
4. April 2022, 8:30 Uhr
Corona: Was du jetzt über deine Rechte und Pflichten wissen musst
Das Coronavirus hat nach wie vor Einfluss auf unser Leben. Im Job, in der Familie, in der Freizeit und im Alltag – in nahezu allen Bereichen mussten wir uns auf immer neue Vorgaben und veränderte Regelungen einstellen. Nun aber entfallen trotz hoher Inzidenzzahlen die meisten der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen, wobei die Bundesländer vorübergehend weiter eigene Regeln aufstellen dürfen. Wir geben dir einen Überblick darüber, was du zu Regelungen im Alltag, bei der Arbeit und bei Urlaubsreisen wissen musst.
Inhalt:
Die aktuellen Corona-Regeln für Deutschland und die einzelnen Bundesländer
Wichtige Begriffe rund um das Thema Corona
Allgemeine Verhaltensregeln in Pandemie-Zeiten: Darauf sollte jeder achten
Wer gilt als geimpft, geboostert oder genesen?
Was passiert bei Verstößen gegen die Corona-Regeln?
Corona und Job: Was Arbeitnehmer wissen müssen
Corona und Geld: Ausgefallene und verschobene Veranstaltungen
Corona und Reisen: Was ist mit meinem Urlaub?
Die aktuellen Corona-Regeln für Deutschland und die einzelnen Bundesländer
Die konkreten Vorgaben von Bund und Ländern änderten sich bisher je nach Pandemiegeschehen sehr oft. Am 20. März 2022 sind auf Bundesebene viele der zuvor geltenden Schutzmaßnahmen ausgelaufen. In den Bundesländern gab es teils Übergangsregelungen bis zum 2. April. Seitdem sind strenge Maßnahmen wie etwa 2G nur noch möglich, wenn eine bestimmte Region zum Corona-Hotspot erklärt wird.
Weiterhin gilt aber:
- Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Bahnen
- Maskenpflicht zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen, etwa in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- Abstandsgebot im öffentlichen Raum von mindestens 1,5 Metern
- Testpflicht in bestimmten Bereichen wie beispielsweise Krankenhäusern
- Impfnachweis-Pflicht unter anderem in medizinischen Einrichtungen
Auch allgemeine Hygieneregeln wie Händewaschen und Desinfektion sollen möglichst weiter beachtet werden.
Die Bundesregierung informiert laufend zu den deutschlandweit geltenden Corona-Regeln und pandemiebedingten Einschränkungen. Wenn du genau wissen willst, was bei dir vor Ort gilt, solltest du dich weiterhin über die aktuellen Corona-Regeln deines Bundeslandes informieren, denn leichte Abweichungen sind von Region zu Region möglich.
Infos zu den aktuellen Corona-Regelungen in deinem Bundesland findest du hier:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Wichtige Begriffe rund um das Thema Corona
AHA-Formel/AHA+A+L: Unter diesen Begriffen werden die grundlegenden Infektionsschutzmaßnahmen zusammengefasst, die im Alltag beachtet werden sollen. Die Buchstaben stehen für Abstand halten, Hygiene beachten, Alltag mit Maske. Erweitert wird die Formel um die Punkte „Corona-Warn-App benutzen“ und „regelmäßiges Lüften geschlossener Räume“. Diese allgemeinen Schutzmaßnahmen sollen je nach Infektionsgeschehen derzeit beibehalten werden.
Inzidenzwert/7-Tage-Inzidenz: Dieser Wert steht im allgemeinen Sprachgebrauch für die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner eines bestimmten Gebietes innerhalb der vergangenen sieben Tage an. Zusammen mit der Hospitalisierungsinzidenz ist diese Zahl maßgeblich für das Inkrafttreten weiterer Schutzmaßnahmen.
Hospitalisierungsrate/ Hospitalisierungsinzidenz:
Sie errechnet sich aus der Anzahl der Krankenhauseinweisungen wegen einer Corona-Infektion pro 100.000 Einwohner eines bestimmten Gebietes innerhalb von sieben Tagen und ist für die Bundesländer ein Indikator dafür, ob strengere Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.
