Krankengeld bei Arbeitslosigkeit zu beziehen ist möglich auremar, Fotolia

22. November 2017, 10:36 Uhr

Krankengeld auch ohne Job Kran­ken­geld bei Arbeits­lo­sig­keit: Was wird gezahlt?

Krankengeld gibt es für gesetzlich versicherte Angestellte in der Regel nach sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit – also wenn die Entgeltfortzahlung endet. Doch auch während der Arbeitslosigkeit ist es mitunter möglich, Krankengeld zu beziehen – zum Beispiel statt Arbeitslosengeld I oder zur  Überbrückung bei Krankheit zwischen zwei Jobs.

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Wann besteht ein Anspruch auf Kran­ken­geld bei Arbeitslosigkeit?

Ob Sie einen Anspruch auf Krankengeld haben, hängt immer davon ab, wann die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde. Haben Sie zum Zeitpunkt der Krankschreibung rechtmäßig Leistungen der Arbeitsagentur bezogen, steht Ihnen auch Krankengeld zu. Zunächst zahlt das Amt für sechs Wochen weiter Arbeitslosengeld I (ALG I); danach können Arbeitslose Krankengeld von der Krankenkasse beziehen.

Kein Anrecht auf Krankengeld haben Sie jedoch, wenn Sie:

  • Arbeits­lo­sen­geld II beziehen – dies wird auch nach sechs Wochen weitergezahlt.
  • Keine Leis­tungs­an­sprü­che haben – bei­spiels­wei­se aufgrund einer Sperrzeit.
  • Bereits krank waren, bevor Sie arbeits­los wurden.

Schließt der Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit nahtlos an das Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses an, kann ein unter Umständen sogenannter nachgehender Anspruch auf Krankengeld bestehen.  Allerdings nur für einen Zeitraum von maximal einem Monat, da der Anspruch in diesem Fall zur Überbrückung zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen dienen soll. Daher muss für die Krankenkasse absehbar sein, dass Sie nach Ablauf der Frist wieder versicherungspflichtig arbeiten werden. (Bundessozialgericht AZ B1 KR 19/11 R).

Orga­ni­sa­to­ri­sches: So bekommen auch Arbeits­lo­se Krankengeld

Rechtsschutz

Sollten Sie während der Arbeitslosigkeit krank werden, müssen Sie laut Sozialgesetzbuch (SGB) eine entsprechende Krankmeldung beim Arbeitsamt einreichen (§ 311 SGB III). Nach sechs Wochen übernimmt dann automatisch die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes, das so hoch ist wie das zuvor gezahlte Arbeitslosengeld I (§ 47b SGB V). Anders als Angestellte haben Arbeitslose also keine finanziellen Einbußen beim Wechsel auf das Krankengeld. Gezahlt wird das Krankengeld für maximal 78 Wochen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden vor der Auszahlung von der Krankenkasse abgezogen, sodass Sie sich darum nicht selbst kümmern müssen.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld endet mit der Zahlung des Krankengeldes zunächst. Wollen Sie nach Ihrer Genesung wieder ALG I beziehen, müssen Sie dafür einen neuen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Dies wird dann für die Restdauer gezahlt.

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