
2. Oktober 2020, 9:00 Uhr
Darf ich eigentlich? Reisewarnungen und Corona-Risikogebiete: Was gilt aktuell?
Wohl noch nie wurden Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes so viel Aufmerksamkeit geschenkt wie während der Corona-Pandemie. Ungewöhnlich ist aber nicht nur die reine Anzahl, sondern auch die hohe Frequenz der aktuellen Anpassungen. Hier erfährst du, wie der momentane Stand ist und welche Länder auf der Liste der Corona-Risikogebiete stehen.
Auch auf Reisen jederzeit gut abgesichert >>
Pauschale weltweite Reisewarnung aufgehoben
Die pauschale weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (AA), die ab März bestand, ist mittlerweile aufgehoben.Seit dem 1. Oktober 2020 gelten länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise. Aber auch wenn es keine grundsätzliche Warnung mehr gibt, wird immer noch vor Reisen in eine Vielzahl von Ländern gewarnt. Grundsätzlich gilt:
- Wenn ein Land von der Bundesregierung als Corona-Risikogebiet eingestuft wurde, gilt eine Reisewarnung.
- Wenn es in einem Land zwar Einschränkungen für Reisende gibt, etwa eine verpflichtende Quarantäne nach der Einreise oder beschränkte Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes, wird keine Reisewarnung Es wird aber von Reisen abgeraten.
- Selbst wenn die Infektionszahlen niedrig sind und keine Einschränkungen für Reisende bestehen, wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Zum Risikogebiet erklärt werden Länder oder auch nur Regionen, in denen die Zahl der Corona-Infektionen stark ansteigt. Maßgeblich ist die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen. Steigt dieser Wert auf über 50, ist eine Einstufung als Risikogebiet möglich.
Für welche Regionen eine Einstufung als Covid-19-Risikogebiet vorliegt und dementsprechend eine Reisewarnung gilt, lässt sich dieser fortlaufend aktualisierten Liste des Robert-Koch-Instituts entnehmen. Wichtig: Da jeweils die vergangenen sieben Tage betrachtet werden, kann es täglich zu Änderungen kommen.
Welche Reise- und Sicherheitshinweise aktuell für dein Reiseziel gelten, kannst du in der Länderübersicht des Auswärtigen Amtes nachschlagen.
Urlaubsreise: Vor Antritt gut informieren
Weil sich die Situation so schnell ändern kann, solltest du bei Reiseplänen außerdem:
- die “Sicher reisen”-Informationsseiten des Auswärtigen Amtes regelmäßig besuchen
- die Nachrichten in den Medien verfolgen
- die Kontaktdaten zur deutschen Vertretung in deinem Urlaubsland notieren
- dich bei der Vertretung deines Reiseziels über die dort herrschenden Einreisebestimmungen und Anti-Corona-Maßnahmen informieren
- prüfen, ob du eine Reisekrankenversicherung hast und diese auch Leistungen in einem Notfall abdeckt, z. B. Krankenhauskosten oder Rettungsflug
- die Corona-Warn-App und entsprechende Infektions-Tracing-Apps des Reiselandes verwenden
Möchtest du deinen Trip aus Angst vor Ansteckung absagen, hast du Anspruch auf eine Rückerstattung von Reisekosten, zum Beispiel für einen Flug oder auch eine komplette Pauschalreise. Allerdings nur dann, wenn für das Ziel eine Reisewarnung besteht. Andernfalls bist du auf die Kulanz des Reiseveranstalters angewiesen.
Corona-Gefahr nicht nur bei Auslandsreisen
Das Auswärtige Amt mahnt zu besonderer Vorsicht bei Reisen ins Ausland. Doch Urlaub im eigenen Land muss nicht zwingend sicherer sein, auch wenn es innerhalb Deutschlands keine offiziellen Reisewarnungen gibt. Selbstverständlich kann der kritische Wert an Neuinfektionen, die sogenannte 7-Tage-Inzidenz, auch hierzulande überschritten werden. Wenn sich dein innerdeutsches Urlaubsziel während deines Aufenthalts zu einem Corona-Hotspot entwickelt, kann dir nach deiner Rückkehr eine Quarantäne drohen. Die Regelungen der Bundesländer sind hier allerdings nicht einheitlich.
Außerdem rät die Bundesregierung von Kreuzfahrten ab. Ausgenommen davon sind ...
- Flusskreuzfahrten innerhalb der EU
- Kreuzfahrten mit speziellem Hygienekonzept, die in Deutschland beginnen und enden, ohne zwischendurch in ausländischen Häfen anzulegen.
Dies ist allerdings nur eine Empfehlung, keine offizielle Warnung. Das bedeutet, es besteht kein Recht auf kostenlose Stornierungen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.