Zwei Männer im Anzug gestikulieren Jeanette Dietl, Fotolia

29. Februar 2020, 8:00 Uhr

Darf ich eigentlich? Unbe­zahl­ter Urlaub: Wann und wie kannst du ihn nehmen?

Unbezahlter Urlaub kann eine Lösung sein, wenn die Urlaubstage, die dir laut Arbeitsvertrag oder gesetzlicher Regelung zustehen, nicht ausreichen. Während diese Möglichkeit in anderen Ländern relativ häufig genutzt wird, ist es in Deutschland eher unüblich, unbezahlten Urlaub zu nehmen. Dementsprechend groß sind die Unsicherheiten, wie und wann das möglich ist. Hier erfährst du, wie die Rechtslage für dich als Arbeitnehmer aussieht.

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Wann habe ich Anspruch auf unbezahlten Urlaub?

Die schlechte Nachricht zuerst: Einen grundsätzlichen gesetzlichen Anspruch darauf, unbezahlt von der Arbeit freigestellt zu werden, gibt es nicht. Mitunter ergibt sich aber aus deinem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ein Recht auf unbezahlten Urlaub. Zudem gibt es einige besondere Situationen, in denen der Arbeitgeber verpflichtet ist, dich von der Arbeit freizustellen. Zum Beispiel, wenn …

  • dein Kind krank ist: Nach § 45 Abs. 3 Satz 1 Sozi­al­ge­setz­buch Fünftes Buch (SGB V) haben Eltern Anspruch auf unbe­zahl­ten Urlaub, um ein krankes Kind unter zwölf Jahren zu betreuen. Mehr dazu in diesem Streitlotse-Ratgeber. >>
  • du plötzlich und unver­schul­det in eine Zwangs­la­ge geraten bist: Brauchst du in einer Not­si­tua­ti­on wie einer Über­flu­tung oder nach einem Hausbrand einige Tage frei, um die Lage unter Kontrolle zu bringen, muss dir der Arbeit­ge­ber ein paar freie Tage gewähren.
  • du zum Wehr­dienst ein­be­ru­fen wirst.
  • ein naher Ange­hö­ri­ger pfle­ge­be­dürf­tig wird: In diesem Fall kannst du für eine "kurz­zei­ti­ge Arbeits­ver­hin­de­rung" bis zu zehn Tage von der Arbeit frei­ge­stellt werden oder du kannst Pfle­ge­zeit von bis zu sechs Monaten bean­tra­gen.

Für eine längere Reise oder sogar ein Sabbatical muss dir dein Arbeitgeber hingegen keinen unbezahlten Urlaub gewähren. Sofern es keine entsprechende vertragliche Regelung gibt, liegt es in seinem Ermessen, ob er dich dafür von der Arbeit freistellt oder nicht. Mehr Informationen zum Thema Arbeitsrechtsschutz

Welche Konsequenzen hat unbezahlter Urlaub?

Unbezahlter Urlaub bedeutet nicht nur, dass du ohne Gehalt beziehungsweise mit deutlichen Gehaltseinbußen auskommen musst. Auch der sonst vom Arbeitgeber entrichtete Betrag an Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung wird bei einem längeren unbezahlten Urlaub nicht mehr getragen. Du musst dich also unter Umständen selbst versichern. Wie es mit der Versicherung im Detail aussieht, liest du in diesem Streitlotse-Ratgeber. >>

Mit Geld gefülltes Glas auf dem "Reisekasse" steht 29

Wie sich der unbezahlte Urlaub auf dein Gehalt auswirkt, kannst du zumindest grob selbst berechnen: Wenn du beispielsweise einen halben Monat unbezahlten Urlaub nehmen willst, kannst du einfach die Hälfte deines normalen Brutto-Gehalts in einen Brutto-Netto-Rechner eingeben. So erhältst du einen guten Anhaltspunkt, mit wie viel Geld du rechnen kannst.

Auch auf deinen regulären Urlaubsanspruch kann unbezahlter Urlaub Auswirkungen haben. Denn ohne Arbeitsleistung kein Urlaubsanspruch. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2019 in einem Beschluss festgehalten (AZ 9 AZR 315/17). Grundsätzlich läuft dein Arbeitsvertrag aber weiter. Du bist nur von der Pflicht entbunden, deine Arbeitsleistung zu erbringen. Andere Pflichten, zum Beispiel deine Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber, gelten weiterhin.

Wie beantrage ich unbezahlten Urlaub?

Arbeitnehmer sollten sich zunächst bei der Personalabteilung ihres Arbeitgebers erkundigen, ob es ein vorgefertigtes Antragsformular für unbezahlten Urlaub gibt. Ist das nicht der Fall, solltest du selbst ein Schriftstück aufsetzen und es im Personalbüro einreichen. Folgende Informationen gehören in einen Antrag auf unbezahlten Urlaub:

  • Name, Anschrift und ggf. Per­so­nal­num­mer des Mitarbeiters
  • Namen und Anschrift des Arbeitgebers
  • Datum
  • Zeit­span­ne des unbe­zahl­ten Urlaubs und Grund
  • Bitte um Mit­tei­lung, ob der Antrag genehmigt wird

Tipp: Bei unbezahltem Urlaub solltest du dich nicht auf mündliche Absprachen verlassen, sondern immer schriftliche Vereinbarungen festhalten. Kommt es zum Streit, kann dir dein Arbeitgeber sonst unterstellen, du wärst deiner Arbeitspflicht nicht nachkommen – im schlimmsten Fall droht die Kündigung.

FAZIT
  • Ein gesetz­li­cher Anspruch auf unbe­zahl­ten Urlaub besteht nicht
  • In bestimm­ten Situa­tio­nen muss der Arbeit­ge­ber dir aber unbe­zahl­ten Urlaub gewähren.
  • Wenn du unbe­zahl­ten Urlaub nimmst, besteht mög­li­cher­wei­se die Kran­ken­ver­si­che­rung nicht wie gewohnt weiter.
  • Unbe­zahl­ten Urlaub immer schrift­lich bean­tra­gen und bestä­ti­gen lassen.
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