Quarantäne ist eine behördlich angeordnete Isolierung von Personen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Lange Zeit während der Pandemie waren die Regeln, wann Quarantäne anzuordnen ist, sehr streng, aber auch hier sind mittlerweile Lockerungen eingetreten. Eine Quarantäne-Anordnung ist verbindlich, bei Missachtung drohen Sanktionen. Was du beachten musst, wenn du in Quarantäne musst, erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber. >>
3G-Regel und 2G-Regel: Geimpft, genesen oder negativ getestet (3G) – diese Regel galt lange Zeit grundsätzlich für den Aufenthalt am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. An vielen anderen Orten war die 2G-Regel in Kraft: Nur Geimpfte und Genesene hatten dort Zutritt. In einzelnen Bundesländern galten entsprechende Regelungen übergangsweise noch bis zum 2. April 2022 fort. Seitdem sind 2G und 3G nur noch in vom Land als Corona-Hotspot ausgewiesenen Regionen anwendbar.
Allgemeine Verhaltensregeln in Pandemie-Zeiten: Darauf sollte jeder achten
Im Zuge der Corona-Pandemie wurden zahlreiche Regeln aufgestellt, um die unkontrollierte Ausbreitung des Virus zu verhindern. Grundsätzlich gilt:
- Sicherheitshalber mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen halten, die nicht mit dir im Haushalt leben und nicht zum engen Familien- und Freundeskreis gehören.
- An bestimmten Orten muss noch verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, beispielsweise in Krankenhäusern und öffentlichen Verkehrsmitteln. Darüber hinaus ist es jedem freigestellt, weiterhin überall dort eine Maske zu tragen, wo er dies tun möchte, um sich oder andere zu schützen.
- Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung ist besondere Vorsicht im Umgang mit anderen Menschen und zur Sicherheit ein Corona-Test angebracht.
- Besonders auf Hygiene achten: Häufiges gründliches Händewaschen und ggf. Desinfizieren, in Taschentuch niesen oder Ellenbeuge husten.
- Beim Aufenthalt in geschlossenen Räumen mit mehreren Personen regelmäßig lüften.
- regelmäßig lüften.

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Weitere Regelungen und Einschränkungen können je nach Bundesland und Region variieren (siehe oben).
Auch in schwierigen Zeiten: Wir setzen uns für deine Rechte ein! >>
Wer gilt als geimpft, geboostert oder genesen?
Seitdem die meisten Menschen ihre dritte Impfung (Booster-Impfung) zum Auffrischen des Immunschutzes bekommen haben, fragen sich viele: Wer gilt als vollständig geimpft, wie lange gelte ich als geboostert und wie lange gilt der Genesenenstatus?
Aktuell ist dies so geregelt:
- Als geimpft gelten Personen, die den vollständigen Impfschutz (mit oder ohne Booster) haben, also in der Regel mindestens zweifach geimpft sind. Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen dabei mindestens 14 Tage vergangen sein. Dies gilt auch für Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden. Auch hier ist eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vonnöten, um als vollständig geimpft zu gelten.
- Als genesen gelten Personen, die nachweislich eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und wieder symptomfrei sind. Nachweis kann ein positiver PCR-Test sein, der vor mindestens 28 und maximal 90 Tagen durchgeführt wurde. Auch Gesundheitsämter stellen vielerorts Genesenennachweise aus.
- Personen, die an Covid-19 erkrankt waren und zusätzlich mindestens eine Impfdosis erhalten haben, gelten zudem als vollständig geimpft. Sie brauchen sowohl den Impf- als auch den Genesennachweis, um diesen Status nachweisen zu können.
Mehr aktuelle Informationen zum Impf- beziehungsweise Genesenenstatus findest du
- beim Bundesgesundheitsministerium,
- bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- sowie zu zugelassenen Impfstoffen beim Paul-Ehrlich-Institut.
Was passiert bei Verstößen gegen die Corona-Regeln?
Rechtliche Grundlage für das bundesweite Kontaktverbot ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Und das sieht Geld- und sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bei Zuwiderhandlung vor. Darunter fallen nach § 75 Absatz 1 Nr.1 IfSG unter anderem auch Verstöße gegen behördliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Zutrittsbeschränkungen und Einschränkungen der Versammlungsfreiheit.
Wer sich nicht an die gesetzlichen Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hält, muss mit Sanktionen rechnen. Wichtig: Wer bei einem Verstoß nachweislich andere mit dem Coronavirus infiziert, dem droht nach § 75 Absatz 3 IfSG eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Welche Verstöße wie geahndet werden, entscheidet jedes Bundesland für sich. Regional können die Bußgelder daher stark variieren.

