Seniorin liegt mit geschlossenen Augen und lächelnd in einer Hängematte © iStock/skynesher

14. Mai 2025, 16:04 Uhr

So geht’s richtig Urlaubs­an­spruch bei Ren­ten­ein­tritt: Das gilt laut Bundesurlaubsgesetz

Der verbleibende Urlaubsanspruch scheint kurz vor dem Rentenbeginn vielleicht gar nicht mehr so wichtig – immerhin gibt es demnächst jede Menge Freizeit. Doch es lohnt sich durchaus, genau zu planen und so noch einige Vorteile zu genießen. Was für deinen Urlaubsanspruch bei Renteneintritt in der ersten und zweiten Jahreshälfte gilt, wie du Resturlaub berechnest und was passiert, wenn du im Renteneintrittsjahr lange krank warst, erfährst du hier.

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Wie viel Urlaub habe ich bei Renteneintritt?

Ähnlich wie beim Urlaubsanspruch bei Kündigung kommt beim Urlaubsanspruch zum Renteneintritt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zum Tragen.

Das heißt: Das Datum des Rentenbeginns ist entscheidend, denn es bestimmt über die Anzahl der verbleibenden Urlaubstage.

  • Wer erst in der zweiten Jah­res­hälf­te in den Ruhestand geht, hat Anspruch auf den kom­plet­ten Jah­res­ur­laub. Zumindest, wenn das Arbeits­ver­hält­nis schon länger als sechs Monate besteht.
  • Gehst du bereits in der ersten Jah­res­hälf­te oder bei einem erst weniger als sechs Monate bestehen­den Arbeits­ver­hält­nis in Rente, hast du lediglich einen antei­li­gen Anspruch auf Resturlaub. 

Beispiel: Urlaubs­an­spruch bei Ren­ten­be­ginn im ersten Halbjahr

Ist dein letzter Arbeitstag vor dem Start in die Rente am 30. Juni oder früher, besteht für jeden in dem Jahr gearbeiteten Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubsanspruchs.

Bei 30 Tagen Jahresurlaub entspricht das 2,5 Tagen pro Monat. Gehst du am 30.3. in den Ruhestand, erwirbst du vorher einen Urlaubsanspruch von 7,5 Tagen. Tatsächlich stehen dir aber acht Tage zu, weil gemäß § 5 BUrlG Bruchteile von mindestens einem halben Tag zugunsten des Arbeitnehmers auf volle Tage aufgerundet werden.

Info

Öffent­li­cher Dienst: Urlaubs­an­spruch bei Ren­ten­ein­tritt im TVöD

Auch Tarifverträge enthalten oft spezielle Regelungen zu Urlaub und Rente – im öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD) und der Länder (TV-L) zum Beispiel ist eine Stückelung auch in der zweiten Jahreshälfte Standard.

Wirf deshalb unbedingt einen Blick in alle wichtigen Vertragswerke, bevor du deinen (ehemaligen) Arbeitgeber mit Ansprüchen konfrontierst. Das gilt für den Urlaubsanspruch zum Renteneintritt ebenso wie für andere Streitigkeiten im Job.

Beispiel: Urlaubs­an­spruch bei Ren­ten­ein­tritt im zweiten Halbjahr

Gehst du in der zweiten Hälfte des Jahres – also am 1. Juli oder später – in Rente und bist seit mindestens sechs Monaten im aktuellen Arbeitsverhältnis, hast du gemäß § 4 BUrlG vor Rentenbeginn Anspruch auf den vollen Jahresurlaub – zumindest, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

So kann es zum Beispiel sein, dass dein Arbeitsvertrag auch in der zweiten Jahreshälfte die Stückelung des Urlaubs in Zwölftel vorsieht. Letzteres ist allerdings nur für die Urlaubstage zulässig, die über den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen hinausgehen.

Älteres Paar macht ein Selfie mit dem Handy
© iStock/ozgurdonmaz

Habe ich Anspruch auf Urlaubs­geld bei Renteneintritt?

Sofern dein Arbeitgeber Urlaubsgeld zahlt, entsteht dein Anspruch darauf analog zu den Urlaubstagen. Wenn du in der zweiten Jahreshälfte in Rente gehst, kannst du dich also über das komplette Urlaubsgeld freuen.

Dagegen gibt es kein Weihnachtsgeld für Neu-Rentner, es sei denn, besondere (tarif-)vertragliche Regelungen sehen einen bestimmten Stichtag für das Weihnachtsgeld vor. Liegt er vor dem Rentenbeginn, wird es gezahlt.

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Urlaubs­an­spruch bei Ren­ten­ein­tritt mit Schwerbehinderung

Nach § 208 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) steht Arbeitnehmenden mit Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mind. 50) gesetzlich zusätzlicher Urlaub zu: fünf Urlaubstage bei einer Fünftagewoche.

