
1. Februar 2017, 11:42 Uhr
Langfristige Arbeitsunfähigkeit Länger krankgeschrieben: Ab wann gibt es Krankengeld?
Ab wann Sie Krankengeld erhalten, wenn Sie längere Zeit arbeitsunfähig sind, ist klar geregelt. Als pflichtversicherter Arbeitnehmer gilt für Sie zunächst die Sechs-Wochen-Regel und Sie haben weiterhin Anspruch auf Ihr Gehalt. Danach bekommen Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.
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Sechs-Wochen-Regel für die Entgeltfortzahlung
Gemäß § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) besteht für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, sobald das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht. Es kommt die Sechs-Wochen-Regel zum Tragen, also wird das Gehalt für diesen Zeitraum weiterhin regulär ausgezahlt. Dauert die Krankheit länger an, entsteht ein Anspruch auf Krankengeld und die Krankenkasse springt ein.
Wie und ab wann bekommen Sie Krankengeld?
Das Krankengeld erhalten Sie also nach sechs Wochen, wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind. Voraussetzung ist eine Krankschreibung ohne Unterbrechung, achten Sie also darauf, dass Sie diese rechtzeitig von Ihrem Arzt erhalten. Um Krankengeld zu bekommen, müssen Sie keinen gesonderten Antrag stellen. Ihre Krankenkasse schickt den Vordruck für eine Verdienstbescheinigung an Ihren Arbeitgeber, damit die Höhe der Zahlung berechnet werden kann. Außerdem müssen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse schicken. Wenn Sie dabei auf der sicheren Seite sein wollen, schicken Sie ein Einschreiben mit Rückschein.
Betroffene fragen sich aber wahrscheinlich nicht nur, ab wann sie Krankengeld bekommen, sondern auch, für welchen Zeitraum es gezahlt wird. Innerhalb von drei Jahren können Sie bis zu 78 Wochen wegen derselben Erkrankung Krankengeld beziehen. Dabei sind auch Unterbrechungen möglich, in denen Sie wieder arbeiten können.
Höhe des Krankengelds
Das gezahlte Krankengeld ist niedriger als Ihr Gehalt und beträgt gemäß § 47 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) 70 Prozent Ihres Bruttoverdienstes, aber maximal 90 Prozent Ihres Nettoverdienstes. Dabei werden auch Weihnachts- und Urlaubsgeld berücksichtigt. Allerdings gibt es einen Höchstbetrag für das Krankengeld, der sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert.
Übrigens haben auch Empfänger von Arbeitslosengeld I Anspruch auf Krankengeld. In der Familienversicherung mitversicherte Ehepartner und Kinder erhalten dagegen keine solchen Zahlungen, auch Studenten haben keinen Anspruch darauf.
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