Rente mit 63: Voraussetzungen und Möglichkeiten Robert Kneschke, Fotolia

20. September 2018, 12:48 Uhr

So geht's richtig Rente mit 63: Vor­aus­set­zun­gen und Möglichkeiten

Mit 63 in Rente – welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit du diese Möglichkeit nutzen kannst? Wer kann mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen und wer muss mit Kürzungen rechnen? Hier findest du die Antworten.

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Abschlags­freie Rente mit 63 nur für wenige

Der Begriff "Rente mit 63" ist im Grunde irreführend, denn tatsächlich gibt es die abschlagsfreie Rente mit 63 nur für einen sehr begrenzten Personenkreis: Nur Arbeitnehmer, die vor 1953 geboren wurden, können diese Möglichkeit überhaupt in Anspruch nehmen, und nur unter bestimmten Bedingungen. In dem Maße, in dem das reguläre Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre angehoben wird, steigt auch das Alter für die abschlagsfreie Frührente von 63 schrittweise auf 65. So können alle nach 1958 Geborenen die Frührente erst ab 64 beantragen, die ab 1964 Geborenen erst mit 65 – also zwei Jahre vor dem für sie geltenden regulären Renteneintrittsalter von 67.

Vor­aus­set­zun­gen für abschlags­freie Frührente

Um die sogenannte "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Versicherte muss eine Mindestversicherungspflicht von 45 Jahren nachweisen können.
Er darf noch keine Altersrente beziehen.

Die Mindestversicherungspflicht von 45 Jahren bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Versicherte auch 45 Jahre lang berufstätig gewesen sein muss. Als Beitragszeit zählen:

  • Zeiten, in denen Pflicht­bei­trä­ge als Beschäf­tig­ter oder Selbst­stän­di­ger gezahlt wurden
  • Zeiten von nicht ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen gering­fü­gi­gen Beschäf­ti­gun­gen wie zum Beispiel Minijobs, aller­dings nur anteilig
  • Zeiten von Zivil­dienst oder Wehrpflicht
  • Zeiten der unbe­zahl­ten Pflege von Angehörigen
  • Erzie­hungs­zei­ten bis zum zehnten Lebens­jahr des Kindes
  • Zeiten, in denen Arbeits­lo­sen­geld oder Teil­ar­beits­lo­sen­geld bezogen wurde, aller­dings nicht in den letzten zwei Jahren vor Ren­ten­be­ginn. Zeiten des Bezugs von Arbeits­lo­sen­hil­fe und Arbeits­lo­sen­geld II zählen nicht.
  • Zeiten, in denen Kran­ken­geld, Insol­venz­geld, Schlecht­wet­ter­geld, Win­ter­aus­fall­geld, Kurz­ar­bei­ter­geld oder Über­gangs­geld bezogen wurde
  • Zeiten, in denen Leis­tun­gen bei beruf­li­cher Wei­ter­bil­dung bezogen wurden
  • Frei­wil­li­ge Ein­zah­lun­gen in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung, wenn min­des­tens 18 Jahre Pflicht­bei­trä­ge aus Beschäf­ti­gung oder Selbst­stän­dig­keit gezahlt wurden

Rente mit 63 mit Abschlägen

Rechtsschutz

Auch wer keine 45 Versicherungsjahre erreicht hat, kann grundsätzlich mit 63 in Rente gehen. Voraussetzung: Er kann 35 Versicherungsjahre nachweisen. Das mag sich für manch einen verlockend anhören, sollte aber in jedem Fall gut durchgerechnet werden. Denn der Versicherte verliert nicht nur Rentenpunkte, weil er weniger lange in die Rentenversicherung einzahlt. Er muss darüber hinaus auch Abschläge auf die bereits erarbeitete Rente hinnehmen: Pro Monat, den er vor dem regulären Renteneintrittsalter aufhört, sind das 0,3 Prozent. Wer zwei Jahre früher in Rente gehen will, dessen Rente wird also um 7,2 Prozent gekürzt (0,3 x 24 Monate).

Beispiel

Maria Müller, geboren 1958, könnte regulär mit 66 Jahren in Rente gehen. Vorausgesetzt sie hat durchschnittlich verdient und immer gearbeitet, bekäme sie dann eine Bruttorente von 1.377 Euro monatlich. Würde sie schon mit 63 aufhören wollen, hätte sie bis dahin Rentenansprüche von 1.281 brutto erarbeitet. Davon müsste sie Abschläge in Höhe von 10,8 Prozent (0,3 x 36 Monate) hinnehmen: 138 Euro. Sie bekäme also eine Bruttorente von 1.143 Euro. Das sind 234 Euro monatlich weniger, als wenn sie bis 66 gearbeitet hätte. Wichtig: Diese Abzüge gelten dauerhaft bis an ihr Lebensende!

Diese Möglichkeit zur Rente mit 63 bleibt, auch wenn das reguläre Rentenalter schrittweise erhöht wird. Nur werden die Abschläge natürlich immer höher. Wer nach 1964 geboren wurde, müsste eigentlich bis 67 arbeiten. Möchte er schon mit 63 aufhören, muss er Abschläge von 14,4 Prozent in Kauf nehmen.

Mit der Fle­xi­ren­te Abschläge ausgleichen

Um die Kombination von Frührente und Arbeit zu fördern und so den Übergang ins Rentnerdasein flexibler zu gestalten, hat der Gesetzgeber die sogenannte Flexirente geschaffen. Damit können Frührentner seit dem 1. Juli 2017 bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zurzeit 6.300 Euro jährlich dazuverdienen, ohne dass dieser Betrag auf die Rente angerechnet wird. Sobald sie das reguläre Rentenalter erreicht haben, dürfen sie sogar ohne Beschränkungen ihre Rente aufstocken. Und das kann ja vielleicht auch eine Chance sein, noch einmal ganz etwas Neues auszuprobieren!

FAZIT
  • Eine abschlags­freie Frührente bekommen nur Arbeit­neh­mer, die min­des­tens 45 Jahre in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung ver­si­chert waren.
  • Für alle anderen gilt: Für jeden Monat, den sie vor Erreichen der Regel­al­ters­gren­ze in Rente gehen möchten, werden 0,3 Prozent von dem bis dahin erar­bei­te­ten Ren­ten­an­spruch abgezogen.
  • Früh­rent­ner dürfen ohne Anrech­nung bis zu 6.300 Euro dazuverdienen.
  • Ab dem Erreichen der Regel­al­ters­gren­ze darf unbe­schränkt gear­bei­tet werden, ohne die Alters­be­zü­ge zu schmälern.
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