Nahaufnahme einer Hand, die den Führerschein aus dem Autofenster hält. © istock.com/Stadtratte

3. Juli 2020, 15:31 Uhr

Darf ich eigentlich Wohnmobil und Wohnwagen: Welchen Füh­rer­schein brauchst du?

Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Das liegt an gesetzlichen Neuerungen im Laufe der vergangenen Jahre. Mit ihnen änderten sich nicht nur die Formate der Führerscheine, sondern auch die Bestimmungen für das Führen eines Wohnmobils oder Wohnwagens. Knackpunkt ist aber immer das Gewicht. Was für dich gilt, kannst du an den Fahrerlaubnisklassen erkennen, die in deinem Führerschein eingetragen sind. Verstöße gegen die Bestimmungen können zu Bußgeld führen.

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Füh­rer­schein Klasse 3 bis 31. Dezember 1998

Hast du einen Führerschein Klasse 3 vor 1999 gemacht, darfst du damit sowohl Personenkraftwagen (Pkw) fahren als auch Lastkraftwagen (Lkw). Und die dürfen einiges an Gewicht auf die Straße bringen. Die zulässige Gesamtmasse (zGM) für ein Wohnmobil liegt mit Klasse 3 bei 7,5 Tonnen.

Außerdem erlaubt der alte Führerschein – im Volksmund oft als “Lappen” bezeichnet – das Fahren von dreiachsigen Zügen. Das bedeutet, dass du mit einem zweiachsigen Pkw oder Lkw noch einen einachsigen Wohnwagen ziehen kannst. Dann aber darf die addierte zGM 18,5 Tonnen nicht überschreiten.

Das ist für Pkw ein eher theoretischer Wert, weil sie so schwere Lasten weder bewältigen können noch dürfen. Bei einem Lkw kann das anders sein. Willst du also mit Klasse 3 einen einachsigen Wohnwagen ziehen, solltest du in jedem Fall die zulässige Anhängelast der Zugmaschine kontrollieren. Die Angaben dazu findest du in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs in den Feldern O.1 und O.2. Hier geht's zur privaten Rechtsschutzversicherung von Advocard

Füh­rer­schein zwischen 1999 und 2013

Am 1. Januar 1999 trat eine Führerscheinreform in kraft. Sie sorgte dafür, dass die ältere Klasse 3 in insgesamt neun neue Führerscheinklassen aufgeteilt wurde. Das wirkte sich auch auf die Vorschriften für das Fahren von Wohnmobilen und Wohnwagen aus. Wichtig sind in diesem Zusammenhang die Fahrerlaubnisklassen B für Pkw und C für Lkw.

Achtung: Für manche der im Folgenden genannten Einträge sind spezielle theoretische Schulungen und praktische Trainings sowie Prüfungen erforderlich. Am besten informierst du dich über die jeweiligen Anforderungen und Kosten bei einer Fahrschule oder beim TÜV.

Für übliche Urlaubsfahrten sind folgende Fälle relevant:

  • Mit Klasse B darfst du Wohn­mo­bi­le bis zu einer zGM von 3,5 Tonnen führen. Zusätz­lich ist noch ein Anhänger erlaubt (maximal 750 Kilogramm), wenn mit ihm die zGM des Gespanns von 3,5 Tonnen nicht über­stie­gen wird.
  • Mit der Ergänzung B96 bist du legal unterwegs, wenn du mit einem schweren Pkw einen gewich­ti­gen Wohnwagen ziehen willst. In dem Fall nämlich wiegen beide zusammen schnell mehr als die mit Klasse B erlaubten 3,5 Tonnen. Steht in deinem Pkw-Füh­rer­schein der Vermerk B96, darf die Pkw-Wohnwagen-Kom­bi­na­ti­on bis zu 4,25 Tonnen auf die Waage bringen.
  • Mit dem Zusatz BE im Füh­rer­schein bist du berech­tigt, einen Anhänger mit einer zGM von bis zu 3,5 Tonnen zu führen. Dabei muss das Gesamt­ge­wicht des Gespanns im Rahmen von 7 Tonnen bleiben.
  • Mit der Lkw-Klasse C1 darfst du ein Wohnmobil zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen fahren und daran noch einen Wohnwagen bis zu 750 Kilogramm anhängen.

Mit der Lkw-Klasse C1E kannst du einen Wohnwagen mit einer zGM von bis zu 3,5 Tonnen ziehen. Die maximale zGM beider Vehikel darf addiert 12 Tonnen betragen.

Familienausflug im Wohnmobil im Sommer am See

Was gilt bei Austausch des Führerscheins?

In Deutschland sind je nach Ausstellungsdatum Führerscheine in mehreren Größen im Umlauf. Obwohl sie sich äußerlich unterscheiden, sind sie gleichzeitig gültig. Die ältesten und größten Dokumente stammen aus der Zeit vor Ende 1998. Die heute ausgegebenen EU-Führerscheine im Scheckkartenformat gibt es seit 2013. Tauscht du ein betagtes Exemplar gegen ein aktuelles aus, musst du deswegen in der Regel keine neue Prüfung ablegen.

Das bedeutet auch: Die Fahrerlaubnis bleibt meist in vollem Umfang gültig. Sie wird lediglich bei Bedarf an neue Vorgaben und damit an einheitliche EU-Richtlinien angepasst. So macht der Wechsel eines alten Führerscheins aus der einzelnen Klasse 3 die heutigen Führerschein-Klassen A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L und T. Für die Lkw-Klassen C1 und C1E musst du allerdings unter Umständen einen Seh- und Gesundheitstest bestehen.

Achtung: Es gibt mittlerweile die Pflicht, einen alten Führerschein auszutauschen. Besitzt du noch keinen neuen EU-Führerschein, musst ihn bis spätestens 2033 beantragen.

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