Frau schiebt alten Mann im Rollstuhl © iStock.com/FredFroese

16. Juni 2020, 8:00 Uhr

So geht's richtig Ehren­amts­kar­te: Was ist das und wie bekomme ich sie?

Ein Ehrenamt zu übernehmen, zeugt von einem selbstlosen Einsatz für die Gemeinschaft – denn Geld gibt es dafür in der Regel nicht. Doch das soziale Engagement kann indirekt belohnt werden: Eine sogenannte Ehrenamtskarte räumt ihren Besitzern zahlreiche Vergünstigungen ein, beispielsweise für den Eintritt in kulturelle Einrichtungen. Sie muss allerdings beantragt werden und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zu haben.

Auch bei ehrenamtlicher Arbeit stets gut geschützt >>

Eine Ehren­amts­kar­te, viele Namen

Die Ehrenamtskarte ist ein Ausweis mit vielen Namen. Das liegt daran, dass ihn die einzelnen Bundesländer für ihre Regionen ausstellen. So heißt die Ehrenamtskarte auch:

  • Qualipass (Baden-Würt­tem­berg)
  • Enga­ge­ment­nach­weis (Bayern und Nordrhein-Westfalen)
  • Frei­wil­li­gen-Pass (Bran­den­burg)
  • Hamburger Nachweis (Hamburg)
  • Kom­pe­tenz­nach­weis (Hessen und Niedersachsen)
  • Enga­ge­ment- und Kom­pe­tenz­nach­weis (Rheinland-Pfalz)
  • Nachweis über bür­ger­li­ches Enga­ge­ment (Sachsen-Anhalt)
  • Ehren­amts­zer­ti­fi­kat (Thüringen)

Diese Ver­güns­ti­gun­gen bietet die Ehrenamtskarte

Unabhängig von ihren unterschiedlichen Bezeichnungen hat die Ehrenamtskarte in jedem Bundesland den gleichen Zweck: Als Honorierung für sein ehrenamtliches Engagement gewährt sie dem Träger Vergünstigungen. Mit der Karte erhältst du beispielsweise Rabatte für:

  • Museen
  • Theater
  • Zoos
  • Frei­zeit­parks
  • Apotheken
  • Schlüs­sel­diens­te

Wie die Namen für den Ehrenamtsnachweis, weichen auch die möglichen Angebote und Rabatte von Bundesland zu Bundesland ab, teils auch von Gemeinde zu Gemeinde. Am besten informierst du dich bei deiner Kommune, mit welchen Boni du rechnen kannst. Um die Vergünstigungen zu bekommen, legst du in den jeweiligen Einrichtungen und Geschäften die Karte am Eingang oder an der Kasse vor. Mehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Ehren­amts­kar­te beantragen

Um den Ehrenamtsnachweis zu erhalten, musst du gewisse Voraussetzungen erfüllen. Auch dafür haben die Bundesländer eigene Bestimmungen. Generell lässt sich aber sagen: Für ein kurzes ehrenamtliches Engagement bekommst du die Karte nicht. Erst wenn du beispielsweise für 20 Stunden im Monat oder 240 Stunden im Jahr ein Ehrenamt übernimmst, hast du darauf einen Anspruch.

Das ist allerdings nur ein allgemeiner Richtwert. So musst du zum Beispiel in Niedersachsen mindesten 5 Stunden (Woche) oder 250 Stunden (Jahr) nachweisen. Dort ebenfalls erforderlich: ein mindestens drei Jahre lang in dem Bundesland ausgeübtes Ehrenamt. Oft wird auch verlangt, dass du es in einer gemeinnützigen Organisation absolvierst und dafür weder ein Entgelt noch eine Aufwandsentschädigung erhältst.

Welche Voraussetzungen in deiner Region gelten, erfährst du bei deiner Kommune beziehungsweise Stadtverwaltung. Dort kannst du auch das Antragsformular für die – übrigens immer kostenlose – Ehrenamtskarte beantragen. Das funktioniert häufig auch online.

Abgesehen vom Formular brauchst du von der Organisation oder Einrichtung, für die du tätig bist, eine Bestätigung deiner Arbeit. Üblicherweise ist die Ehrenamtskarte nur begrenzt gültig. In der Regel musst du sie nach einer gewissen Zeit – meist zwei Jahre – wieder beantragen und deine ehrenamtliche Tätigkeit erneut nachweisen.

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