
7. Juli 2022, 11:00 Uhr
Darf ich eigentlich? Reisen und Corona: Diese Regeln müssen Urlauber beachten
Die Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie machten das Verreisen lange Zeit kompliziert, aber mittlerweile sind viele Corona-Reiseregelungen wieder entfallen. Aktuell müssen sich nur die wenigsten Urlauber bei der Rückreise testen oder in Quarantäne. Dafür kommen andere Fragen auf, zum Beispiel: Wie sieht es mit Rückreise oder Stornierung aus, wenn ich mich kurz vor oder während der Reise mit Corona infiziere?
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Coronavirus-Einreiseverordnung: Das gilt aktuell
Seit Mai 2021 regelt die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV), was bei der Einreise nach Deutschland in Bezug auf den Infektionsschutz zu tun ist. Die Verordnung gilt auch für Deutsche, die von Urlaubsreisen im Ausland zurückkehren. Sie wurde zwischenzeitlich mehrfach der aktuellen Situation angepasst und ist in der derzeitigen Version vorerst bis zum 31. August 2022 gültig.
Derzeit enthält die CoronaEinreiseV nur noch Bestimmungen zur Einreise aus Virusvariantengebieten, die Kategorie der (Hoch-)Risikogebiete gibt es nicht mehr. Das heißt: Ist deine Urlaubsregion kein Virusvariantengebiet, entfallen für dich bei der Rückreise nach Deutschland zurzeit sämtliche Test- und Quarantänepflichten, die es noch vor einigen Monaten gab.
Einreise aus Virusvariantengebieten: Test- und Quarantänepflicht für alle ab zwölf Jahren
Personen ab zwölf Jahren, die aktuell aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreisen, müssen ...
- … einen aktuellen, von medizinischem Fachpersonal durchgeführten negativen PCR-Test parat haben, der zum Zeitpunkt der Einreise maximal 48 Stunden zurückliegt. Ein Impf- oder Genesenennachweis reicht nicht aus.
- … sich für mindestens 14 Tage in Quarantäne begeben. Dies gilt grundsätzlich auch für Genesene und Geimpfte.
Für alle Mitreisenden (auch Kinder) muss darüber hinaus die digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden.
Die Quarantäne endet immer dann automatisch, wenn sich die Situation in deinem Reisegebiet mittlerweile schon so weit entspannt hat, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) es von der Liste der Virusvariantengebiete streicht (sogenannte Entlistung).
Nimmst du die Infektionsgefahr in einem Virusvariantengebiet bewusst in Kauf, kannst du für die Dauer der häuslichen Quarantäne deinen Lohnanspruch verlieren. Arbeitnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, bei ihren Urlaubsplänen auf bekannte Reisewarnungen zu achten. Ignorieren sie das und können deswegen nach ihrer Rückkehr nicht oder erst verspätet arbeiten, darf ihnen ihr Unternehmen für die ausgefallene Zeit das Gehalt verweigern.
Die Kosten für alle verpflichtenden Corona-Tests müssen Einreisende grundsätzlich selbst tragen.
Corona-positiv getestet im Urlaub – was nun?
Musst du dich vor der Rückreise testen und bist positiv, darfst du als Flugreisender gemäß der aktuellen Einreiseverordnung vorerst nicht nach Deutschland einreisen. Das ist erst wieder möglich, wenn du nachweislich wieder negativ getestet bist.
Gegebenenfalls musst du dich also am Urlaubsort gemäß den dortigen Bestimmungen in Quarantäne begeben. Bei Pauschalreisen kümmern sich die Veranstalter in der Regel bei Bedarf um eine alternative Unterbringung für Corona-positive Gäste und können dir bei der Umbuchung deines Rückflugs helfen.
Die genauen Modalitäten für diesen möglichen Fall – insbesondere, was die Kosten angeht – solltest du vor der Reise mit dem Reiseveranstalter klären. Du solltest in Erwägung ziehen, eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen, die eine Corona-Infektion im Urlaub und die damit verbundenen Zusatzkosten abdeckt.
