
31. März 2022, 10:00 Uhr
Darf ich eigentlich? Minijob neben Hauptjob: Diese Regeln gelten beim Zuverdienst
Ob Kellnern, Zeitungen austragen oder an der Kasse: Wer sich etwas dazuverdienen möchte, sucht sich einen Minijob. Bei diesen „450-Euro-Jobs” gibt es für dich allerdings einiges zu beachten, insbesondere, wenn du außerdem noch einen Hauptberuf hast und bei einem Arbeitgeber fest angestellt bist.
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Ein Minijob muss beim Hauptarbeitgeber angemeldet werden
Du hast zwar einen festen Job, willst aber trotzdem nebenbei noch etwas dazuverdienen? Dabei musst du einige Dinge beachten. Denn in vielen Arbeitsverträgen steht, dass der Arbeitgeber einer Nebentätigkeit zustimmen muss.
Enthält dein Arbeitsvertrag keine Regelung zum Thema Nebenjob, bist du auf der sicheren Seite, wenn du deinem Arbeitgeber trotzdem über die Aufnahme eines Nebenjobs in Kenntnis setzt. Ablehnen darf er dies ohne arbeitsvertragliche Regelung nur, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt.
Du bist deinem Arbeitgeber prinzipiell keine Informationen schuldig zur genauen Wochenarbeitszeit in deinem Minijob, dem dortigen Arbeitgeber und der Höhe des Verdienstes. Es sei denn, es gibt dazu entsprechende Klauseln in deinem Arbeitsvertrag. Ob solche Vorgaben aber auch rechtlich wirksam sind, ist manchmal fraglich. Das solltest du bei Bedarf von juristisch geschulten Fachleuten überprüfen lassen.
Minijob neben Vollzeitjob: Geht das?
Führt deine Nebentätigkeit dazu, dass du deinen Verpflichtungen im Hauptjob nur noch unzureichend nachkommen kannst, kann dein Arbeitgeber dir den Minijob verweigern. Diese Gefahr besteht häufig, wenn du bereits in einem Vollzeitjob arbeitest und noch einen Minijob zusätzlich annehmen möchtest. Hier ist auch § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zu beachten: Mehr als acht Stunden täglich dürfen Arbeitnehmer im Regelfall nicht arbeiten.
Für Vollzeit-Arbeitnehmer bleibt daher meist nur das arbeitsfreie Wochenende, um zusätzlich in einem Minijob tätig zu sein. Auch dann besteht aber natürlich das Risiko, dass deine Erholung zu kurz kommt und du am Montag unausgeruht bei deiner Vollzeitstelle erscheinst.

Minijob und Midijob: Wie viel kann ich verdienen?
Bei einem Minijob, den du dauerhaft ausübst, darf das regelmäßige monatliche Einkommen derzeit nicht über 450 Euro liegen. Der Verdienst ist für den Arbeitnehmer steuerfrei. Allerdings sind Minijobs rentenversicherungspflichtig. Daneben gibt es Minijobs, die auf kürzere Zeiträume (maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage) angelegt sind, etwa Saisontätigkeiten. Hier gilt die Verdienstobergrenze von 450 Euro pro Monat nicht.
Von einem Midijob spricht man, wenn der regelmäßige monatliche Verdienst mehr als 450 Euro, aber nicht mehr als 1.300 Euro brutto beträgt. Solche Jobs sind nur in einem gewissen Rahmen abgabepflichtig. Grundsätzlich lassen sich auch ein Hauptjob und ein Midijob kombinieren, allerdings entfallen dann beim Midijob die steuerlichen Vergünstigungen. Hierzu solltest du dich an einen Steuerberater wenden, um herauszufinden, ob die Job-Kombination für dich wirklich günstig ist.
Gut zu wissen: Die Verdienstobergrenzen für Mini- und Midijob werden ab Oktober 2022 angehoben. Parallel zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro die Stunde darfst du als Minijobber dann bis zu 520 Euro im Monat dazuverdienen. Für Midijobber wird die Verdienstobergrenze auf 1.600 Euro erhöht.
Nur ein Minijob neben dem Hauptjob ist steuerfrei
Wenn du nur einen Minijob neben deinem Hauptjob hast, ist der Verdienst aus deinem Minijob grundsätzlich steuerfrei.
Auch ein Hauptjob und zwei Minijobs sind grundsätzlich gleichzeitig möglich. Sofern sich deine Nebentätigkeiten nicht auf deinen Hauptberuf auswirken, kannst du aus arbeitsrechtlicher Sicht mehreren Minijobs nachgehen – zum Beispiel vorübergehend mehreren Saisontätigkeiten mit jeweils nur geringer Stundenzahl neben dem Vollzeitjob.
Aber Vorsicht: Bei mehreren Nebenjobs ist nur einer steuerfrei, alle weiteren werden mit dem Entgelt aus deinem Hauptjob verrechnet und mit versteuert. Mehr zum Thema erfährst du in unserem Streitlotse-Ratgeber zum Thema “Mehrere Minijobs gleichzeitig”. Von anderen Abgaben bleibst du jedoch befreit, wie beispielsweise den Beiträgen zur Krankenversicherung. Denn diese zahlst du bereits von deinem Verdienst im Hauptberuf.
Hauptjob und Minijob beim selben Arbeitgeber nicht erlaubt
Du denkst über die Möglichkeit nach, bei deinem jetzigen Arbeitgeber noch einen zweiten Job anzunehmen und diesen als Minijob auszuführen? Dies ist leider nicht möglich. Einen zweiten Job darfst du rein arbeitsrechtlich nur bei einer anderen juristischen Person annehmen, also zum Beispiel bei einem anderen Unternehmen. Ansonsten würden beide Jobs als ein Arbeitsverhältnis gewertet und wären somit voll abgabenpflichtig.
- Einen Minijob neben dem Hauptjob anzunehmen, ist grundsätzlich möglich. Ein Minijob ist steuerfrei; weitere Minijobs werden steuerlich mit dem Entgelt aus dem Hauptberuf verrechnet.
- Es ist jedoch nicht möglich, eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und gleichzeitig einen Minijob beim selben Arbeitgeber auszuführen.
- Der Arbeitgeber muss dem Nebenjob zustimmen, wenn das arbeitsvertraglich so geregelt ist. Beeinträchtigt der Minijob deine Haupttätigkeit, kann der Haupt-Arbeitgeber ebenfalls ein Veto einlegen.
- Vollzeit-Arbeitnehmer, die noch einen Minijob zusätzlich annehmen wollen, müssen beachten, dass es eine gesetzliche Höchstarbeitszeit gibt.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.