Paar sitzt vor dem Laptop und schaut gemeinsam in Unterlagen ©istock.com/shapecharge

15. Juli 2020, 10:15 Uhr

Durchatmen Steu­er­erklä­rung: Frist­ver­län­ge­rung und Tricks für mehr Zeit

Wenn du die Frist für deine Steuererklärung verpasst, kann das teuer werden. Deshalb solltest du rechtzeitig das Finanzamt um Aufschub bitten. Wie du die Fristverlängerung beantragst, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, um sich etwas mehr Luft zu verschaffen, und wie du die Steuererklärung doch noch pünktlich über die Bühne bringst, erfährst du hier

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Steu­er­erklä­rung: Bis wann geht die Abgabefrist?

Wer ein Steuerklärung abgeben muss, sollte sich den 31. Juli dick im Kalender markieren. Denn dieses Datum gilt seit dem Steuerjahr 2018 als letzter Termin für die Abgabe der betreffenden Formulare und Unterlagen. Fällt er auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt stattdessen der nächste darauf folgende Werktag. Verstreicht die Deadline ohne eine vom Finanzamt genehmigte Fristverlängerung für die Steuererklärung, droht ein Verspätungszuschlag.

Das steigt für jeden Monat, den du deine Steuererklärung zu spät abgibst, um minimal 25 Euro oder um 0,25 Prozent der am Ende festgesetzten Steuer, abzüglich Vorauszahlungen und anrechenbare Steuerabzugsbeträge. Der maximale Säumniszuschlag liegt bei 25.000 Euro.

Ob du ihn bezahlen musst, hängt vom zuständigen Finanzbeamten ab. Es liegt in seinem Ermessen, ob er eine Strafzahlung gegen dich verhängt oder nicht. Diese Entscheidungsfreiheit endet allerdings am 1. März des folgenden Jahres. Hast du bis dahin die Steuererklärung immer noch nicht abgeben, wird in jedem Fall der Säumniszuschlag erhoben. Das lässt sich allerdings mit der besagten Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung vermeiden. Mehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Fristverlängerung für die Steuererklärung beantragen – so geht's

Wenn du eine Fristverlängerung für deine Steuererklärung beantragen möchtest, brauchst du dafür keine Formulare auszufüllen. Es genügt, wenn du deinen Wunsch formlos an den zuständigen Mitarbeiter im Finanzamt übermittelst. Das geht per:

  • Post
  • Fax
  • Telefon
  • E-Mail

Die Kontaktdaten des Sachbearbeiters stehen in der Regel im Steuerbescheid des Vorjahres. Ebenso wie deine Steuernummer, die du abgesehen von deinen Adressdaten mitschickst. In deiner Bitte solltest du auch angeben, bis wann du deine verspätete Steuererklärung voraussichtlich nachreichen kannst. Außerdem musst du den Anlass der Fristverlängerung für deine Steuererklärung erläutern. Es werden allerdings nur Gründe anerkannt, für die du selbst nicht verantwortlich bist. Das können sein:

  • beruf­li­che Belastung (Aner­ken­nung ggf. abhängig von Finanzamt und Einzelfall)
  • eigene Erkran­kung
  • Erkran­kung eines Familienmitglieds
  • längerer Aus­lands­auf­ent­halt

Dein Antrag sollte vor dem Ablauf der Abgabefrist deiner Steuererklärung (also vor dem 31. Juli) beim Finanzamt eingehen. Das entscheidet dann nach eigenem Ermessen, ob und wie lange es dir Aufschub gewährt.

Du kannst auch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragen, für dich einen Aufschub zu beantragen. Nutzt du deren Dienste, verlängert sich die Frist ohnehin automatisch bis Ende Februar des folgenden Jahres.

Steuererklärung: Fristverlängerung und Tricks für mehr Zeit

Abga­be­frist mit unvoll­stän­di­ger Steu­er­erklä­rung verlängern

Eine weitere Möglichkeit, um zumindest in Teilen die Steuererklärung später abgeben zu können, ist eine unvollständige Steuererklärung. Sie ist sinnvoll, wenn die Zeit für das Ausfüllen und Zusammentragen sämtlicher Formulare und Unterlagen bis zum Stichtag zu knapp wird. In dem Fall begnügt sich das Finanzamt fürs Erste mit den wichtigsten Angaben. Das sind:

  • Haupt­vordruck
  • Formular zum Einkommen
  • Anlage N (bei Arbeit­neh­mern und Beamten)
  • Anlage(n) Kind (bei Eltern)

Treffen diese Formulare vor dem 31. Juli im Finanzamt ein, bleibt ein zusätzlicher Monat Zeit, um die fehlenden Unterlagen nachzureichen.

Steu­er­erklä­rung einfacher abgeben

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung zu verlängern, ist zwar möglich, aber immer nur die zweitbeste Lösung. Vorteilhafter ist es, sie rechtzeitig beim Finanzamt einzureichen. Ein wenig Zeit bei der Erstellung lässt sich auf folgende Weise sparen:

  • Besonders schnell und einfach funk­tio­niert das Ein­rei­chen der Steu­er­erklä­rung mit dem Elster-Programm. Wer bereits mit der offi­zi­el­len Steu­er­soft­ware des Finanz­amts gear­bei­tet hat, ist dabei im Vorteil. Er kann nämlich die soge­nann­te voraus­gefüllte Steu­er­erklä­rung Über sie hat er Zugriff auf bereits früher ver­wen­de­te Daten, die er einfach per Klick in die vir­tu­el­len Formulare der aktuellen Steu­er­erklä­rung einfügt. Das geht auch mit Angaben, die bei­spiels­wei­se von anderen Behörden (auto­ma­tisch) bereits beim Finanzamt ein­ge­gan­gen sind. Mit Elster ist die Abgabe der Steu­er­erklä­rung bis auf den letzten Drücker möglich: 31. Juli, 23:59 Uhr.
  • Ver­gleichs­wei­se kom­for­ta­bel ist auch eine schrift­lich per Post ein­ge­reich­te Steu­er­erklä­rung auf Basis von bereits beim Finanzamt hin­ter­leg­ten E-Daten. Die brauchen Steu­er­pflich­ti­ge nicht extra ein­zu­ge­ben. Um welche Einträge es sich handelt, zeigen grün markierte Felder in den For­mu­la­ren. Die Vordrucke lassen sich auch her­un­ter­la­den und am Computer ausfüllen.

 

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