Häusliche Pflege: Pflegende Angehörige erhalten Renten-Zuzahlung Alexander Raths, Fotolia

22. Juni 2019, 11:14 Uhr

So geht’s richtig Rente für pflegende Ange­hö­ri­ge: So ist die Regelung

Wenn du Familienmitglieder zu Hause pflegst, bedeutet das oft, dass du deine eigenen Bedürfnisse zurückzustellen musst – auch beruflich. Damit dir dadurch keine Nachteile entstehen, hast du Anspruch auf eine Renten-Zuzahlung durch die Pflegekasse. Jedoch ist dieser Rentenanspruch für pflegende Angehörige an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Welche das sind, erfährst du hier.

Wir helfen dir, deine Ansprüche geltend zu machen. >>

Renten-Zuzahlung für häusliche Pflege: Die Bedingungen

Du musst einen Angehörigen mindestens zehn Stunden pro Woche pflegen, um eine Renten-Zuzahlung durch die Pflegekasse zu erhalten. Vor der Pflegereform 2017 waren es 14 Stunden pro Woche.

Die häusliche Pflege muss außerdem auf mindestens zwei Tage pro Woche verteilt sein und länger als zwei Monate im Jahr andauern. Und: Sie darf natürlich nicht gewerblich ausgeübt werden. Die zu pflegende Person muss mindestens den Pflegegrad 2 besitzen und Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder privaten Pflegeversicherung haben.

Eine weitere Voraussetzung zur Rentenversicherungspflicht betrifft deine Arbeitszeit: Sie darf nicht mehr als 30 Stunden in der Woche betragen.

Übrigens dürfen sich mehrere häusliche Pflegepersonen die Aufgabe teilen. Um eine Zuzahlung zur Rentenversicherung zu erhalten, müssen sie aber jeweils auf die Mindest-Pflegezeiten kommen.

So machst du den Anspruch auf Renten-Zuzahlung geltend

Einen Antrag auf die Rentenversicherungspflicht deiner häuslichen Pflegetätigkeit musst du nicht stellen, sondern nur einen Fragebogen ausfüllen. Diesen „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“ gibt es bei den Beratungsstellen der betreffenden Pflegekasse. Sie prüft auch die Voraussetzungen für eine Renten-Zuzahlung an pflegende Angehörige. Weitere Auskünfte erteilen Beratungsstellen der Krankenkassen oder des Rentenversicherungsträgers.

Auf diese Weise kommt vielen Arbeitnehmern, die sich für die häusliche Pflege von Familienangehörigen engagieren, Unterstützung zu: Einerseits für die Erfüllung des Patientenwunsches, in den eigenen vier Wänden gepflegt zu werden, andererseits für die eigene Altersvorsorge. Außerdem sollen die Beiträge der Pflegekasse an die gesetzliche Rentenversicherung pflegende Angehörige für die eingeschränkte Berufstätigkeit entschädigen.

Mehr Informationen zum Thema RechtsschutzPflegende Ange­hö­ri­ge und Rente: Wie hoch sind die Beiträge?

Die Pflegekasse zahlt für dich die Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung, wenn du pflegender Angehöriger bist. Zusätzlich wird die von dir geleistete Pflegezeit auf die sogenannte „Wartezeit“ angerechnet. Dabei handelt es sich um die Mindestversicherungszeit, die du erreichen musst, um einen Rentenanspruch zu erlangen – ein weiterer Vorteil für pflegende Angehörige und ihre Rente.

Wie sich die Zuzahlung im Einzelnen auswirkt, hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel:

  • dem Pfle­ge­grad der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Person (2, 3, 4 oder 5)
  • der Pfle­ge­zeit
  • und der Frage, ob du in Ost- oder in West­deutsch­land wohnst.

Die Deutsche Rentenversicherung hat dazu eine Tabelle veröffentlicht, in der alle Einzelheiten nachzulesen sind.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.