Wenn du mit dem Auto oder Wohnmobil verreist und im Ausland positiv auf Corona getestet wirst, ist es dir nicht verboten, trotzdem wieder nach Deutschland einzureisen. Natürlich solltest du dich rücksichtsvoll verhalten, Kontakte zu anderen Menschen möglichst meiden, überall eine medizinische Maske tragen und dich nach deiner Rückkehr zu Hause auskurieren.

Reisewarnung wegen Corona: Was bedeutet das?
Eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist kein Reiseverbot, aber eine dringende offizielle Empfehlung, Urlaubsreisen in das betreffende Gebiet zu unterlassen. Sie soll Urlauber auf „Gefahr für Leib und Leben” am Urlaubsort hinweisen.
Reisewillige und Urlauber sollten sich vor und während der Reise laufend über die Situation in ihrem Urlaubsgebiet informieren, um über Reisewarnungen und sonstige Sicherheitshinweise auf dem neuesten Stand zu sein. Infos gibt es beim Auswärtigen Amt und bei der Europäischen Union (für Ziele innerhalb der EU).
Verreist du trotz einer bestehenden Reisewarnung, kann der Schutz durch deine private Auslandsreisekrankenversicherung oder deine Reiserücktrittsversicherung erlöschen. Das solltest du dringend vorher prüfen.
Kann ich bei Reisewarnung oder Corona-Infektion meinen Urlaub stornieren?
Du erkrankst kurz vor der Reise an Corona und kannst nicht weg? Dann hilft dir in der Regel nur eine vorher abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung, die diesen Fall abdeckt – und idealerweise auch Familienmitglieder absichert, die mit dir gereist wären.
Ansonsten gelten die normalen Stornierungsbedingungen des Reiseveranstalters beziehungsweise des Hotels, das du gebucht hast. Auf diese solltest du schon bei der Buchung achten. Je kurzfristiger du vor Urlaubsbeginn noch kostenfrei stornieren kannst, desto besser.
Eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ermöglicht üblicherweise die kostenfreie Stornierung von Pauschalreisen in das betroffene Gebiet. Denn eine solche Warnung wird von Gerichten meist als Hinweis auf das Vorliegen höherer Gewalt (genauer: eines unvermeidbaren, außergewöhnlichen Ereignisses) gewertet.
Allerdings dürfte dieses Argument nach über zwei Jahren Pandemie nicht mehr in jedem Fall greifen. Im April 2021 entschied beispielsweise das Amtsgericht Leipzig in einem solchen Fall zugunsten des Reiseveranstalters (AZ 102 C 7217/20). Höchstrichterliche Entscheidungen zur kostenfreien Stornierung wegen einer Corona-Reisewarnung gibt es aber noch nicht (Stand: Juli 2022).
Am besten klärst du daher noch vor der Buchung mit dem Reiseveranstalter, welche Möglichkeiten er dir für diesen Fall anbietet – vielleicht kann auch eine kostenlose Umbuchung eine Alternative sein.
Bei Individualreisen, also zum Beispiel auch Ferienhausbuchungen mit eigener Anreise, berechtigt die Reisewarnung oder eine Corona-Infektion allein in der Regel nicht zur kostenfreien Stornierung. Hier kommt es auf die Bedingungen des Reisevertrages oder die AGB des Anbieters an.
Anders sieht es aus, wenn Leistungen tatsächlich abgesagt werden oder etwa die Unterkunft aufgrund von Einreiseverboten nicht erreichbar ist.
- Nach deutschem Recht kannst du dann die Kosten für die jeweiligen Einzelleistungen, die du nicht in Anspruch nehmen kannst, zurückfordern.
- Aber: Bei einer Buchung im Ausland direkt beim dortigen Anbieter kann ausländisches Recht gelten und es können entsprechend andere Regelungen zur Anwendung kommen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.