Urlaubsabgeltung berechnen: Das gilt es zu beachten © Fotolia/contrastwerkstatt

3. März 2022, 9:00 Uhr

Darf ich eigentlich? Urlaubs­ab­gel­tung berechnen: Das gilt es zu beachten

Wer einen Teil seiner Urlaubstage nicht nehmen möchte oder kann, denkt mitunter über eine Urlaubsabgeltung nach. Berechnen lässt sich diese ganz leicht. Doch unter welchen Voraussetzungen kannst du dir überhaupt Urlaub auszahlen lassen?

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Kann man sich Urlaub auszahlen lassen? Die Voraussetzungen

Geld oder Urlaub? Diese Frage brauchen sich Arbeitgeber und -nehmer in den meisten Fällen gar nicht erst zu stellen. Denn: Der Urlaub soll der Erholung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dienen. Eine freiwillig gewählte Auszahlung ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) daher nicht vorgesehen. Grundsätzlich gilt: Wenn Urlaub genommen werden kann, hat er Vorrang vor der Abgeltung.

Der Arbeitgeber darf also nicht einfach entscheiden, dass er die beantragten Urlaubstage nicht gewährt und stattdessen auszahlt – es sei denn, es gibt dringende betriebliche Gründe, die dies rechtfertigen. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Arbeitnehmer noch mehr Urlaubstage hat, als er bis zum letzten Arbeitstag nehmen kann.

In diesem Falle greift § 7 Absatz 4 BUrlG: “Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.”

Gut zu wissen: Auch bei einer fristlosen Kündigung können sich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihren Resturlaub auszahlen lassen.

Arbeitnehmer räumt seine Sachen vom Schreibtisch in einen Pappkarton.
© iStock/katleho Seisa

Arbeitnehmer dürfen außerdem ihre Urlaubsplanung nicht bis zum Jahresende aufschieben, um dann statt Freizeit lieber Geld zu verlangen. Ein Abgeltungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehmer zumindest versucht hat, seine Urlaubstage zu nehmen.

So kannst du deine Urlaubs­ab­gel­tung berechnen

Dein Arbeitsverhältnis endet bald und du musst in Absprache mit deinem Arbeitgeber noch wichtige Dinge erledigen, sodass für Urlaub keine Zeit bleibt? Dann kannst du dir deinen restlichen Urlaub auszahlen lassen.

Um die Höhe deiner Urlaubsabgeltung zu berechnen, musst du zunächst wissen, wie viele Resturlaubstage dir noch zustehen. Ein Urlaubstag entspricht dabei dem Wert eines Arbeitstages. Diesen ermittelst du folgendermaßen:

  • Du berech­nest dein Quar­tals­ge­halt, indem du dein Brutto-Monats­ge­halt mal drei nimmst.
  • Da ein Quartal 13 Wochen hat, teilst du das Quar­tals­ge­halt durch 13, um dein Wochen­ge­halt zu ermitteln.
  • Dieses teilst du durch die übliche Zahl deiner Arbeits­ta­ge pro Woche, um zu erfahren, wie viel ein Arbeits­tag brutto wert ist.

Multiplizierst du den Wert eines Arbeitstages mit der Anzahl der auszuzahlenden Urlaubstage, erhältst du die Brutto-Summe, mit der du rechnen kannst.

Frau schreibt in einen Buchkalender.
© iStock/Pra-chid

Auf deinem Konto wird allerdings deutlich weniger ankommen als die errechnete Summe. Denn die Urlaubsabgeltung ist – wie das normale Gehalt – sozialversicherungspflichtiges Einkommen und muss versteuert werden.

INFO

Urlaubsabgeltung berechnen: Diese Formel hilft

Hier noch einmal ganz anschaulich die Berechnung der Urlaubsabgeltung anhand eines konkreten Beispiels: Ein Arbeitnehmer arbeitet Vollzeit, erhält 3.000 Euro brutto/Monat und hat noch zehn Urlaubstage übrig, die er nicht wahrnehmen kann. Sein Abgeltungsanspruch lässt sich folgendermaßen berechnen:

  • 000 Euro x 3 = 9.000 Euro (Quar­tals­ge­halt)
  • 000 Euro : 13 = 692,31 Euro (Wochen­ge­halt)
  • 692,31 Euro : 5 = 138,46 Euro (Tages­ge­halt)
  • 138,46 Euro x 10 = 1.384,62 Euro (Abgel­tungs­an­spruch)

Arbeitest du weniger als fünf Tage die Woche, teilst du bei der Berechnung dein Wochengehalt einfach durch die Anzahl deiner Wochenarbeitstage und erhältst dann die Bruttosumme deines Abgeltungsanspruchs.

