
25. Februar 2021, 10:00 Uhr
Achtung, das wird teuer Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Rente
Zahlreiche Unternehmen hatten oder haben immer noch wegen der Corona-Pandemie Kurzarbeit angeordnet. Die Folge: Das Gehalt der Beschäftigten sinkt. Damit verringern sich auch automatisch ihre Beiträge für die Rentenversicherung. Was bedeutet das für das künftige gesetzliche Altersruhegeld? Und hat die allgemein angespannte Wirtschaftslage auch Folgen für die Höhe der bereits laufenden Renten?
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Kurzarbeit senkt künftige Rentenansprüche
Weniger Gehalt heute = weniger Rente morgen. Die schlechte Nachricht: An dieser Formel ändert auch die Corona-Pandemie nichts. Bist du von Kurzarbeit betroffen, musst du deshalb mit geringeren Altersbezügen als bisher erwartet rechnen. Die gute Nachricht: Der Verlust hält sich in Grenzen.
Dazu ein Beispiel:
- Ein rentenversicherter Arbeitnehmer hat üblicherweise ein monatliches Bruttogehalt von rund 3.400 Euro für seine Vollzeitstelle.
- Angenommen, er wird von seinem Arbeitgeber auf “Kurzarbeit Null“ gesetzt, arbeitet also vorübergehend gar nicht.
- Trotzdem muss die Firma weiter Rentenbeiträge für ihn einzahlen. Allerdings nicht in voller Höhe, sondern auf Grundlage von 80 Prozent seines üblichen Gehalts. Das entspricht hier 2.720 Euro.
Sechs Monate Arbeit würden den Rentenanspruch dieses Arbeitnehmers normalerweise um 16,63 Euro erhöhen. Mit Kurzarbeit auf der 2.720-Euro-Basis sind es nur 13,30 Euro. Die Rentenkürzung beträgt also nur 3,33 Euro.
Dämpfend wirkt sich weniger Gehalt wegen Kurzarbeit auch auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV) aus, weil dadurch die Bemessungsgrundlage geringer ist. In welchem Umfang das geschieht, hängt vom Einzelfall ab. Es sei denn, dein Arbeitgeber überweist vertraglich vereinbarte Festbeträge für dich an die bAV. Dann ändert sich durch die Kurzarbeit nichts an deiner Betriebsrente.
Gesetzliche Rente bleibt stabil
Wer bereits in Rente ist, der muss sich um seine Bezüge keine Sorgen machen – trotz Coronavirus. Eine Rentenkürzung ist gesetzlich nicht möglich. So erfolgte auch im Juli 2020 wie geplant die angekündigte Rentenerhöhung um 3,45 Prozent im Westen beziehungsweise um 4,20 Prozent im Osten. Das liegt an der sogenannten „Rentengarantie“. Sie bestimmt, dass die Altersbezüge grundsätzlich nicht sinken dürfen. Deshalb sind Bezieher von gesetzlichem Altersruhegeld momentan nicht direkt von der Corona-Krise betroffen. Aber wahrscheinlich langfristig.
So könnte der wirtschaftliche Einbruch wegen der Pandemie künftig für langsamer ansteigende Renten sorgen. Das liegt unter anderem an der Kurzarbeit. Sie betraf im Januar 2021 noch 2,6 Millionen Beschäftigte in Deutschland, in den Vormonaten lag die Zahl teils bei über 10 Millionen. Dadurch wird die allgemeine Lohnsumme in Deutschland zurückgehen. Und die wiederum ist wesentlich, weil sie – neben anderen Faktoren – die Höhe der Rente bestimmt. Vereinfacht gesagt: Je weniger die Lohnsumme wächst, desto weniger wachsen die mit ihr gekoppelten Renten.
Frührentner: Hinzuverdienstgrenze bleibt 2021 deutlich erhöht
Gehen Senioren erst mit Beginn ihrer Regelaltersgrenze in Rente, dann dürfen sie die in unbegrenzter Höhe mit Geld aus Nebentätigkeiten aufbessern, ohne dafür Rentenabzüge zu bekommen. Ziehen sie sich jedoch früher aus dem Arbeitsleben zurück und nutzen zum Beispiel die Rente mit 63, dann gilt das nur für einen Zuverdienst von derzeit maximal 6.300 Euro pro Jahr. Nehmen sie mehr als das ein, wird ihnen ein Teil der Rente abgezogen.
Für 2020 jedoch hatte die Bundesregierung diese Regel bereits aufgehoben und den abschlagsfreien Hinzuverdienst deutlich auf 44.590 Euro erhöht. Das entspricht 3.715 Euro pro Monat. Hintergrund war die zu erwartende Lage auf dem Arbeitsmarkt: Wegen Corona-Erkrankungen oder Quarantäne-Anordnungen vieler Beschäftigter wurde mit allgemeinen Personalengpässen gerechnet.
Auch für 2021 gilt eine höhere Hinzuverdienstgrenze, da ein Ende der Pandemie noch nicht abzusehen ist. Rentner vor der Regelaltersgrenze dürfen in 2021 bis zu 46.060 Euro abschlagsfrei dazuverdienen, das entspricht 3.838 Euro monatlich.
Der höhere Hinzuverdienst soll es besonders für Frührentner interessanter machen, verstärkt Nebentätigkeiten zu übernehmen und so die Situation zu entschärfen. Gleichzeitig zahlen sie durch den Hinzuverdienst weitere Beiträge in die Rentenversicherung ein und können dadurch ihre Regelaltersrente erhöhen.
Aktuell ist geplant, die Hinzuverdienstgrenze ab 2022 wieder auf 6.300 Euro pro Jahr zu senken (Stand: Februar 2021).
- Kurzarbeit verringert die späteren Rentenansprüche betroffener Arbeitnehmer, allerdings in relativ geringem Ausmaß.
- Die Auswirkungen auf die Höhe von Betriebsrenten hängt von den vertraglichen Bedingungen im Einzelfall ab.
- Wer bereits eine gesetzliche Rente erhält, wird sie weiterhin ohne Abzüge bekommen. Allerdings könnte sie künftig langsamer ansteigen.
- Wegen der Corona-Pandemie wurde für Frührentner die Hinzuverdienstgrenze für 2020 und 2021 erhöht.
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