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Corona und Job: Was Arbeitnehmer wissen müssen
Das Coronavirus wirkt sich erheblich auf die Arbeitswelt aus und verunsichert viele Beschäftigte. Für viele arbeitsrechtliche Fragestellungen mussten und müssen laufend neue Lösungen gefunden werden. Die folgenden Punkte bieten eine Orientierung nach aktuellem Stand (04. April 2022).
Muss ich zur Arbeit, auch wenn ich Bedenken wegen einer möglichen Infektion habe?
Seit dem 20. März 2022 sind Basisschutzmaßnahmen in Betrieben nicht mehr direkt durch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben, sondern an die Gefährdungsbeurteilung durch Arbeitgeber geknüpft. Es liegt dann also im Ermessen der Arbeitgeber,
- ob sie ihre Beschäftigten ins Homeoffice schicken,
- welche Hygiene- und Schutzmaßnahmen sie vor Ort ergreifen
- und ob sie ihren Mitarbeitenden kostenlose Corona-Tests oder Masken zur Verfügung stellen.
Sie müssen auf Grundlage des Infektionsgeschehens die gegenwärtige Corona-Gefährdung ihrer Mitarbeitenden selbst einschätzen. Weiterhin müssen sie über Covid-Risiken aufklären und über Impfmöglichkeiten informieren. Diese Regelung soll vorerst bis zum 25. Mai 2022 gelten.
Sollte dein Arbeitgeber weiterhin Homeoffice anbieten, bleibt es dir freigestellt, ob du von zu Hause arbeitest oder wieder vor Ort. Eine offizielle Homeoffice-Pflicht gibt es jedoch nicht mehr.
Was gilt bei Quarantäne und Krankschreibung?
Wenn du unter Quarantäne stehst, aber nicht erkrankt bist, musst du in der Regel von zu Hause arbeiten, sofern das möglich ist. Bist du krankgeschrieben, dann musst du aber natürlich nicht arbeiten – auch nicht im Homeoffice.
Bei Erkältungssymptomen musst du für den gelben Schein nicht zwingend zum Arzt. Um Ansteckungen zu vermeiden, erlaubt der Gesetzgeber bei Atemwegserkrankungen noch vorerst bis einschließlich 31. Mai 2022 eine telefonische Krankschreibung ohne Arztbesuch.
Personen, die sich trotz STIKO-Empfehlung bewusst gegen eine Impfung entscheiden, erhalten seit dem 1. November 2021 keine Entschädigung gemäß § 56 IfSG mehr, wenn sie aufgrund einer angeordneten Covid-19-Quarantäne einen Verdienstausfall haben.
Job und Kinderbetreuung: Welche Regeln gelten unter Corona-Bedingungen?
Du musstest wegen der Schließung von Kitas und Schulen dein Kind selbst betreuen oder dein Kind ist als Kontaktperson in Quarantäne? Das entbindet dich nicht automatisch von deinen Pflichten gegenüber deinem Arbeitgeber. Trotzdem geht Kinderbetreuung vor, wenn es gar keine andere Möglichkeit gibt.
Welche Recht und Pflichten Eltern in solchen Fällen haben, liest du in den folgenden Ratgebern:
Keine Betreuung: Darf ich mein Kind mit zur Arbeit nehmen?
Muss ich dem Arbeitgeber die Frage beantworten, ob ich geimpft bin?
Nicht direkt, es sei denn, du arbeitest in einem medizinischen oder pflegerischen Beruf. Beschäftigte etwa in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, bei ambulanten Pflege- oder Rettungsdiensten mussten ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie gegen Covid-19 geimpft oder bereits von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, musste einen ärztlichen Nachweis darüber erbringen. Für Neubeschäftigte ab dem 16. März galt der Nachweis über den Impfstatus von vornherein.
Seit dem 20. März gilt 3G am Arbeitsplatz nicht mehr. Das heißt, Beschäftigte müssen vor Arbeitsbeginn nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind.
Was ist mit meinem Gehalt, wenn es keine Arbeit gibt oder die Firma schließen muss?
Das kommt auf die jeweilige Situation an. Grundsätzlich gilt: Eine Betriebsschließung – egal ob behördlich angeordnet oder freiwillig – darf nicht zulasten der Belegschaft gehen, die ihre Arbeitskraft ja weiterhin anbietet. Du hast also trotzdem Anspruch auf dein Gehalt.
Unternehmen, die direkt oder indirekt von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, können für ihre Angestellten bis zum 30. Juni 2022 unbürokratischer als sonst Kurzarbeitergeld beantragen.
Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld 2022: Infos für Arbeitnehmer
Welche Voraussetzungen müssen für Kurzarbeit erfüllt sein, wie lange ist Kurzarbeitergeld möglich und wie hoch fällt es aus? Mehr erfahren
Darf mich mein Chef zu Minusstunden, Überstundenabbau oder Urlaub zwingen?
Grundsätzlich können Firmen nicht ohne Weiteres einseitig Zwangsurlaub oder Minusstunden anordnen. Ihre Mitarbeiter auf freiwilliger Basis zum Überstundenabbau anzuregen, wenn wenig zu tun ist, ist jedoch nicht verboten. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation wegen der Corona-Epidemie kann es in bestimmten Branchen sinnvoll sein, seinem Arbeitgeber entgegenzukommen und einvernehmliche Lösungen zu finden.
Ebenfalls wissenswert für Arbeitnehmer:
- Kündigung während Kurzarbeit: Sind Entlassungen erlaubt?
- Massenentlassung: Diese Regeln müssen Arbeitgeber einhalten
- Wichtig bei Kündigungen: Was regelt der Sozialplan?
- Arbeitgeber pleite: Wann gibt es Insolvenzausfallgeld?
- Urlaubsplanung: Darf der Chef genehmigten Urlaub streichen?
- Bei Kurzarbeit ist die Steuererklärung Pflicht – stimmt das ?
Corona und Geld: Ausgefallene und verschobene Veranstaltungen
Aufgrund des Coronavirus sind manche bereits bezahlte Leistungen ausgefallen, zum Beispiel Konzerte oder Sportveranstaltungen. Geschieht dies auf behördliche Anordnung, können Verbraucher grundsätzlich eine Erstattung des Ticketpreises verlangen oder einen Alternativtermin wahrnehmen.
Da die Corona-Regeln stark gelockert wurden, können die meisten Veranstaltungen zurzeit wie geplant stattfinden. Manchmal gibt es aber Probleme, wenn Verbraucher das Geld für Tickets zurückerstattet haben möchten, weil ihnen zum Beispiel der Ersatztermin einer verschobenen Veranstaltung nicht passt. Die sogenannte Gutscheinlösung ist Ende 2021 ausgelaufen, Ticketkäufer haben also grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
Veranstalter oder Ticketbörsen möchten aber trotzdem oft einen erheblichen Teil des Ticketpreises einbehalten und verweisen dann zum Beispiel auf Vorverkaufs- oder Stornogebühren. Die Verbraucherzentralen empfehlen, sich in einem solchen Fall gegenüber Ticketvermittlern auf ein Urteil des Landgerichts München I von Juni 2021 zu berufen (AZ 37 O 5667/20). Das Gericht entschied, dass die AGB-Klausel eines Ticketanbieters, wonach Vorverkaufsgebühren generell nicht erstattet werden, unwirksam sei.
Corona und Reisen: Was ist mit meinem Urlaub?
Für Inlandsreisen gilt weiterhin: Die örtlichen Corona-Vorschriften sind zu beachten, allen voran die von der jeweiligen Landesregierung festgesetzten Schutzmaßnahmen. Das Coronavirus hat daneben auch weiter Einfluss auf den weltweiten Reiseverkehr.
Reisen und Corona: Diese Regeln müssen Urlauber beachten
Einschränkungen, Reisewarnungen, Risikogebiete: Das Verreisen war in Pandemie-Zeiten nicht einfach. Welche Regeln du aktuell beachten musst, erfährst du hier.
Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz auf Reisen in Corona-Zeiten aus?
Wer trotz Reisewarnung in ein Land mit hohen Infektionszahlen reist, ist unter Umständen nicht mehr durch seine Reisekrankenversicherung abgesichert.
Reiserücktrittversicherungen sind nicht in der Pflicht, wenn du eine Reise vorsorglich aus Angst vor einer Infektion mit dem Coronavirus absagst.
Sagt der Reiseveranstalter die Reise ab oder wird dein Flug oder dein Hotelzimmer vom Anbieter aufgrund der Corona-Beschränkungen storniert, hast du Anspruch auf eine Rückerstattung des Preises.
Wichtig: Vor Urlaubsbeginn auf dem Laufenden bleiben
Die Lage ändert sich derzeit fortlaufend. Langfristige, verbindliche Urlaubspläne sind deshalb schwierig. Informiere dich deshalb vor Antritt deiner Urlaubsreise am besten regelmäßig über die Lage an deinem Reiseziel und die aktuell geltenden rechtlichen Regelungen für Reisende.
Einige nützliche Links:
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