Neuer Reisepass: Das gilt ab März 2017 Ekaterina Pokrovsky, Fotolia

1. März 2017, 13:48 Uhr

Fälschungssicheres Dokument Neuer Reisepass: Das gilt ab März 2017

Seit 1. März 2017 wird in Deutschland ein neuer Reisepass ausgegeben. Wer einen Pass beantragt, erhält das Dokument künftig in der aktualisierten Version, die besonders fälschungssicher sein soll. Was Sie zum neuen Reisepass wissen sollten, lesen Sie hier.

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Neuer Reisepass ab März 2017: Diese Vorteile soll er bieten

Der neue Reisepass für Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland soll nach Angaben der Bundesdruckerei noch fälschungssicherer sein als seine Vorgänger. Die Seiten des Reisepasses bestehen aus einem neuen Sicherheitspapier, die Passkarte enthält unter anderem einen personalisierten Sicherheitsfaden. Bereits jetzt können Deutsche mit ihrem bisherigen Reisepass in zahlreiche Staaten der Welt ohne Visum einreisen. Nach Worten von Bundesinnenminister Thomas de Maizière soll der neue Reisepass diesen Standard sogar noch ausbauen und dabei helfen, weitere visumfreie Einreisen zu ermöglichen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet.
Das Format des neuen Reisepasses ist etwas kleiner als das bisherige, was den Reisepass handlicher machen soll. Die Hülle ist weiterhin weinrot, das Material ist aber etwas biegsamer als zuvor. Die Passkarte ähnelt nun stärker dem neuen Personalausweis. Den neuen Reisepass gibt es in verschiedenen Versionen – etwa in der Standardausführung mit 32 Seiten, für Vielreisende auf Antrag auch mit 48 Seiten.

Bio­me­tri­sche Merkmale: Diese Daten speichert der neue Reisepass

Den Reisepass mit biometrischen Merkmalen gibt es in Deutschland bereits seit 2005. Auf dem Chip werden bei Personen ab 12 Jahren auch in der neuesten Version ein Foto und der Fingerabdruck des Besitzers gespeichert, also nicht mehr Daten als bisher. Zusätzlich ist der Chip nun aber auch für mobile Kontrollen ausgerüstet.

Alte Pässe bleiben bis zum Ablauf­da­tum gültig

Ein neuer Reisepass muss weiterhin nur beantragt werden, wenn der alte Pass abläuft. Ist Ihr aktueller Reisepass noch über März 2017 hinaus oder länger gültig, dann müssen Sie nicht sofort aktiv werden, sondern erst zum Ablaufdatum einen neuen Pass beantragen. Bis dahin können Sie Ihren Reisepass in der bisherigen Version weiter verwenden.

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