Diese gelten bei Renteneintritt wie reguläre Urlaubstage. Sprich: An der Berechnung deines Resturlaubs ändert sich nichts. Gehst du nach dem 30. Juni in Rente, hast du vollen Urlaubsanspruch. Gehst du in der ersten Jahreshälfte in Rente, zählen deine zusätzlichen Urlaubstage zu den regulären Urlaubstagen und fallen unter die Zwölftel-Regelung.

Urlaubs­an­spruch kann nach langer Krankheit verfallen

Auch krankgeschriebene Angestellte erlangen Urlaubsansprüche. Bei lang andauernder Krankheit ist es allerdings schwierig, diese Urlaubstage auch zu nehmen. Ein unbegrenztes Ansammeln für später ist nicht möglich: Urlaubsansprüche verfallen nach spätestens 15 Monaten – immer zum 31. März. Diese Regelung betrifft das normale Berufsleben genauso wie Fälle von vorübergehender Erwerbsminderungsrente und den altersbedingten Renteneintritt.

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Was bedeutet das für deinen Urlaubsanspruch nach langer Krankheit bei anschließender Rente? Wenn dein Arbeitsverhältnis beendet wird – und das ist beim Renteneintritt der Fall –, hast du Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs. Gemäß § 7 BUrlG werden dir die nicht genommenen Urlaubstage ausbezahlt.

Achtung: Auch der Abgeltungsanspruch erlischt nach 15 Monaten! Wer länger krank ist, sollte seinen Arbeitgeber also zwischendurch um Auszahlung bitten und nicht bis zur Rente warten. Grundlage für diese Regelung ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das sich wiederum an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) orientiert (AZ 9 AZR 353/10).

Ältere Frau sitzt lächelnd mit Dokument in der Hand vor dem Laptop
© iStock/insta_photos

Ren­ten­ein­tritt gut planen und Urlaubs­an­spruch maximieren

Der Renteneintritt lässt sich meist frühzeitig planen – viele nehmen die restlichen Urlaubstage zum Arbeitsende, sodass der Ruhestand gefühlt ein paar Wochen früher beginnt. Die jährliche Urlaubsplanung ist auch ein guter Zeitpunkt, um eventuelle Missverständnisse zum Urlaubsanspruch im Rentenjahr zu klären.

Eine weitere Überlegung: Wer im Juli noch arbeitet, hat Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub. Liegt dein regulärer Renteneintritt im Mai oder Juni, kann es sich lohnen, ihn um ein paar Wochen nach hinten zu verschieben und so von zusätzlichen freien Tagen und Urlaubsgeld zu profitieren. Außerdem wird deine Rente für jeden Monat, den du nach dem Stichtag weiterarbeitest, um 0,5 Prozent erhöht.

Info

Wie ist der Urlaub bei Ren­ten­ein­tritt mit 63 geregelt?

Für den Urlaubsanspruch bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren (oder generell vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter) gibt es keine abweichenden Regelungen.

Auch hier gilt: Wenn du in der ersten Jahreshälfte in Rente gehst, erhältst du einen anteiligen Urlaubsanspruch, in der zweiten Hälfte den vollen. Für Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder die Abgeltung von durch Krankheit nicht nutzbaren Urlaubstagen gelten ebenfalls die beschriebenen Regelungen.

Wie beende ich mein Arbeits­ver­hält­nis bei Rentenbeginn?

Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Renteneintritt automatisch und muss nicht gekündigt werden? Das ist oft nicht der Fall. Besonders wer vorzeitig in Rente geht, muss selbst kündigen.

Doch auch wenn dein Rentenbeginn erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze erfolgt, solltest du einen genauen Blick in deinen Arbeits- oder Tarifvertrag werfen. Ist dort geregelt, dass das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze endet? Dann ist eine Kündigung nicht nötig – andernfalls aber schon.

FAQ

  • Wie viel Urlaub habe ich bei Renteneintritt?

Die Anzahl deiner Urlaubstage im Rentenjahr ist abhängig vom Datum deines Renteneintritts. Bei einem Eintritt in der zweiten Jahreshälfte besteht der volle Urlaubsanspruch, in der ersten Hälfte wird er anteilig berechnet.

  • Wie wird der Urlaub berechnet, wenn man in Rente geht?

Beim Renteneintritt im zweiten Halbjahr hast du vollen Urlaubsanspruch und kannst deinen Resturlaub vor Rentenbeginn voll aufbrauchen. Startet deine Rente in der ersten Jahreshälfte, hast du pro Arbeitsmonat jeweils Anspruch auf ein Zwölftel deines Jahresurlaubs.

  • Wann habe ich vollen Urlaubs­an­spruch, wenn ich in Rente gehe?

Du hast den vollen Urlaubsanspruch im Renteneintrittsjahr, wenn du in der zweiten Jahreshälfte in Rente gehst und mindestens sechs Monate in deinem jetzigen Job gearbeitet hast.

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