Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienstgrenzen ab 2025 © iStock.com/shurkin_son

23. Januar 2025, 11:04 Uhr

Durchatmen Erwerbs­min­de­rungs­ren­te: Höhe, Vor­aus­set­zun­gen und Zuverdienst

Das Leben nimmt manchmal unerwartete Wendungen. Ein Unfall, eine Krankheit oder eine chronische Einschränkung können dazu führen, dass du deinen Job nicht mehr ausüben kannst. In solchen Fällen hilft dir die Erwerbsminderungsrente dabei, trotz gesundheitlicher Einschränkungen finanziell abgesichert zu bleiben. Wie du sie beantragst, wann sie dir zusteht und in welcher Höhe, liest du hier.

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Was ist Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung, die Personen gemäß § 43 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) erhalten können, die aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten. Man unterscheidet zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung:

  • Volle Erwerbs­min­de­rung liegt vor, wenn jemand aufgrund gesund­heit­li­cher Ein­schrän­kun­gen weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
  • Teilweise Erwerbs­min­de­rung besteht, wenn die Arbeits­fä­hig­keit zwischen drei und sechs Stunden pro Tag liegt.

Wenn du aufgrund einer Erkrankung nur vorübergehend arbeitsunfähig bist, wird deine Erwerbsminderungsrente zunächst befristet gewährt. Wenn deine Erwerbsminderung jedoch als dauerhaft und deine körperlichen Einschränkungen als nicht heilbar angesehen wird, ist es wahrscheinlicher, dass dir eine unbefristete volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt wird.

Sollte sich deine gesundheitliche Situation nach einiger Zeit verbessern, kann die Erwerbsminderungsrente nicht einfach verlängert werden. Stattdessen werden die Arbeitsfähigkeit und der Grad der Erwerbsminderung neu bewertet, was eventuell zu einer Einstellung der Rente oder einer Umwandlung in eine teilweise Erwerbsminderungsrente führt.

Wie wird der Grad der Erwerbs­min­de­rung festgestellt?

Der Grad der Erwerbsminderung ist nicht identisch mit dem Grad der Behinderung (GDB). So haben beispielsweise Personen mit einem GDB von 30 nicht automatisch Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Vielmehr müssen zusätzliche Faktoren berücksichtigt werden, wie etwa die tatsächliche Erwerbsminderung und die Arbeitsfähigkeit.

Der Grad der Erwerbsminderung wird durch medizinische Gutachten ermittelt. Gutachter bewerten, wie viele Stunden du täglich arbeiten kannst. Entscheidende Kriterien sind neben der reinen Arbeitszeit auch die sogenannte „Wegefähigkeit“, also ob du deinen Arbeitsort erreichen kannst.

Dabei spielen Art und Schwere deiner Erkrankung eine wesentliche Rolle. Bei Krankheiten wie Depressionen oder chronischen Schmerzen wird besonders sorgfältig geprüft, inwiefern diese deine Arbeitsfähigkeit einschränken.

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Vor­aus­set­zun­gen für Erwerbsminderungsrente

Um Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente zu haben, musst du bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • Du darfst deine spe­zi­fi­sche Regel­al­ters­gren­ze noch nicht erreicht haben. Diese variiert je nach Beschäf­ti­gungs­art und anderen Faktoren.
  • Du musst min­des­tens fünf Jahre Ren­ten­ver­si­che­rungs­zei­ten (all­ge­mei­ne Wartezeit) vorweisen.
  • Min­des­tens drei dieser fünf Jahre müssen mit Pflicht­bei­trags­zei­ten belegt sein.
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Welche Bei­trags­zei­ten sind anrechenbar?

Für die Anrechnung der fünfjährigen Wartezeit lassen sich nicht nur die Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung, sondern auch andere Beitragszeiten hinzuziehen, zum Beispiel:

Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Hier genügt bereits ein einziger Pflichtbeitrag.

So kannst du Erwerbs­min­de­rungs­ren­te beantragen

Du kannst frühestens ab dem Zeitpunkt Erwerbsminderungsrente beantragen, zu dem du nachweislich feststellst, dass du durch gesundheitliche Einschränkungen nicht mehr in der Lage bist, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten. Dieser Zeitpunkt wird auch als Leistungsfall bezeichnet.

Stellst du den Antrag innerhalb eines Jahres ab Leistungsfall, kannst du rückwirkend eine unter Umständen hohe Nachzahlung der Erwerbsminderungsrente für die ab dem Leistungsfall verstrichene Zeit erhalten. Reichst du den Antrag aber erst nach mehr als einem Jahr ein, wird eine etwaige Nachzahlung erst ab dem Zeitpunkt des Antrags gewährt.

Die relevanten Formulare für deinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente erhältst du bei der Deutschen Rentenversicherung online oder vor Ort.

Zusätzlich musst du folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ärztliche Befunde und Berichte
  • Nachweise über Rentenversicherungszeiten
  • Angaben zu deinem Berufsleben

Den Antrag reichst du persönlich oder per Post bei deiner zuständigen Rentenversicherung ein. Nun überprüft ein Gutachter, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Erfahrungsgemäß wird leider nur etwa jede zweite Erwerbsminderungsrente beim ersten Antrag bewilligt, daher solltest du möglichst vollständige Unterlagen einreichen. Professionelle Unterstützung durch Beratungsstellen oder Fachanwälte kann deine Chancen erhöhen.

