Mehrere Minijobs gleichzeitig: Was ist erlaubt? © iStock.com/AndreyPopov

23. Januar 2025, 10:29 Uhr

Darf ich eigentlich? Mehrere Minijobs gleich­zei­tig: Was ist erlaubt?

Es ist möglich, mehrere Minijobs gleichzeitig anzunehmen. Allerdings nicht, dabei unbegrenzt viel zu verdienen, ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen. Hier erfährst du, welche Bedingungen für Mehrfach-Minijobber gelten – mit oder ohne Hauptbeschäftigung.

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Darf man mehrere Minijobs haben?

Grundsätzlich: ja. Es ist nicht verboten, mehrere Minijobs gleichzeitig anzunehmen. Allerdings musst du dabei in der Regel die Verdiensthöchstgrenze von 556 Euro im Monat im Blick behalten. Besondere Vorgaben sind zu berücksichtigen, wenn du außerdem noch eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hast.

Die grundsätzliche Regelung lautet: Als Minijobber zahlst du keine Abgaben für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn du maximal 556 Euro im Monat verdienst. Von der Beitragspflicht zur Rentenversicherung kannst du dich auf Antrag befreien lassen – und so das gesamte Geld netto aufs Konto bekommen.

Aber: Ein Minijob kann natürlich auch deutlich weniger einbringen als 556 Euro – je nachdem, wie viele Stunden die Tätigkeit umfasst.

Mehrere Minijobs ohne Hauptbeschäftigung

Wer keinen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hat, darf gleichzeitig mehrere Minijobs annehmen. Eine Obergrenze für die Zahl an Minijobs gibt es hierbei theoretisch nicht. Voraussetzung für das Ausüben mehrerer Minijobs ohne Hauptbeschäftigung ist allerdings: Das Arbeitsentgelt aus allen Minijobs zusammengerechnet darf im Monat nicht mehr als 556 Euro ergeben, damit die Beschäftigung sozialversicherungsfrei bleibt.

Steigt dein Gehalt aus mehreren Minijobs insgesamt über 556 Euro, musst du Beiträge zur Sozialversicherung zahlen – und zwar für sämtliche Minijobs, ob sie dir nun 50 oder 350 Euro pro Monat einbringen. Ob sich das lohnt, solltest du im konkreten Fall durchrechnen. Auch musst du alle deine Minijob-Arbeitgeber über jeden weiteren Minijob informieren, den du angenommen hast.

Wichtig zu wissen: Einen Minijob zu verschweigen, ist auf legalem Weg nicht möglich, denn der Arbeitgeber muss die Tätigkeit bei der Minijob-Zentrale anmelden. Und: Auch für Minijobber gilt der Mindestlohn von 12,82 Euro die Stunde. Die Zahl der Stunden, die du pro Monat auf verschiedene Arbeitgeber verteilen kannst, ist somit begrenzt, wenn du nicht über 556 Euro kommen willst.

Älterer Mann telefoniert im Supermarkt und schaut auf ein Notizbuch.
© iStock.com/SeventyFour

Mehrere Minijobs neben der Hauptbeschäftigung

Ein einziger Minijob neben dem Hauptberuf ist steuerfrei, und auch Abgaben für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen dafür nicht extra an. Das gilt unabhängig davon, ob du deinen Haupt-Job in Vollzeit oder in Teilzeit ausübst.

Mehrere Minijobs neben der sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung auszuüben, ist ebenfalls grundsätzlich erlaubt. Sämtliche Arbeitgeber müssen allerdings Bescheid wissen, und dein Haupt-Arbeitgeber kann bei berechtigten Einwänden ein Veto einlegen.

Außerdem wichtig: Nur der zuerst angenommene Minijob neben dem Hauptjob ist sozialversicherungsfrei. Dabei ist es unerheblich, ob du hiermit genau 556 Euro oder weniger verdienst.

Das Gehalt jedes weiteren dauerhaft ausgeführten Minijobs wird zum Verdienst aus dem Hauptjob hinzugerechnet und somit sozialversicherungspflichtig. Das heißt: Du musst dafür Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung leisten.

Eine Ausnahme bilden dabei sogenannte kurzfristige Minijobs, bei denen die Beschäftigung in einem Kalenderjahr auf maximal drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage beschränkt ist. Einen solchen Job darfst du zusätzlich zur Hauptbeschäftigung und deinem ersten Minijob ausüben, ohne dass Abgaben anfallen.

Mehrere Minijobs bei Selbst­stän­di­gen und Rentnern

Selbstständige dürfen neben ihrer Hauptbeschäftigung Minijobs ausüben – auch mehrere. Welcher Minijob dabei der zuerst aufgenommene war und welche Jobs zusätzlich angenommen wurden, ist hierbei unerheblich.

Es gilt allerdings auch hier: Die Einkünfte aus den Minijobs dürfen 556 Euro pro Monat nicht übersteigen sonst werden alle Minijobs sozialversicherungspflichtig.

Rentner dürfen seit 2023 unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Sie können ebenfalls mehrere Minijobs ausüben. Bei Minijobs sind aber auch sie an die Höchstverdienstgrenze gebunden. Gut zu wissen: Für Bezieher von Erwerbsminderungsrente gelten nach wie vor jährliche Höchstverdienstgrenzen.

FAZIT
  • Ob Studentin, Arbeit­neh­mer, Rentnerin oder Selbst­stän­di­ger: Grund­sätz­lich darf jeder mehrere Minijobs gleich­zei­tig ausüben.
  • Für alle, die nebenbei keine sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Haupt­be­schäf­ti­gung haben, ist dabei vor allem die 556-Euro-Ver­dienst­gren­ze relevant: Wenn mehr verdient wird, werden alle Minijobs sozialversicherungspflichtig.
  • Für alle, die einen sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Hauptjob haben, ist nur ein Minijob bis 556 Euro Verdienst abga­ben­frei. Alle weiteren dauerhaft aus­ge­üb­ten Minijobs sind sozialversicherungspflichtig.
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