Älterer Mann sitzt im Grünen und lacht © iStock/Ridofranz

5. März 2020, 8:00 Uhr

So geht's richtig Grund­ren­te ab 2021: Höhe, Anspruch und weitere Fakten

Die Grundrente kommt. Ab 2021 sollen Senioren, die nur kleine gesetzliche Rente erhalten, finanziell unterstützt werden. Profitieren wird davon aber nur, wer lang genug in die Rentenversicherung eingezahlt und geringe Einkünfte hat.

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Was ist die Grundrente?

Im Ruhestand können viele Senioren ihren gewohnten Lebensstandard nicht halten. Obwohl sie teils lange gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt haben, ist ihre gesetzliche Rente so niedrig, dass sie damit allein kaum über die Runden kommen. Das soll sich mit der Grundrente ändern. Sie ist eine Art Zuschlag auf die "normale" Rente.

Wann kommt die Grundrente?

Geplanter Starttermin ist der 1. Januar 2021, sofern der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung  den Bundestag und den Bundesrat passiert. Weil sich die Große Koalition auf die Grundrente geeinigt hat und sie damit auf politisch breiter Basis steht, dürfte sie rechtzeitig alle legislativen Hürden passieren. Mehr Informationen zum Thema Arbeitsrechtsschutz

Wer bekommt die Grundrente?

Gedacht ist der Renten-Zuschlag für Menschen, die aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit auf mindestens 33 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung kommen – aber trotzdem nur eine Minirente erhalten. Das betrifft aktuell rund 1,3 Millionen Bundesbürger.

Aufgrund der angesammelten Beitragsjahre, der sogenannten Grundrentenzeit, gelten sie als langjährig Versicherte. Allerdings erhalten sie nach 33 Jahren noch nicht den vollen Zuschlag. Den bekommen nur Senioren mit mindestens 35 Beitragsjahren. Weitere Bedingung: Rentenempfänger liegen unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen, auch Freibeträge genannt. Somit ist die Grundrente an eine finanzielle Bedürftigkeit geknüpft.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Wer die Einkommensgrenze überschreitet, bekommt weniger oder gar keine Grundrente.  So werden von jedem Euro, der über den monatlichen Freibetrag von 1.250 Euro für Singles und 1.950 Euro für Paare hinausgeht, jeweils 60 Prozent abgezogen.  Ein Beispiel: Ein Alleinstehender hat insgesamt monatlich 1.310 Euro zur Verfügung, weil er beispielsweise neben seiner Rente noch Einnahmen aus Miet- und/oder Kapitalerträgen hat. Damit liegt er um 60 Euro über dem Freibetrag. Von diesen 60 Euro gehen 60 Prozent ab; das sind 36 Euro, um die die volle Grundrente gekürzt wird.

Das geht so weiter bis zu einem Einkommen von 1.600 Euro bei Senioren-Singles beziehungsweise 2.300 für Senioren-Paare. Liegen ihre jeweiligen monatlichen Einkünfte höher, gibt es für sie keinen Cent Grundrente mehr.

Wie hoch ist die Grundrente?

Geht es um das gesetzliche Ruhegeld, dann sind Entgeltpunkte die entscheidende Währung. Die simple Regel: je mehr Entgeltpunkte, desto mehr Rente. Maßstab ist der durchschnittliche Verdienst in Deutschland.  Der wird regelmäßig neu berechnet. 2017 lag er bei 37.077 Euro, 2019 soll er 38.901 Euro (vorläufige Einschätzung, Stand März 2020) betragen. Wer in einem Jahr soviel verdient hat, erhält dafür einen Entgeltpunkt. Für den gibt es im Westen Deutschlands 33,05 Euro, im Osten 31,89 Euro Rente (Stand März 2020). Für 90 Prozent des Durchschnittseinkommens gibt es 0,9 Entgeltpunkte, für 80 Prozent 0,8 Punkte und so weiter. Umgekehrt sammeln Menschen mit höherem Gehalt zusätzliche Punkte: Wer 20 Prozent über dem Durchschnitt verdient, erhält 1,2 Rentenpunkte.

Nahaufnahme Rentenauskunft

Nach diesem Prinzip funktioniert auch die Grundrente. Es ist hier allerdings komplizierter: Für einkommensschwache Phasen gibt es die doppelte Anzahl von Entgeltpunkten. Allerdings nur für maximal 35 Jahre und bis zu 0,8 Punkte pro Jahr. Von dem so ermittelten Bonus wird ein Achtel (12,5 Prozent) abgezogen.

Übrig bleibt der Zuschlag, Der kann allerdings höchstens rund 405 Euro im Westen und 391 Euro im Osten betragen. Wie viel am Ende tatsächlich dabei herauskommt, lässt sich nicht pauschal sagen, sondern hängt immer vom Einzelfall ab. Du kannst deine Grundrente anhand deiner Renteninformation oder Rentenauskunft selbst berechnen. Wenn dir das zu kompliziert ist, wende dich einfach an eine Rentenberatungsstelle.

Gibt es eine Bedürftigkeitsprüfung für die Grundrente?

Nein, nicht direkt. Allerdings gibt es eine weitgehend automatisierte Einkommensprüfung für die Grundrente. Grundlage ist ein Datenabgleich zwischen Rentenversicherung und den Finanzämtern. Dabei geht es in erster Linie um zu versteuernde Einkünfte aus anderen Quellen als der gesetzlichen Rente, zum Beispiel Mieteinnahmen oder Geld aus privater oder betrieblicher Altersvorsorge. Das soll den ungerechtfertigten Bezug der Grundrente verhindern. Bei einer Bedürftigkeitsprüfung hingegen müssten sämtliche Eigentums- und Vermögenswerte angegeben werden.

Muss die Grundrente extra beantragt werden?

Nein. Sofern die Einkommensprüfung zu einem entsprechenden Ergebnis kommt, wird die Grundrente ohne Antrag ausgezahlt. Das heißt, dass angehende Rentner mit geringem Einkommen, sich um nichts kümmern müssen.  Die Rentenkasse rechnet den Zuschlag automatisch auf die Rente drauf.

FAZIT
  • Die Grund­ren­te ist ein Zuschlag auf die gesetz­li­che Rente, der nach einer auto­ma­ti­schen Ein­kom­mens­prü­fung gezahlt wird – unter zwei wesent­li­chen Bedingungen.
  • Bedingung I: Min­des­tens 33 Bei­trags­jah­re bei der Ren­ten­ver­si­che­rung (mit Abschlä­gen).  Doch erst nach 35 Jahren gibt es die volle Grundrente.
  • Bedingung II: Das zu ver­steu­ern­de Einkommen liegt unter 1.250 Euro (Allein­ste­hen­de) bzw. 1.950 Euro (Paare) monatlich. Darüber werden Abschläge fällig. Ab einem monat­li­chen Einkommen von 1.600 bzw. 2.300 Euro besteht kein Anspruch auf Grundrente.
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