Steuererklärung zu spät abgegeben: Was passiert? Ein Taschenrechner und ein Kugelschreiber liegen auf den Unetrlagen zur Steuererklärung. M. Schuppich, Fotolia

26. April 2016, 8:34 Uhr

Verspätungszuschlag Steu­er­erklä­rung zu spät abgegeben: Was passiert?

Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Lesen Sie, welche Fristen Sie beachten sollten und wie hoch der Zuschlag ausfallen kann.

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Wann die Steu­er­erklä­rung zu spät ist

Zur Abgabe einer Steuererklärung sind nicht alle Arbeitnehmer verpflichtet, aber zum Beispiel Ehepaare mit den Steuerklassen III und V, Personen mit Zusatzeinkünften wie Mieteinnahmen und Arbeitnehmer, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind. Selbstständige und Freiberufler sind ebenfalls zur Abgabe verpflichtet. Generell gilt der 31. Mai als Stichtag für die Steuererklärung für das vergangene Jahr. Danach haben Sie Ihre Steuererklärung zu spät abgegeben.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein Ihre Steuererklärung übernimmt, haben Sie Zeit bis zum 31. Dezember. Außerdem können Sie auch eine Fristverlängerung beantragen. Das geschieht am besten möglichst frühzeitig und kann mit einem formlosen Schreiben erfolgen, in dem Sie den Grund der Verzögerung angeben und einen neuen Termin vorschlagen, zum Beispiel drei Monate später.

RechtsschutzVer­spä­tungs­zu­schlag: Wie hoch kann er sein?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung zu spät abgeben, wird ein Verspätungszuschlag fällig. Dieser kann bis zu 10 Prozent der Steuersumme betragen, die ein Steuerpflichtiger erstattet bekommt oder nachzahlen muss, maximal aber 25.000 Euro. Die Entscheidung erfolgt für jeden Einzelfall durch den zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt. Dafür gibt es keine feste Formel, sondern der Finanzbeamte legt anhand verschiedener Kriterien die Höhe fest, unter anderem des Umfangs der Fristüberschreitung und der Summe der Nachzahlung. Der fällige Zuschlag wird Ihnen zusammen mit Ihrem Steuerbescheid mitgeteilt.

Keine Abgabe: Steu­er­schät­zung droht

Wenn Sie die Steuererklärung gar nicht abgeben, kann das Finanzamt Ihr Einkommen schätzen und die Steuer auf dieser Basis berechnen. In vielen Fällen hat das negative Konsequenzen. Ein Verspätungszuschlag kann Ihnen dann noch zusätzlich auferlegt werden.

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