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Alter­na­ti­ve Unterstützungsmöglichkeiten 

Neben der Erwerbsminderungsrente gibt es weitere soziale Sicherungssysteme, die dich unterstützen können:

  • Reha­bi­li­ta­ti­on: Vorrangig vor der Rente wird geprüft, ob medi­zi­ni­sche oder beruf­li­che Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men deine Arbeits­fä­hig­keit wie­der­her­stel­len können.
  • Arbeits­lo­sen­geld bei Krankheit: Falls du (noch) keinen Ren­ten­an­spruch hast, kannst du bei Arbeits­un­fä­hig­keit Unter­stüt­zung durch das Arbeits­lo­sen­geld erhalten.
  • Wie­der­ein­glie­de­rung: Es gibt Programme, die trotz gesund­heit­li­cher Ein­schrän­kun­gen die Wie­der­ein­glie­de­rung ins Berufs­le­ben ermög­li­chen, etwa durch Teil­zeit­ar­beit oder ange­pass­te Tätigkeiten.

Diese Alternativen sind darauf ausgelegt, dich entweder wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder dich abzusichern, wenn eine Rückkehr in den Beruf nicht mehr möglich ist.

Leis­tungs­um­fang und Berech­nung der Erwerbsminderungsrente

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach den Rentenpunkten, die du während deines Arbeitslebens gesammelt hast. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  • Ent­gelt­punk­te und Ver­si­che­rungs­jah­re: Sie bilden die Grundlage für die Berech­nung. Jeder Bei­trags­mo­nat erhöht deine spätere Rente.
  • Zurech­nungs­zeit: Damit du durch einen frühen Ren­ten­be­ginn keinen Nachteil hast, werden Zeiten, in denen du aufgrund einer Erwerbs­min­de­rung nicht in die Ren­ten­kas­se einzahlen konntest, fiktiv als Bei­trags­jah­re angerechnet.
  • Unter­schie­de zwischen voller und halber Rente: Bei voller Erwerbs­min­de­rung erhältst du die voll­stän­di­ge Leistung, während bei teil­wei­ser Erwerbs­min­de­rung nur ein antei­li­ger Betrag gezahlt wird.

Diese Regelungen sorgen dafür, dass die Erwerbsminderungsrente möglichst fair die entgangenen Erwerbsmöglichkeiten ausgleicht. Ihre Höhe wird individuell berechnet und ist von verschiedenen Faktoren wie den Versicherungsjahren abhängig. In der Regel beträgt sie aber rund 30 Prozent des vorherigen Bruttoeinkommens.

2023 lag die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente in Deutschland monatlich bei rund 1.000 Euro. Die genaue Höhe deiner Erwerbsminderungsrente abzuschätzen, ist nicht einfach. Die Deutsche Rentenversicherung bietet lediglich für die reguläre Altersrente einen praktischen Online-Rechner an.

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Erwerbs­min­de­rungs­ren­te im Alltag: Hin­zu­ver­dienst und Übergang zur Altersrente

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Auch während des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente darfst du einen gewissen Betrag hinzuverdienen. Die Hinzuverdienstgrenzen sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach deinem bisherigen Einkommen und der Art der Rente (voll oder teilweise).

Wichtig ist, dass dein Hinzuverdienst deine gesundheitliche Leistungsfähigkeit nicht überfordert. Wurde dir also bescheinigt, dass du gesundheitlich nur noch zu vier Stunden Arbeit täglich in der Lage bist, darfst du während des Bezugs von Erwerbsminderungsrente nicht sechs Stunden am Tag arbeiten.

Ab Januar 2025 gelten folgende Hinzuverdienstgrenzen für Beziehende von Erwerbsminderungsrenten:

  • Bei voller Erwerbs­min­de­rungs­ren­te kannst du bis zu 19.661 Euro hin­zu­ver­die­nen, ohne dass deine Rente gekürzt wird.
  • Bei teil­wei­ser Erwerbs­min­de­rungs­ren­te beträgt die jährliche Hin­zu­ver­dienst­gren­ze 39.322 Euro.

Ein Minijob neben der Erwerbsminderungsrente ist also möglich, unter Umständen auch eine Teilzeitbeschäftigung. Aber Achtung: Ein Einkommen, das die genannten Verdienstgrenzen überschreitet, kann zu Rentenkürzungen führen. Dabei wird der übersteigende Betrag anteilig auf die Rente angerechnet.

Die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel bis zum Erreichen des regulären Rentenalters gezahlt. Anschließend geht sie automatisch in die Altersrente über, wobei sich an der Höhe der Zahlung nichts ändert. Für die Zukunft ist es wichtig, mögliche Reformen im Blick zu behalten, da sich Hinzuverdienstgrenzen oder andere Regelungen ändern können.

FAQ

  • Was ist Erwerbsminderungsrente?

Erwerbsminderungsrente ist eine finanzielle Leistung für Menschen, die wegen gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft oder teilweise nicht mehr arbeiten können.

  • Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Höhe variiert je nach bisherigen Rentenansprüchen und Zurechnungszeiten. Durchschnittlich liegt sie bei rund 30 Prozent des bisherigen Bruttogehalts.

  • Bei welchen Krank­hei­ten steht mir eine Erwerbs­min­de­rungs­ren­te zu?

Die Art der Krankheit ist nicht der entscheidende Faktor für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Du hast Anspruch, wenn deine gesundheitliche Situation – unabhängig von der spezifischen Krankheit – deine Arbeitsfähigkeit erheblich einschränkt.

  • Wie viele Stunden darf man bei voller Erwerbs­min­de­rungs­ren­te arbeiten?

Volle Erwerbsminderungsrente erhalten Personen, die weniger als drei Stunden täglich arbeitsfähig sind. Sie dürfen nicht mehr Stunden arbeiten, als ihnen an Leistungsfähigkeit bescheinigt wurde, also höchstens drei Stunden am Tag.

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