29. Februar 2020, 8:00 Uhr
Darf ich eigentlich? Unbezahlter Urlaub: Wann und wie kannst du ihn nehmen?
Unbezahlter Urlaub kann eine Lösung sein, wenn die Urlaubstage, die dir laut Arbeitsvertrag oder gesetzlicher Regelung zustehen, nicht ausreichen. Während diese Möglichkeit in anderen Ländern relativ häufig genutzt wird, ist es in Deutschland eher unüblich, unbezahlten Urlaub zu nehmen. Dementsprechend groß sind die Unsicherheiten, wie und wann das möglich ist. Hier erfährst du, wie die Rechtslage für dich als Arbeitnehmer aussieht.
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Wann habe ich Anspruch auf unbezahlten Urlaub?
Die schlechte Nachricht zuerst: Einen grundsätzlichen gesetzlichen Anspruch darauf, unbezahlt von der Arbeit freigestellt zu werden, gibt es nicht. Mitunter ergibt sich aber aus deinem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ein Recht auf unbezahlten Urlaub. Zudem gibt es einige besondere Situationen, in denen der Arbeitgeber verpflichtet ist, dich von der Arbeit freizustellen. Zum Beispiel, wenn …
- dein Kind krank ist: Nach § 45 Abs. 3 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) haben Eltern Anspruch auf unbezahlten Urlaub, um ein krankes Kind unter zwölf Jahren zu betreuen. Mehr dazu in diesem Streitlotse-Ratgeber. >>
- du plötzlich und unverschuldet in eine Zwangslage geraten bist: Brauchst du in einer Notsituation wie einer Überflutung oder nach einem Hausbrand einige Tage frei, um die Lage unter Kontrolle zu bringen, muss dir der Arbeitgeber ein paar freie Tage gewähren.
- du zum Wehrdienst einberufen wirst.
- ein naher Angehöriger pflegebedürftig wird: In diesem Fall kannst du für eine "kurzzeitige Arbeitsverhinderung" bis zu zehn Tage von der Arbeit freigestellt werden oder du kannst Pflegezeit von bis zu sechs Monaten beantragen.
Für eine längere Reise oder sogar ein Sabbatical muss dir dein Arbeitgeber hingegen keinen unbezahlten Urlaub gewähren. Sofern es keine entsprechende vertragliche Regelung gibt, liegt es in seinem Ermessen, ob er dich dafür von der Arbeit freistellt oder nicht.
Welche Konsequenzen hat unbezahlter Urlaub?
Unbezahlter Urlaub bedeutet nicht nur, dass du ohne Gehalt beziehungsweise mit deutlichen Gehaltseinbußen auskommen musst. Auch der sonst vom Arbeitgeber entrichtete Betrag an Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung wird bei einem längeren unbezahlten Urlaub nicht mehr getragen. Du musst dich also unter Umständen selbst versichern. Wie es mit der Versicherung im Detail aussieht, liest du in diesem Streitlotse-Ratgeber. >>
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Wie sich der unbezahlte Urlaub auf dein Gehalt auswirkt, kannst du zumindest grob selbst berechnen: Wenn du beispielsweise einen halben Monat unbezahlten Urlaub nehmen willst, kannst du einfach die Hälfte deines normalen Brutto-Gehalts in einen Brutto-Netto-Rechner eingeben. So erhältst du einen guten Anhaltspunkt, mit wie viel Geld du rechnen kannst.
Auch auf deinen regulären Urlaubsanspruch kann unbezahlter Urlaub Auswirkungen haben. Denn ohne Arbeitsleistung kein Urlaubsanspruch. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2019 in einem Beschluss festgehalten (AZ 9 AZR 315/17). Grundsätzlich läuft dein Arbeitsvertrag aber weiter. Du bist nur von der Pflicht entbunden, deine Arbeitsleistung zu erbringen. Andere Pflichten, zum Beispiel deine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber, gelten weiterhin.
Wie beantrage ich unbezahlten Urlaub?
Arbeitnehmer sollten sich zunächst bei der Personalabteilung ihres Arbeitgebers erkundigen, ob es ein vorgefertigtes Antragsformular für unbezahlten Urlaub gibt. Ist das nicht der Fall, solltest du selbst ein Schriftstück aufsetzen und es im Personalbüro einreichen. Folgende Informationen gehören in einen Antrag auf unbezahlten Urlaub:
- Name, Anschrift und ggf. Personalnummer des Mitarbeiters
- Namen und Anschrift des Arbeitgebers
- Datum
- Zeitspanne des unbezahlten Urlaubs und Grund
- Bitte um Mitteilung, ob der Antrag genehmigt wird
Tipp: Bei unbezahltem Urlaub solltest du dich nicht auf mündliche Absprachen verlassen, sondern immer schriftliche Vereinbarungen festhalten. Kommt es zum Streit, kann dir dein Arbeitgeber sonst unterstellen, du wärst deiner Arbeitspflicht nicht nachkommen – im schlimmsten Fall droht die Kündigung.
- Ein gesetzlicher Anspruch auf unbezahlten Urlaub besteht nicht
- In bestimmten Situationen muss der Arbeitgeber dir aber unbezahlten Urlaub gewähren.
- Wenn du unbezahlten Urlaub nimmst, besteht möglicherweise die Krankenversicherung nicht wie gewohnt weiter.
- Unbezahlten Urlaub immer schriftlich beantragen und bestätigen lassen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.