
8. Dezember 2020, 16:15 Uhr
So geht’s richtig Selbstisolation wegen Corona: Welche rechtlichen Aspekte gibt es?
Die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie haben einige Begriffe in den öffentlichen Fokus gerückt, die zuvor eher selten zu hören waren. “Quarantäne” gehört zum Beispiel dazu. Auch von “Selbstisolation” ist öfter die Rede. Beide Bezeichnungen werden schon mal in einen Topf geworfen. Tatsächlich aber haben sie eine unterschiedliche Bedeutung. Was Selbstisolationen im Gegensatz zu Quarantäne heißt und welche Regelungen mit dieser Maßnahme verbunden sind, erfährst du in diesem Ratgeber.
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Quarantäne und Selbstisolation – das ist der Unterschied
Grundsätzlich sind sowohl Quarantäne als auch Selbstisolation Mittel des Infektionsschutzes und stehen für die Absonderung einzelner Menschen von anderen. Angeordnet werden sie in der Regel vom Gesundheitsamt. Trotz dieser und weiterer Gemeinsamkeiten unterscheidet das Robert-Koch-Institut (RKI) beide Begriffe in einem wesentlichen Punkt:
- Quarantäne wird für dich angeordnet, wenn du Kontakt zu Personen mit einer hochansteckenden Krankheit wie Covid-19 gehabt hast. Damit stehst du unter dem Verdacht, dich angesteckt zu haben. Aber: Du bist (noch) nicht erkrankt und zeigst auch keine entsprechenden Symptome. Das RKI empfiehlt eine Quarantänedauer von 14 Tagen.
- Selbstisolation betrifft dich, wenn du Symptome hast, die auf eine Covid-19-Infektion hindeuten oder dich nachweislich mit Corona angesteckt hast. Damit gehörst du laut RKI zu “Personen, von denen eine erhöhte Infektionsgefahr für die Umgebung ausgeht (oder die dessen verdächtig sind)”. Die Maßnahme wird bei einer symptomlosen oder eher leicht verlaufenden Covid-19-Infektion oft in Form einer häuslichen Isolierung angeordnet. Die Selbstisolation endet mit Aufhebung durch die zuständige Behörde, in der Regel nach zehn Tagen.
Das ist bei einer häuslichen Isolation zu beachten
Nach einer festgestellten Ansteckung mit Corona müssen Betroffene von anderen Menschen separiert werden, zum Beispiel mittels häuslicher Isolierung. Du musst dann so lange in deiner Wohnung bleiben, bis du nicht mehr ansteckend beziehungsweise wieder gesund bist.
Du kannst dich auch vorsorglich in die Selbstisolation begeben, wenn du verdächtige Symptome an dir feststellst. Dann bleibst du zu Hause und informierst deinen Arzt, der dich gegebenenfalls untersucht und über das weitere Vorgehen entscheidet.
Eine häusliche Isolation wegen Corona ist mit einigen Bedingungen und Empfehlungen verbunden. Hier die wichtigsten im Überblick:
- Möglichst wenig Kontakt zu anderen Menschen. Das gilt auch für Personen, mit denen du in einem Haushalt lebst. Der Abstand zu ihnen sollte mindestens 1,5 Meter betragen. Außerdem ist bei unvermeidbarem Kontakt stets ein Mundschutz zu tragen.
- Am besten bleibst du möglichst oft getrennt von anderen in einem Einzelzimmer.
- Halte dich an die Hygieneregeln und wasche dir regelmäßig und gründlich die Hände – mindestens 20 bis 30 Sekunden lang mit Wasser und Seife.
- Für den Fall, dass sich die Symptome verschlimmern, solltest du vorsorglich mit deinem Arzt beziehungsweise mit dem Gesundheitsamt besprechen, was in einem Notfall (auch außerhalb der Öffnungszeiten) zu tun ist.
Weitere Informationen dazu findest du in einem RKI-Flyer zum Herunterladen.
Selbstisolation, Quarantäne und arbeitsrechtliche Regelungen
Hast du dich mit Corona infiziert, kann das nicht nur gesundheitliche Konsequenzen haben. Quarantäne und Selbstisolation wirken sich unter Umständen auch auf deine Arbeit aus. Hier drei der wichtigsten Aspekte:
- Bist du nicht erkrankt in Quarantäne, musst du im Home-Office arbeiten, sofern das möglich ist. Bei einer angeordneten häuslichen Isolierung bist du krank und somit arbeitsunfähig.
- Dein Gehalt oder dein Lohn wird bei Bedarf für sechs Wochen weitergezahlt (Entgeltfortzahlung). Das übernimmt auch im Fall einer Quarantäne dein Arbeitgeber. Ausnahme: Du musst nach dem Urlaub in einem Risikogebiet in Quarantäne. Dann hast du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Nach den sechs Wochen bekommst du Krankengeld. Wichtig: Als Selbstständiger kannst du dich wegen deines Verdienstausfalls an das Gesundheitsamt wenden und dort deine Ansprüche geltend machen.
- Trittst du eine Selbstisolation oder eine Quarantäne freiwillig an, dann musst du das vorher mit deinem Arbeitgeber besprechen. Dabei ist beispielsweise zu klären, ob du für die Zeit noch nicht verplanten oder unbezahlten Urlaub nehmen kannst. Sprechen wichtige betriebliche Gründe dagegen, hast du darauf keinen Anspruch. Freiwillige Quarantäne und Selbstisolation sind grundsätzlich nur im Einvernehmen mit deinem Vorgesetzten möglich. Andernfalls drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen, etwa Abmahnung oder auch Kündigung.
Übrigens: Quarantäne und Selbstisolation wirken sich unter Umständen auf das Umgangsrecht getrennt lebender Eltern aus. Mehr dazu erfährst du im Ratgeber “Umgangsrecht und Corona”.
- Selbstisolation bzw. häusliche Isolation betrifft Menschen, die eine hoch ansteckende Krankheit haben. In Quarantäne kommen Personen, die Kontakt zu Infizierten hatten und/oder unter Ansteckungsverdacht stehen, aber nicht selbst erkrankt sind.
- Die Selbstisolation wird vom Gesundheitsamt angeordnet, kann aber bei Verdacht auf eine Erkrankung vorsorglich auf eigene Faust angetreten werden. In dem Fall muss eine Ärztin oder ein Arzt darüber informiert werden und das weitere Vorgehen klären.
- Eine freiwillige Quarantäne oder Selbstisolation muss ggf. mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.