
2. November 2019, 11:32 Uhr
Darf ich eigentlich? Urlaub auszahlen lassen: Wann es möglich ist
Kann man sich den Urlaub auszahlen lassen? Manchen Arbeitnehmern erscheint es als attraktive Option, nicht benötigte Urlaubstage zu Geld zu machen. Aber: Diese Praxis der sogenannten Urlaubsabgeltung nur in Ausnahmefällen möglich.
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Resturlaub auszahlen lassen: Wofür die Urlaubsabgeltung vorgesehen ist
7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sieht die Möglichkeit vor, dass Arbeitnehmer sich in bestimmten Fällen ihren Urlaub auszahlen lassen können. Das ist immer dann möglich, wenn bei einem bald endenden Arbeitsverhältnis noch ein Anspruch auf Resturlaub besteht, der nicht mehr genommen werden kann. Zum Beispiel, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit sofortiger Wirkung schließen.
Bei einer fristlosen Kündigung ist der Arbeitgeber ebenfalls zu einer Urlaubsabgeltung verpflichtet, wenn der verbleibende Resturlaub nicht mehr genommen werden kann. Das gilt selbst dann, wenn dem Mitarbeiter aufgrund eines schweren Verstoßes gekündigt wird.
Bei einer ordentlichen Kündigung kann es sein, dass der Arbeitgeber die Dienste des Mitarbeiters während der verbleibenden Arbeitstage noch dringend benötigt. Dann kann er ihm den Urlaub ganz oder teilweise auszahlen.
Auch bei Krankheit kann Urlaubsabgeltung ein Thema sein. Welche Ansprüche du hast, wenn du über längere Zeit nicht arbeiten kannst, erfährst du im Streitlotse-Ratgeber zum Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit.
Geld oder Urlaub: Keine freie Wahl
Da der Urlaub der Erholung des Arbeitnehmers dient, ist eine freiwillig gewählte Auszahlung im Bundesurlaubsgesetz nicht vorgesehen. Grundsätzlich gilt: Wenn Urlaub genommen werden kann, hat er Vorrang vor der Abgeltung.
Der Arbeitgeber darf also nicht einfach entscheiden, dass er die beantragten Urlaubstage nicht gewährt und stattdessen auszahlt – es sei denn, es gibt dringende betriebliche Gründe, die dies rechtfertigen.
Der Arbeitnehmer kann ebenfalls seine Urlaubsplanung nicht bis zum Jahresende aufschieben, um dann statt Freizeit lieber Geld zu verlangen. Ein Abgeltungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehmer zumindest versucht hat, seine Urlaubstage zu nehmen.
Wie lange ist die Urlaubsabgeltung rückwirkend möglich?
Eine Urlaubsabgeltung setzt voraus, dass noch ein Anspruch auf Urlaub besteht. Dieser verfällt üblicherweise spätestens mit Ablauf des Kalenderjahres. Auch kann der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag bestimmen, dass entsprechende Ansprüche innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Ende des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden müssen und ansonsten verfallen.
Wer sich den Resturlaub auszahlen lassen möchte, sollte seine Ansprüche also sicherheitshalber sofort anmelden, wenn feststeht, wann das Arbeitsverhältnis endet. Häufig erfolgt die Urlaubsabgeltung dann mit der letzten regulären Gehaltsabrechnung.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2018 entschieden, dass der Urlaubsanspruch eines verstorbenen Arbeitnehmers auf dessen Erben übergeht. Der Arbeitgeber muss ihnen den entsprechenden Betrag als Urlaubsabgeltung auszahlen.
So berechnet sich die Urlaubsabgeltung
Um die Höhe der Urlaubsabgeltung zu berechnen, musst du zunächst wissen, wie viele Resturlaubstage dir noch zustehen.
Ein Urlaubstag entspricht dabei dem Wert eines Arbeitstages. Diesen ermittelst du folgendermaßen:
- Du berechnest dein Quartalsgehalt, indem du dein Brutto-Monatsgehalt mal drei nimmst.
- Da ein Quartal 13 Wochen hat, teilst du das Quartalsgehalt durch 13, um dein Wochengehalt zu ermitteln.
- Dieses teilst du durch fünf, um zu erfahren, wie viel ein Arbeitstag brutto wert ist – sofern du fünf Tage pro Woche arbeitest.
Multiplizierst du den Wert eines Arbeitstages mit der Anzahl der auszuzahlenden Urlaubstage, erhältst die Brutto-Summe, mit der du rechnen kannst. Auf deinem Konto wird allerdings deutlich weniger ankommen. Denn die Urlaubsabgeltung ist – wie das normale Gehalt – sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Außerdem fallen auch noch Steuern dafür an.
- Urlaubsabgeltung sieht das Gesetz nur dann vor, wenn das Arbeitsverhältnis bald endet und keine Zeit mehr bleibt, den Resturlaub zu nehmen.
- Ansonsten hat der Urlaub Vorrang vor der finanziellen Abgeltung, da er der Erholung des Arbeitnehmers dient.
- Wird Urlaub ausgezahlt, dann fallen auch darauf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.
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