Man liegt im Liegestuhl und liest ein Buch im Garten ©istock.com/RelaxFoto.de

19. Januar 2021, 7:00 Uhr

So geht's richtig Vor­ru­he­stand: Chancen und Risiken für Arbeitnehmer

Früher aus dem Job aussteigen und im Vorruhestand das Leben in vollen Zügen genießen – davon träumen viele Arbeitnehmer. Doch ohne explizite Vorruhestandsregelung scheitert der Traum von der Rente mit 58 oder gar 55 Jahren oft am Geld. Welche Möglichkeiten es gibt, sich vorzeitig aus dem Arbeitsleben zu verabschieden und wie es finanziell dabei aussieht, liest du hier.

Meinungsverschiedenheit mit der Rentenkasse? Wir unterstützen dich bei Behörden-Ärger. 

Was genau bedeutet Vorruhestand?

Der Begriff "Vorruhestand" wird oft ganz allgemein verwendet, wenn sich jemand vor Erreichen des offiziellen Rentenalters aus dem Arbeitsleben zurückzieht. Das ist so allerdings nicht ganz korrekt.
Genau genommen handelt es sich nur dann um Vorruhestand, wenn ein Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung einer Vorruhestandsregelung aufgelöst wird. Das ist eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber: Dein Arbeitsvertrag wird aufgehoben, bevor du das reguläre Rentenalter erreicht hast, aber der Arbeitgeber garantiert, bis zur Auszahlung der gesetzlichen Rente einen bestimmten monatlichen Betrag zu zahlen.

Wie dieses sogenannte Vorruhestandsgeld berechnet wird, ist in der Regel vertraglich vereinbart. Es kann auch im Rahmen eines Sozialplans festgelegt sein, wenn mit der Vorruhestandsregelung ein Stellenabbau gefördert werden soll.

Habe ich ein Recht auf eine Vorruhestandsregelung?

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vorruhestandsregelung gibt es nicht. Einige Unternehmen bieten aber von sich aus entsprechende Regelungen für Mitarbeiter ab 58 oder 60 Jahren an. Wenn du in einer Branche arbeitest, für die ein Tarifvertrag gilt, stehen die Chancen auf ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Job ebenfalls gut. Denn viele Gewerkschaften haben mit den Arbeitgebern eigene Vorruhestandsregelungen ausgehandelt.

Abzüge: Fluch und Segen beim Vorruhestandsgeld

Die Besteuerung von Vorruhestandsgeld ist ein etwas kompliziert und hängt von der Art der Leistung ab. Es macht einen Unterschied, ob es sich um einen Versorgungsbezug oder eine Lohnersatzleistung handelt. Lass dich dazu am besten von einem Experten beraten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist Vorruhestandsgeld als Lohnersatzleistung steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Als Einnahmen aus einem früheren Arbeitsverhältnis sind Vorruhestandsleistungen hingegen lohnsteuerpflichtig. Außerdem fallen folgende Abzüge an:

  • Ren­ten­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge musst du gemäß § 3 Sechstes Buch Sozi­al­ge­setz­buch (SGB VI) auch beim Bezug von Vor­ru­he­stands­geld zahlen.
  • In Sachen Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung gelten die gleichen Rege­lun­gen wie für Arbeitnehmer.

Obwohl du nicht mehr arbeiten gehst, musst du also noch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das sorgt zwar erst einmal für weniger Geld auf dem Konto, gleichzeitig erhöhst du damit aber deine spätere reguläre Altersrente – ganz ohne Arbeit.

Alter­na­ti­ven zum betrieb­li­chen Vor­ru­he­stand kosten

Wenn dein Arbeitgeber keine Vorruhestandsregelung anbietet, musst du zwar nicht zwingend bis maximal 67 weiterarbeiten. Aber andere Lösungen sind häufig mit deutlichen finanziellen Einbußen verbunden. Und zwar nicht nur während des Vorruhestands, sondern auch deine gesetzliche Rente fällt dann meist geringer aus. Mehr dazu im Rechenbeispiel weiter unten.

Ab 63 Jahren zahlt die Rentenkasse

Die sogenannte "Rente mit 63" ermöglicht immerhin einen etwas früheren Ausstieg aus dem Job. Damit es dabei keine Kürzungen gibt, musst du allerdings 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben. Und tatsächlich mit 63 in Rente gehen konnten nur Arbeitnehmer, die vor 1953 geboren wurden. Für spätere Jahrgänge wird das Zugangsalter für die abschlagsfreie Rente schrittweise angehoben.

Mehr zu diesem Thema erfährst du im Streitlotse-Ratgeber "Rente mit 63: Voraussetzungen und Möglichkeiten" 

Wenn du 35 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt hast, kannst du ebenfalls vorzeitig Rente beantragen. Allerdings musst du dann bis an dein Lebensende Abzüge bei der Rente hinnehmen. Für jeden Monat, den du dich früher aus dem Job verabschiedest, bekommst du 0,3 Prozent weniger. Beispiel: Gehst du drei Jahre vor dem eigentlichen Termin in den Ruhestand, wird dein bis dahin erarbeiteter Rentenanspruch um 10,8 Prozent gekürzt.

Gut zu wissen: Wie hoch dein Rentenanspruch ist, steht in deiner letzten Renteninformation oder RentenauskunftMehr Informationen zum Thema Arbeitsrechtsschutz

Durch Alters­teil­zeit früher in den Ruhestand

Ab 55 Jahren besteht zumindest auf dem Papier die Möglichkeit, in Altersteilzeit zu gehen. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es aber auch darauf nicht. Teilzeit bedeutet in diesem Fall nicht zwingend, dass du deine wöchentlichen Arbeitsstunden herunterfährst.
Manche Arbeitgeber ermöglichen auch ein sogenanntes Blockmodell. Das bedeutet: Du arbeitest zunächst mit gewohnter Stundenzahl weiter, bekommst dafür aber nur noch ein Teilzeitgehalt. In der zweiten Phase wird dieses Gehalt weitergezahlt, aber du bist komplett freigestellt: Du musst nicht mehr arbeiten. Auf diese Weise lässt sich der Beginn des Ruhestands ebenfalls ein wenig nach vorne verlegen.

FAZIT
  • Ein betrieb­li­cher Vor­ru­he­stand ist nur bei ent­spre­chen­der Ver­ein­ba­rung oder im Rahmen eines Sozi­al­plans möglich.
  • Ab wann du in den Vor­ru­he­stand gehen kannst, hängt vor allem von deiner finan­zi­el­len Situation an. Die gesetz­li­che Alters­ren­te wird frü­hes­tens ab 63 Jahren ausgezahlt.
  • Alters­teil­zeit mit Block­mo­dell ermög­licht ebenfalls einen früheren Ausstieg aus dem Erwerbsleben.
Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.