Minijob neben Hauptjob: Diese Regeln gelten beim Zuverdienst © iStock.com/taikrixel

10. Mai 2024, 12:10 Uhr

Darf ich eigentlich? Minijob neben Hauptjob: Diese Regeln gelten beim Zuverdienst

Ob Zeitungen austragen oder als Servicekraft bei Veranstaltungen: Manchmal bietet es sich an, sich durch einen Minijob etwas dazuzuverdienen – auch dann, wenn man eigentlich schon einen festen Job hat. Aber geht das so einfach, oder muss der Haupt-Arbeitgeber zuvor gefragt werden? Was du beachten musst und wie viel du dazuverdienen darfst, liest du hier.

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Ein Minijob muss beim Haupt­ar­beit­ge­ber ange­mel­det werden

Du hast zwar einen festen Job, willst aber trotzdem nebenbei noch etwas dazuverdienen? Dabei musst du einige Dinge beachten. Denn in vielen Arbeitsverträgen steht, dass der Arbeitgeber einer Nebentätigkeit zustimmen muss.

Enthält dein Arbeitsvertrag keine Regelung zum Thema Nebenjob, bist du auf der sicheren Seite, wenn du deinem Arbeitgeber trotzdem über die Aufnahme eines Nebenjobs in Kenntnis setzt. Ablehnen darf er dies ohne arbeitsvertragliche Regelung nur, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt.

Du bist deinem Arbeitgeber prinzipiell keine Informationen schuldig zur genauen Wochenarbeitszeit in deinem Minijob, dem dortigen Arbeitgeber und der Höhe des Verdienstes. Es sei denn, es gibt dazu entsprechende Klauseln in deinem Arbeitsvertrag. Ob solche Vorgaben aber auch rechtlich wirksam sind, ist manchmal fraglich. Das solltest du bei Bedarf von juristisch geschulten Fachleuten überprüfen lassen.

Minijob neben Voll­zeit­job: Geht das?

Führt jedoch deine Nebentätigkeit dazu, dass du deinen Verpflichtungen im Hauptjob nur noch unzureichend nachkommen kannst, kann dein Arbeitgeber dir den Minijob verweigern. Diese Gefahr besteht häufig, wenn du bereits in einem Vollzeitjob arbeitest und noch einen Minijob zusätzlich annehmen möchtest. Hier ist auch § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu beachten: Mehr als acht Stunden täglich dürfen Arbeitnehmer im Regelfall nicht arbeiten.

Für Vollzeit-Arbeitnehmer bleibt daher meist nur das arbeitsfreie Wochenende, um zusätzlich in einem Minijob tätig zu sein. Auch dann besteht aber natürlich das Risiko, dass deine Erholung zu kurz kommt und du am Montag unausgeruht bei deiner Vollzeitstelle erscheinst.

Eine Person nimmt sich frische Erdbeeren an einem Marktstand.
© istock.com/Timofey Zadvornov

Minijob und Midijob: Wie viel kann ich verdienen?

Bei einem Minijob, den du dauerhaft ausübst, darf das regelmäßige Einkommen seit Januar 2024 nicht über 538 Euro pro Monat liegen – zuvor lag die Grenze bei 520 Euro. Dieser Verdienst ist für Arbeitnehmer steuerfrei. Allerdings sind Minijobs rentenversicherungspflichtig. Gut zu wissen: Da der Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro (Stand 2024) nochmalig ansteigen wird, erhöht sich die Verdienstgrenze ab Januar 2025 auf 556 Euro.

Zu den Minijobs, die auf kürzere Zeiträume angelegt sind (maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage), zählen etwa Saisontätigkeiten. Hier gilt die Verdienstobergrenze von 538 Euro pro Monat nicht.

Von einem Midijob spricht man, wenn der regelmäßige monatliche Verdienst mehr als 538 Euro, aber nicht mehr als 2.000 Euro brutto beträgt (bis Dezember 2023 lag die Grenze bei 1.600 Euro). Solche Jobs sind nur in einem gewissen Rahmen abgabepflichtig.

Nur ein Minijob neben dem Hauptjob ist steuerfrei

Wenn du nur einen Minijob neben deinem Hauptjob hast, ist der Verdienst aus deinem Minijob grundsätzlich steuerfrei.

Auch ein Hauptjob und zwei Minijobs sind grundsätzlich gleichzeitig möglich. Sofern sich deine Nebentätigkeiten nicht auf deinen Hauptberuf auswirken, kannst du aus arbeitsrechtlicher Sicht mehreren Minijobs nachgehen – zum Beispiel vorübergehend mehreren Saisontätigkeiten mit jeweils nur geringer Stundenzahl neben dem Vollzeitjob.

Aber Vorsicht: Bei mehreren Nebenjobs ist nur einer der beiden steuerfrei, alle weiteren werden mit dem Entgelt aus deinem Hauptjob verrechnet und mit versteuert. Mehr zum Thema erfährst du in unserem Streitlotse-Ratgeber zum Thema “Mehrere Minijobs gleichzeitig”. Von anderen Abgaben bleibst du jedoch befreit, wie beispielsweise den Beiträgen zur Krankenversicherung. Denn diese zahlst du bereits von deinem Verdienst im Hauptberuf.

Grundsätzlich lassen sich auch ein Hauptjob und ein Midijob kombinieren, allerdings entfallen dann beim Midijob die steuerlichen Vergünstigungen. Hierzu solltest du dich an einen Steuerberater wenden, um herauszufinden, ob die Job-Kombination für dich wirklich günstig ist.

Hauptjob und Minijob beim selben Arbeit­ge­ber nicht erlaubt

Du denkst über die Möglichkeit nach, bei deinem jetzigen Arbeitgeber noch einen zweiten Job anzunehmen und diesen als Minijob auszuführen? Dies ist leider nicht möglich. Einen zweiten Job darfst du rein arbeitsrechtlich nur bei einer anderen juristischen Person annehmen, also zum Beispiel bei einem anderen Unternehmen. Ansonsten würden beide Jobs als ein Arbeitsverhältnis gewertet und wären somit voll abgabenpflichtig.

FAZIT
  • Einen Minijob neben dem Hauptjob anzu­neh­men, ist grund­sätz­lich möglich. Ein Minijob ist steu­er­frei; weitere Minijobs werden steu­er­lich mit dem Entgelt aus dem Haupt­be­ruf verrechnet.
  • Es ist jedoch nicht möglich, eine sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Tätigkeit und gleich­zei­tig einen Minijob beim selben Arbeit­ge­ber auszuführen.
  • Der Arbeit­ge­ber muss dem Nebenjob zustimmen, wenn das arbeits­ver­trag­lich so geregelt ist. Beein­träch­tigt der Minijob deine Haupt­tä­tig­keit, kann der Haupt-Arbeit­ge­ber ebenfalls ein Veto einlegen.
  • Vollzeit-Arbeit­neh­mer, die noch einen Minijob zusätz­lich annehmen wollen, müssen beachten, dass es eine gesetz­li­che Höchst­ar­beits­zeit gibt.
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