Minusstunden: Was darf der Arbeitgeber, was nicht? © iStock.com/sanjeri

25. Februar 2022, 8:00 Uhr

Darf ich eigentlich? Minus­stun­den: Was darf der Arbeit­ge­ber, was nicht?

Wie sie mit Überstunden umgehen, das wissen die meisten Arbeitnehmer. Beim Thema Minusstunden sind viele jedoch unsicher. Spätestens bei der Kündigung können Minusstunden für Streit mit dem Arbeitgeber sorgen. Hier erfährst du, was erlaubt ist – und was nicht.

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Minus­stun­den im Arbeits­recht: Wie werden Minus­stun­den berechnet?

Minusstunden oder auch Soll-, Minder- oder Unterstunden fallen an, wenn ein Arbeitnehmer weniger als vertraglich vereinbart arbeitet. Ein Beispiel: Laut Arbeitsvertrag hast du eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Kommst du aber mal auf nur 38 Stunden, dann sammelst du damit theoretisch zwei Minusstunden an.

Diese Minusstunden können jedoch nur angerechnet werden, wenn dufür die Minderarbeit selbst verantwortlich bist. Sprich: Wenn du zu wenig gearbeitet hast, obwohl du mehr hättest arbeiten können. In der Praxis sammeln sich Minusstunden meist an durch:

  • ver­spä­te­ten Arbeitsbeginn
  • Über­zie­hen der Mittagspause
  • private Erle­di­gun­gen während der Arbeitszeit
  • vor­ge­zo­ge­nen Feierabend

Aber auch bei der Arbeitszeit gilt: Ohne Arbeitszeitkonto kein Minus. Bei sogenannter Vertrauensarbeitszeit gleichst du eine längere Pause oder einen früheren Feierabend einfach selbstständig aus, indem du an einem anderen Tag länger arbeitest.

Keine Minus­stun­den bei Krankheit, Urlaub und Feiertagen

Es kommt vor, dass Minusstunden angerechnet werden, obwohl Beschäftigte keine Schuld daran tragen. In folgenden Fällen darf der Arbeitgeber keine Minusstunden anrechnen:

  • bei Krankheit: Wer krank ist, kann nicht arbeiten. Das ist im Arbeits­recht klar geregelt. Wenn du aus gesund­heit­li­chen Gründen ausfällst und dich ord­nungs­ge­mäß krank­ge­mel­det hast, dürfen dir keine Nachteile entstehen. Tauchen für Krank­heits­ta­ge trotzdem Minus­stun­den auf deinem Arbeits­zeit­kon­to auf, handelt es sich häufig um einen Buchungs­feh­ler. Sprich deshalb erst die Per­so­nal­ab­tei­lung darauf an, bevor du dir eventuell recht­li­che Beratung suchst.
  • durch Urlaub: Du hast einen gesetz­li­chen Anspruch auf Urlaub. Der darf dir nicht als Fehlzeit ange­rech­net werden. Hier gilt das gleiche wie bei Krank­heits­ta­gen: Ziehen Urlaubs­ta­ge dein Arbeits­zeit­kon­to ins Minus, dürfte das ein Fehler sein.
  • durch Feiertage: An gesetz­li­chen Fei­er­ta­gen wie dem 1. Mai oder Pfingst­mon­tag haben Arbeit­neh­mer im Regelfall frei. Minus­stun­den entstehen daher nicht. Musst du trotzdem arbeiten, hast du mög­li­cher­wei­se Anspruch auf einen Gehalts­zu­schlag.

Nicht ganz so eindeutig ist die Lage bei Fortbildungen. Hier kommt es auf die jeweilige Situation an.

  • Ist die Wei­ter­bil­dung vom Arbeit­ge­ber ange­ord­net, liegt es nicht in deiner Ver­ant­wor­tung, dass die Arbeit während dieser Zeit liegen bleibt. Er kann dir also keine Soll­stun­den dafür aufdrücken.
  • Auch wenn du deinen Anspruch auf Bil­dungs­ur­laub geltend machst, muss dich dein Arbeit­ge­ber dafür bezahlt von der Arbeit freistellen.

Am besten klärst du im Zweifel vor einer Fortbildung ausdrücklich mit deinem Arbeitgeber, ob sie als Arbeitszeit zählt oder nicht.

Befindest du dich in der Ausbildung, kann dir dein Arbeitgeber ebenfalls keine Minusstunden anrechnen. Auszubildende haben prinzipiell kein reguläres Arbeitsverhältnis, sondern werden angelernt. Dein Ausbildungsbetrieb muss die vereinbarten Ausbildungsstunden also gewährleisten. Schickt dein Chef dich mal früher in den Feierabend, darfst du das als bezahlte Freistunden betrachten. Denn dafür darf er dir gemäß § 19 Absatz 1 Nr. 2a Berufsbildungsgesetz (BBiG) keine Minusstunden anrechnen.

Mann im Anzug sonnt sich auf einer Holzbank.
© iStock.com/DjelicS

Kann mich mein Arbeit­ge­ber zu Minus­stun­den zwingen?

Du wirst von deinem Chef nach Hause geschickt, weil es nichts mehr zu tun gibt? In diesem Fall sind die Minusstunden durch den Arbeitgeber verursacht. Der Arbeitnehmer kann nichts dafür, dass zu wenig Arbeit da ist. Er hat seine Arbeitskraft angeboten und damit seine vertraglichen Pflichten erfüllt.

