Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Rente © iStock / FG Trade

6. Januar 2023, 9:00 Uhr

Achtung, das wird teuer Die Aus­wir­kun­gen der Corona-Krise auf die Rente

Viele Beschäftigte waren während der Corona-Pandemie von Kurzarbeit betroffen – und einige sind es immer noch. Die Folge: weniger Gehalt und damit automatisch weniger Beiträge für die Rentenversicherung. Was bedeutet das für das künftige gesetzliche Altersruhegeld? Und hat die allgemein angespannte Wirtschaftslage auch Folgen für die Höhe der bereits laufenden Renten?

Alle Informationen zu der privaten Rechtsschutzversicherung von ADVOCARD

Wir begleiten dich in allen Lebenslagen >>

Kurz­ar­beit senkt künftige Rentenansprüche

Weniger Gehalt heute = weniger Rente morgen. Die schlechte Nachricht: An dieser Formel ändert auch die Corona-Pandemie nichts. Bist du von Kurzarbeit betroffen, musst du deshalb mit geringeren Altersbezügen als bisher erwartet rechnen. Die gute Nachricht: Der Verlust hält sich in Grenzen.

Dazu ein Beispiel:

  • Ein ren­ten­ver­si­cher­ter Arbeit­neh­mer hat übli­cher­wei­se ein monat­li­ches Brut­to­ge­halt von rund 3.400 Euro für seine Vollzeitstelle.
  • Ange­nom­men, er wird von seinem Arbeit­ge­ber auf “Kurz­ar­beit Null“ gesetzt, arbeitet also vor­über­ge­hend gar nicht.
  • Trotzdem muss die Firma weiter Ren­ten­bei­trä­ge für ihn einzahlen. Aller­dings nicht in voller Höhe, sondern auf Grundlage von 80 Prozent seines üblichen Gehalts. Das ent­spricht hier 2.720 Euro.

Sechs Monate Arbeit würden den Rentenanspruch dieses Arbeitnehmers normalerweise um 16,63 Euro erhöhen. Mit Kurzarbeit auf der 2.720-Euro-Basis sind es nur 13,30 Euro. Die Rentenkürzung beträgt also nur 3,33 Euro.

Dämpfend wirkt sich weniger Gehalt wegen Kurzarbeit auch auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV) aus, weil dadurch die Bemessungsgrundlage geringer ist. In welchem Umfang das geschieht, hängt vom Einzelfall ab. Es sei denn, dein Arbeitgeber überweist vertraglich vereinbarte Festbeträge für dich an die bAV. Dann ändert sich durch die Kurzarbeit nichts an deiner Betriebsrente.

Gesetz­li­che Rente bleibt stabil

Wer bereits in Rente ist, der muss sich um seine Bezüge keine Sorgen machen – trotz Coronavirus. Eine Rentenkürzung ist gesetzlich nicht möglich. Nach Plänen der Bundesregierung soll im Juli 2023 eine Rentenerhöhung um 3,5 Prozent im Westen beziehungsweise um 4,20 Prozent im Osten erfolgen. Das liegt an der sogenannten „Rentengarantie“. Sie bestimmt, dass die Altersbezüge grundsätzlich nicht sinken dürfen. Deshalb sind Bezieher von gesetzlichem Altersruhegeld momentan nicht direkt von der Corona-Krise betroffen. Aber wahrscheinlich langfristig.

So könnte der wirtschaftliche Einbruch wegen der Pandemie künftig für langsamer ansteigende Renten sorgen. Das liegt unter anderem an der Kurzarbeit. Sie betraf zu Spitzenzeiten im April 2020 mehr als 10 Millionen Beschäftigte in Deutschland. Mittlerweile sind deutlich weniger Menschen davon betroffen. Nach einer Schätzung des Ifo-Instituts waren es im November 2022 noch rund 186.700 Personen.

Das ändert aber nichts am Prinzip, dass mit Kurzarbeit die allgemeine Lohnsumme in Deutschland zurückgeht. Und die wiederum ist wesentlich, weil sie – neben anderen Faktoren – die Höhe der Rente bestimmt. Vereinfacht gesagt: Je weniger die Lohnsumme wächst, desto weniger wachsen die mit ihr gekoppelten Renten.

Ältere Frau sitzt am Schreibtisch und schaut auf einen PC-Monitor.
© iStock / TommL

Früh­rent­ner: Hin­zu­ver­dienst­gren­ze ist seit 2023 abgeschafft

Gehen Senioren erst mit Beginn ihrer Regelaltersgrenze in Rente, dann dürfen sie die in unbegrenzter Höhe mit Geld aus Nebentätigkeiten aufbessern, ohne dafür Rentenabzüge zu bekommen. Das gilt seit 1. Januar 2023 auch für Menschen, die sich früher aus dem Arbeitsleben zurückziehen und zum Beispiel die Rente mit 63 nutzen. Für sie gab es zuvor eine Hinzuverdienstgrenze von maximal 6.300 Euro pro Jahr. Nahmen sie mehr als das ein, wurde ihnen ein Teil der Rente abgezogen.

In den ersten drei Jahren der Corona-Krise war die Zuverdienstgrenze für betroffene Rentner allerdings auch schon erheblich angehoben worden: 2020 auf 44.590 Euro; 2021 und 2022 auf 46.060 Euro.

Der höhere Hinzuverdienst soll es besonders für Frührentner interessanter machen, verstärkt Nebentätigkeiten zu übernehmen und so unter anderem den Fachkräftemangel zu entschärfen. Gleichzeitig zahlen sie durch den Hinzuverdienst weitere Beiträge in die Rentenversicherung ein und können dadurch ihre Regelaltersrente erhöhen.

FAZIT
  • Kurz­ar­beit ver­rin­gert die späteren Ren­ten­an­sprü­che betrof­fe­ner Arbeit­neh­mer, aller­dings in relativ geringem Ausmaß.
  • Die Aus­wir­kun­gen auf die Höhe von Betriebs­ren­ten hängt von den ver­trag­li­chen Bedin­gun­gen im Ein­zel­fall ab.
  • Wer bereits eine gesetz­li­che Rente erhält, wird sie weiterhin ohne Abzüge bekommen. Aller­dings steigt sie bei Kurz­ar­beit langsamer an.
  • Seit Anfang 2023 ist die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze für Früh­rent­ner gefallen.
Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.