
22. Mai 2015, 7:08 Uhr
Infos zur Betriebsübung Betriebliche Übung: Welche Rechte können für Arbeitnehmer entstehen?
Was ist eigentlich eine betriebliche Übung? Und was haben Sie als Arbeitnehmer für Rechte in Bezug diese Betriebsübung ? Wenn ein Arbeitgeber regelmäßig gewisse Verhaltensweisen an den Tag legt, seinen Mitarbeitern etwa bestimmte Leistungen oder Vergünstigungen ermöglicht, dann kann der Arbeitnehmer darauf vertrauen, diese Leistungen auch zukünftig zu erhalten. So werden aber für den Arbeitgeber aus zunächst freiwilligen Leistungen schnell Verpflichtungen. Sollte es zum Zwist kommen, kann sich der Arbeitgeber mit einem Arbeitgeber-Rechtsschutz zwar absichern, aber welche Rechte hat der Arbeitnehmer bei Betriebsübungen?
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Betriebliche Übung: Nach drei Jahren wird Kür zur Pflicht
Eine solche Betriebsübung ist beispielsweise eine über mehrere Jahre hinweg ausgezahlte Sonderzahlung, die sich nicht aus Verträgen wie Tarifs- oder Arbeitsverträgen ergibt, sondern die der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis gewährt. Eine solche Betriebsübung bewegt sich nicht im Rahmen tariflicher oder betrieblicher Vereinbarungen, sondern auf Ebene des Arbeitsverhältnisses. Rechtlichen Anspruch auf eine betriebliche Übung haben Arbeitnehmer in der Regel ab dem vierten Jahr, also wenn bereits drei Jahre in Folge beispielsweise eine gleichförmige Sonderzahlung wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld gewährt wurde. Nach regelmäßiger Wiederholung ergibt sich also ein Rechtsanspruch auf die jeweilige Leistung.
Welche Ansprüche ergeben sich aus Betriebsübung?
Mehrere Vergünstigungen oder Leistungen für den Arbeitnehmer können unter eine betriebliche Übung fallen. Darunter finanzielle Zuschüsse wie Essensgeld, Fahrtkostenzuschüsse oder die Übernahme von Weiterbildungskosten. Auch die Anwendung bestimmter Tarifverträge zugunsten der Arbeitnehmer, das Gewähren eines Parkplatzes sowie Jubiläumszuschüsse und andere Sonderzahlungen können durch die betriebliche Übung zu einem Recht für Angestellte werden. Voraussetzungen dafür sind – wie bereits erwähnt – eine Regelmäßigkeit sowie eine Gleichförmigkeit der Leistung. Sind diese Voraussetzungen für eine Betriebsübung gegeben, kann der Arbeitgeber Ihren Anspruch auf das Recht übrigens nicht einfach so widerrufen. Sollte es zu Schwierigkeiten hinsichtlich Ihrer Rechte auf bestimmte Leistungen kommen, stehen Sie mit einem Berufs-Rechtsschutz auf der sicheren Seite.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.