Hier gilt gemäߧ 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Verluste durch angeordnete Minusstunden muss der Arbeitgeber tragen. Sie dürfen nicht zulasten des Arbeitnehmers gehen und auch nicht auf dem Arbeitszeitkonto vermerkt werden. Du kannst aufgezwungene Minusstunden also entspannt und ohne Sorge um dein Gehalt genießen.

Etwas anders ist die Lage, wenn laut Arbeitsvertrag Schwankungen bei der Wochenarbeitszeit über ein Arbeitszeitkonto erfasst werden. Zum Beispiel, weil es in deinem Job eine Haupt- und eine Nebensaison gibt. Dann können in der Nebensaison mehr oder weniger geplant Minusstunden anfallen, die sich in der Hauptsaison wieder ausgleichen.

Wie viele Minus­stun­den sind zulässig?

Eine pauschale gesetzliche Regelung, wie viele Minusstunden erlaubt sind, gibt es nicht. Entscheidend ist, was im Arbeits- oder Tarifvertrag steht. Gibt es darin keine entsprechenden Vorgaben, sind Minusstunden streng genommen gar nicht möglich. Leistest du in diesem Fall weniger als die vereinbarte Wochenarbeitszeit, sammelst du keine Minusstunden an, sondern verstößt schlichtweg gegen deine vertraglichen Pflichten. Dafür kannst du eine Abmahnung oder eine Gehaltskürzung bekommen.

Arbeitgeber dürfen dieAnzahl der zulässigen Minusstunden vorübergehend erhöhen, um ihren Beschäftigten mehr Flexibilität zu ermöglichen. Das kann unter anderem dann helfen, wenn du deine Kinder für einen längeren Zeitraum zu Hause betreuen musst, weil Kitas oder Schulen geschlossen sind. Sprich deinen Chef oder die Personalabteilung auf diese Möglichkeit an, wenn du mit deinen erlaubten Minusstunden nicht auskommst. Aber bedenke dabei, dass du die Zeit irgendwann nacharbeiten musst.

Person im Anzug schaut auf die Armbanduhr.
© iStock.com/Doucefleur

Minus­stun­den nach­ar­bei­ten: Welche Frist gilt?

Wenn nur ein paar Minusstunden angesammelt hat, kann diese manchmal durch früheren Arbeitsbeginn oder späteren Feierabend ausgleichen. Doch wie sieht es bei erheblich mehr Minusstunden aus?

Eine einheitliche Frist, bis wann Minusstunden nachgearbeitet werden müssen, gibt es nicht. Der sogenannte Ausgleichszeitraum, in dem die Arbeitsstunden nachgeholt werden müssen, findet sich in der Regel im Arbeitsvertrag. Diese Nachholfrist ist also von Arbeitgeber zu Arbeitgeber verschieden. Sollte sich keine genaue Frist in deinem Vertrag finden, sprich unbedingt deinen Chef an oder frage in der Personalabteilung nach. Damit bist du auf der sicheren Seite.

Achtung: Minusstunden verfallen nicht mit einem Jahreswechsel. Es erfolgt wie bei Überstunden eine Übertragung von einem ins nächste Jahr.

Darf der Arbeit­ge­ber Minus­stun­den vom Lohn abziehen?

Ja, allerdings nur, wenn du mit den Minusstunden gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt. Dies kann der Fall sein, wenn du …

  • mehr Minus­stun­den ansam­melst, als laut Vertrag erlaubt sind.
  • Minus­stun­den nicht im ver­ein­bar­ten Zeitraum ausgleichst.
  • weniger arbeitest als ver­trag­lich vorgesehen.

Will dir dein Arbeitgeber Minusstunden vom Gehalt abziehen, obwohl er diese selbst zu verantworten hat, ist dies nicht rechtens. Anders sieht es aus, wenn du in dem Zeitraum der Minderarbeit eine zusätzliche Tätigkeit in einem anderen Unternehmenaufgenommen hast. In diesem Fall ist dein Arbeitgeber berechtigt, dir die Minusstunden aus deiner eigentlichen Tätigkeit vom Lohn abzuziehen.

Dürfen Minus­stun­den mit Urlaub ver­rech­net werden?

Minusstunden können nicht mit Urlaub verrechnet werden. Vor allem kurz vor Ende des Ausgleichszeitraums kommst du vielleicht auf die Idee, Minusstunden einfach mit dem Urlaub zu verrechnen, anstatt sie nachzuarbeiten. Das ist allerdings nicht möglich. Denn Urlaub kann nicht rückwirkend genommen werden, sondern nur für einen Zeitraum in der Zukunft. Auch dein Arbeitgeber darf dir einen solchen Deal nicht anbieten oder aufzwingen.

Minus­stun­den bei Kündigung: Muss man sie zurückzahlen?

Du hast oder dir wurde gekündigt und du fragst dich, ob du deine Minusstunden jetzt zurückzahlen musst? Eine berechtigte Frage, denn oftmals kommt es in diesem Punkt zum Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nämlich dann, wenn der Chef dir Minderarbeit vom letzten Gehalt abziehen will. Ob das rechtens ist, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Wer hat die Minus­stun­den verursacht?
  • Besteht ein Arbeitszeitkonto?
  • Gibt es dazu ver­trag­li­che Vereinbarungen?

Prinzipiell gilt: Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Minusstunden mit dem letzten Gehalt verrechnet werden. Letztendlich kommt es immer darauf an, was im Vertrag vereinbart ist. Dort muss explizit festgehalten sein, dass ein Arbeitszeitkonto geführt wird, das auch ins Minus geraten kann. Und auch hierbei gilt § 615 BGB: Nur für Minusstunden, die von den Beschäftigten selbst verursacht wurden, ist ein Lohnabzug zulässig.

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