die gesetzliche Erbfolge zulassen würde.

Durch eine Schenkung zu Lebzeiten kann die Abwicklung einer Erbschaft also gegebenenfalls erleichtert und das Streitpotenzial bei den Hinterbliebenen reduziert werden. Dazu kann es beitragen, wenn der Schenkende und der Empfänger beispielsweise in einer notariell beurkundeten Erklärung vereinbaren, dass der Beschenkte als eine Art "Gegenleistung" im Erbfall auf seine Erb- oder auch nur auf seine Pflichtteilsrechte zugunsten anderer Erben verzichtet. Außerdem können durch eine Schenkung zu Lebzeiten auch Personen begünstigt werden, die ansonsten nicht in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt werden würden.

Entstehen steu­er­recht­li­che Vorteile durch Schenkung?

Viele Menschen nehmen an, dass eine Schenkung zu Lebzeiten vor allem aus steuerrechtlicher Sicht Vorteile bringt und die Erbschaftsteuer damit teilweise gespart werden könnte. Dabei sollte jedoch stets bedacht werden, dass für eine Schenkung, die gewisse Freibeträge überschreitet, ebenfalls Steuern erhoben werden: die Schenkungsteuern.

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