Urlaub auszahlen lassen: Urlaubs­bruch­tei­le, Pro­vi­sio­nen & Co.

Bei der Berechnung der Urlaubsabgeltung gilt es Folgendes zu beachten:

  • Urlaubs­bruch­tei­le: Oft ergeben sich beim Berechnen des Abgel­tungs­an­spruchs keine vollen Tage, sondern Bruch­tei­le. In diesen Fällen werden Bruch­tei­le, die mehr als 5 hinter dem Komma ergeben, auf­ge­run­det. Berech­nest du also bei­spiels­wei­se 7,6 Rest­ur­laubs­ta­ge, müssen 8 Urlaubs­ta­ge abge­gol­ten werden. Beträgt der Anspruch noch 7,4 Tage, darf der Arbeit­ge­ber nicht einfach abrunden, sondern muss dir in der Regel diese 7,4 Urlaubs­ta­ge auszahlen.
  • Pro­vi­sio­nen und Sach­be­zü­ge: Nicht nur das Basis-Gehalt wird für die Berech­nung zugrunde gelegt. Mit hinein zählen bei­spiels­wei­se auch Pro­vi­sio­nen und nicht monetäre Einnahmen, soge­nann­te Sachbezüge.

Gut zu wissen: Nicht vertraglich oder tariflich festgelegtesUrlaubsgeld sowie Überstundenvergütungen müssen bei der Berechnung der Urlaubsabgeltung nicht berücksichtigt werden.

Son­der­fäl­le bei der Berech­nung der Urlaubsabgeltung

In besonderen Fällen ist die Urlaubsabgeltung möglich, auch wenn die Sachlage zunächst anders scheint:

  1. Anspruch auf Urlaubs­ab­gel­tung trotz Frei­stel­lung: Werden Arbeit­neh­mer nach einer Kündigung von der Arbeit frei­ge­stellt, haben sie unter Umständen trotzdem Anspruch darauf, sich ihren rest­li­chen Urlaub auszahlen zu lassen. Dann nämlich, wenn in der Frei­stel­lungs­er­klä­rung keine konkrete Rest­ur­laubs­re­ge­lung for­mu­liert ist.
  2. Anspruch auf Urlaubs­ab­gel­tung durch Erkran­kung während des Urlaubs: Erkranken Beschäf­tig­te während ihres Rest­ur­laubs, gilt das Gleiche wie für bestehen­de Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se: Krankheit gilt nicht als Urlaub. Wer bis zum Ende des Arbeits­ver­hält­nis­ses krank gemeldet ist, kann sich den ver­blei­ben­den Rest­ur­laub anschlie­ßend noch auszahlen lassen
  3. Todesfall von Beschäf­tig­ten: Der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) hat 2018 ent­schie­den, dass der Urlaubs­an­spruch ver­stor­be­ner Arbeit­neh­mer auf deren Erben übergeht. Der Arbeit­ge­ber musste ihnen den ent­spre­chen­den Betrag als Urlaubs­ab­gel­tung auszahlen.

Wie lange ist die Urlaubs­ab­gel­tung rück­wir­kend möglich?

Eine Urlaubsabgeltung setzt voraus, dass noch ein Anspruch auf Urlaub besteht. Dieser verfällt üblicherweise mit Ablauf des Kalenderjahres. Auch kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag bestimmen, dass entsprechende Ansprüche innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Ende des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden müssen und ansonsten verfallen.

Wer sich den Resturlaub auszahlen lassen möchte, sollte seine Ansprüche also sicherheitshalber sofort anmelden, wenn feststeht, wann das Arbeitsverhältnis endet. Häufig erfolgt die Urlaubsabgeltung dann mit der letzten regulären Gehaltsabrechnung.

Wichtig: Haben Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Arbeitslosengeld und lassen sie sich ihren Resturlaub auszahlen, verschiebt sich die Zahlung der Sozialleistung um ebenso viele Tage nach hinten. Das bedeutet, sie erhalten Arbeitslosengeld erst, wenn ihr restlicher Urlaub abgegolten ist.

FAZIT
  • Eine Urlaubs­ab­gel­tung sieht das Gesetz nur dann vor, wenn das Arbeits­ver­hält­nis bald endet und keine Zeit mehr bleibt, den Rest­ur­laub zu nehmen.
  • Die Urlaubs­ab­gel­tung berechnen kannst du ganz einfach mithilfe deines Bruttogehaltes.
  • Ansonsten hat der Urlaub Vorrang vor der finan­zi­el­len Abgeltung, da er vorrangig der Erholung dient.
  • Wird Urlaub aus­ge­zahlt, dann fallen auch auf die Abgel­tungs­sum­me Steuern und Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge an.
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